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Rassismus

Menschenrechtsinstitut beklagt mangelhaften Umgang

Rassismus nimmt in der deutschen Öffentlichkeit nach Einschätzung des Deutschen Instituts für Menschenrechte zu und wird nicht ausreichend verfolgt. Eine „vorurteilsfreie Ermittlung“ und eine genaue Untersuchung der Opfer wird gefordert.

24
04
2015

Nicht nur die Demonstrationen der „Patriotischen Europäer gegen die Islamisierung des Abendlandes“ (Pegida), sondern auch vermehrte antisemitische, antimuslimische oder gegen Sinti und Roma gerichtete Übergriffe zeugten von dieser Tendenz, so die Leiterin der Inlandsabteilung des Instituts, Petra Follmar-Otto, am Donnerstag in Berlin. Dabei herrsche in Deutschland große Zurückhaltung, Rassismus, der auch in der gesellschaftlichen Mitte existiere, zu benennen und ihm nachzugehen.

Follmar-Otto kritisierte ein „verengtes Verständnis von Rassismus“ in Deutschland. Oft werde Rassismus „mit gewalttätigem und organisiertem Rechtsextremismus gleichgesetzt“. Das sei aber gerade angesichts von Pegida offensichtlich eine Fehlinterpretation. Auch in Behörden und staatlichen Stellen fehle ein weiter gefasstes Verständnis von Rassismus.

Rassismus wird strafrechtlich kaum berücksichtigt

Erschwerend hinzu kommt aus Sicht des Menschenrechtsinstituts, dass Rassismus strafrechtlich kaum berücksichtigt wird. Zwar solle infolge der Aufklärung zur Terrorzelle Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) der Paragraf 46 im Strafgesetzbuch ausgeweitet werden, so dass künftig beim Strafmaß auch rassistische und fremdenfeindliche Motive eine Rolle spielten. Das Problem beginne jedoch bereits bei der Kriminalstatistik. Nur wenn die Polizei von Anfang mögliche rassistische Motive in ihre Ermittlung einbeziehe, könne es überhaupt zu einer entsprechenden Strafverfolgung kommen. Bislang sei das nicht der Fall. „Es gibt keine adäquate Bearbeitung rassistischer Taten“, kritisierte Follmar-Otto.

Das Menschenrechtsinstitut forderte vor diesem Hintergrund eine „vorurteilsfreie Ermittlung“ und eine genaue Untersuchung der Situation der Opfer. Eine Dokumentationspflicht etwa könne sicherstellen, dass der Beamte bei seiner Anzeige festhalte, wenn das Opfer oder Zeugen Andeutungen zu rassistischen Motiven machten. Zudem müsse es Fortbildungen für Polizisten und Justizbeamte geben, um Rassismus besser zu erkennen.

Am 5. und 6. Mai überprüfen die Vereinten Nationen in Genf die Umsetzung der UN-Anti-Rassismus-Konvention in Deutschland. Neben dem Staatenbericht der Bundesregierung aus dem Jahr 2013 hat das Institut für Menschenrechte nun seinen Parallelbericht veröffentlicht. (KNA)

Leserkommentare

Ruth sagt:
Es muss dann aber auch festgehalten werden, wer der Täter ist. Denn ein Jude beispielsweise kann nicht nur Opfer eines Rechtsextremen sein, sondern auch eines Arabers und nicht nur Deutsche äußern sich abfällig über Sinti und Roma, sondern auch Türken tun dies. Andernfalls entsteht das verzerrte Bild, dass die böden Deutschen rassistisch gegenüber den Minderheiten eingestellt sind und es wird ignoriert, dass es auch nicht wenig Rassismus unter den Minderheiten selbst gibt und sogar Rassismus der minderheiten gegenüber Deutschen. Wenn schon gefordert wird, dass rassistische Taten gesondert zu erfassen sind, dann bitte schön auch differenziert.
24.04.15
13:59