Kopftuchurteil

NRW-Landtag berät Schulrechts-Änderung

Ein generelles Kopftuchverbot für muslimische Lehrerinnen ist nicht zulässig. Das hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden. Nordrhein-Westfalen muss deshalb das Schulgesetz ändern.

30
04
2015
0

Der nordrhein-westfälische Landtag hat Änderungen im Schulrecht auf den Weg gebracht, die vor allem das Kopftuchverbot für muslimische Lehrerinnen betreffen. Die Korrekturen sind nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nötig. Ein generelles Verbot verstößt demnach gegen die im Grundgesetz verankerte Glaubens- und Bekenntnisfreiheit. Die rot-grünen Regierungsfraktionen legten am Mittwoch gemeinsam mit der CDU-Opposition am Mittwoch einen Gesetzentwurf für entsprechende Änderungen im Landtag vor.

Das Tragen eines Kopftuchs oder eines anderen religiösen Symbols dürfe nur verboten werden, wenn davon im Einzelfall eine konkrete Gefährdung für den Schulfrieden oder die staatliche Neutralität ausgehe, hatten die Karlsruher Richter im März entschieden. Eine entsprechende Passage im geltenden Schulrecht gibt es bereits – sie muss künftig aber differenzierter ausgelegt werden.

Novelle soll im August in Kraft treten

Gestrichen werden muss hingegen ein Satz im Schulgesetz, der christlich-abendländische Bildung- und Kulturwerte privilegiert. Diese Aussage hat das Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt. „Man kann nicht aufgrund eines Bekleidungsstücks eine abstrakte Gefahr unterstellen“, sagte Schulministerin Sylvia Löhrmann (Grüne). Zu definieren, was konkret den Schulfrieden störe, sei nicht einfach. Die FDP-Opposition kritisierte, dies werde den Schulen aufgebürdet.

Eine weitere Gesetzesänderung soll Realschulen ermöglichen, zusätzlich einen Hauptschulbildungsgang ab Klasse 7 einzurichten, damit Hauptschüler auch dann ihren Abschluss machen können, wenn ihre Heimatgemeinde diese Schulform nicht länger anbietet. Außerdem sieht der Entwurf Anpassungen an die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte vor. Sie sehen in dem bisherigen sehr weitgehenden Beteiligungsrechten der Schulkonferenzen bei Besetzung von Schulleitungsstellen einen Verstoß gegen die im Beamtenrecht festgelegte Bestenauslese.

Der Landtag muss sich in einer weiteren Beratung mit dem Entwurf befassen, bevor das Gesetz verabschiedet werden kann. Zuvor sollen noch Sachverständige angehört werden. Die Novelle soll zum 1. August in Kraft treten. (dpa)