Die islamischen Religionsgemeinschaften widmen sich in den Freitagspredigten (Hutba) verschiedenen Themen. In dieser Woche geht es um den gerechten Lohn, Respekt für die Arbeit und die Rechtleitung
In der Freitagspredigt der Islamischen Gemeinschaft Millî Görüş (IGMG) geht es, passend zum 1. Mai, um den gerechten Lohn. Mit Verweis auf die Sure Nadschm unterstreicht die Hutba, dass Arbeitgeber ihren Angestellten den vereinbarten Lohn ohne Verzögerung und vollständig auszahlen sollten. Muslimische Gelehrten seien auf Grundlage von Hadithen auf die Schlussfolgerung gekommen, dass einem Angestellten mindestens ein Lohn gezahlt werden sollte, mit dem er ein normales Leben führen kann.
Vor allem sei es aber auch die Aufgabe des Angestellten eine bestimmte Leistung zugunsten des Arbeitgebers zu erbringen und seine Arbeit sorgfältig und rechtzeitig auszuführen. Denn beide Seiten würden kein Recht haben, das ihnen Anvertraute schlecht zu behandeln. Der Koran weise deswegen darauf hin, dass der Arbeitgeber gerecht sein muss, und der Arbeitnehmer so arbeiten muss, dass er das Anrecht des Arbeitgebers erfüllt.
Die Türkisch Islamische Union der Anstalt für Religion (DITIB) behandelt in ihrer Hutba ebenfalls das Thema Arbeit. In der islamischen Religion werde die eigenständige Lebensführung ohne auf jemanden angewiesen zu sein, das Arbeiten für die Sicherstellung des Unterhalts der Kinder und Familie, sowie der Besitzerwerb im Rang des Gottesdienstes (Ibâda) als gesegnet und wertvoll akzeptiert. Nach dem Islam sei die Arbeit der eigentliche und natürliche Weg des Verdienstes.
Als eines der wichtigen Standbeine des gesellschaftlichen Wohles und Friedens seien die Sicherstellung des Arbeitsfriedens, der Arbeitsgesundheit und Arbeitssicherheit sehr wichtig. Für den Frieden im Arbeitsleben als ein Erfordernis des gesellschaftlichen Lebens habe der Islam sowohl dem Arbeitnehmer als auch dem Arbeitgeber Aufgaben und Verantwortungen übertragen. Der Arbeitgeber solle den Lohn des Arbeitenden voll und rechtzeitig zahlen, seine Absicherung und Sicherheit gewährleisten und sich gegenüber dem Arbeitenden gut verhalten und ihnen keine Aufgaben übertragen, die sie nicht imstande sind zu vollbringen.
Die Freitagspredigt des Verbands islamischer Kulturzentren (VIKZ) behandelt das Thema Rechtleitung (Hidâya). Glück im Diesseits und im Jenseits könne nur durch das Festhalten am erhabenen Weg zu Allah erlangt werden. Anlass und Grund dafür zu sein, dass ein Mensch zur Rechtleitung findet und versucht danach zu leben, sei also etwas sehr Kostbares.
Diese Rechtleitung komme aber letztlich von dem erhabenen Schöpfer selbst. Auch wenn die ganze Welt sich zusammentun und jede Anstrengung unternehmen würde, es würde nichts fruchten und der Mensch, dem Alla seine Rechtleitung nicht vergönnt, würde nicht zur Rechtleitung finden. Trotzdem bedeute das nicht, dass man nicht anderen Menschen von der Rechtleitung erzählt, denn Anlass für die Rechtleitung eines anderen Menschen zu werden, sei wertvoller vor Allah als das wertvollste Gut auf Erden.
Jeden Freitag blickt die IslamiQ-Redaktion auf die Freitagspredigten der muslimischen Religionsgemeinschaften in Deutschland und gibt einen Überblick.