Der Fall der muslimischen Studentin in Kaiserslautern, die bewusstlos auf der Straße lag und mit heruntergezogenem Kopftuch und verschmutzter Jacke aufwachte, erreichte in den letzten Tagen eine große Reichweite. Nun startet die Polizei 11 Wochen nach der Tat einen Zeugenaufruf.
Wie IslamiQ schon berichtete, wurde eine 22-jährige muslimische Maschinenbaustudentin im Februar in Kaiserslautern, vermutlich aus islamfeindlichen Motiven, angegriffen. Laut ärztlicher Diagnose soll sie durch erhebliche Gewalteinwirkung auf den Kopf einen Gedächtnisverlust erlitten haben. Die Studentin könne sich deshalb nur lückenhaft an den Tathergang erinnern. Als sie wieder zu Bewusstsein kam, sei ihr Kopftuch heruntergerissen, ihre Kleidung mit Alkohol überschüttet und ihr Handy beschädigt worden.
Die Polizei tappte wochenlang im Dunkeln und fand laut Staatsanwaltschaft keine Anhaltspunkte für eine islam- oder fremdenfeindliche Tat. Die Studentin und ihre Familie fühlten sich von der Polizei nicht ernst genommen. Ihre mit Alkohol überschüttete Jacke wurde erst 2,5 Wochen nach der Tat von der Polizei sichergestellt.
Medialer Druck führt zum Zeugenaufruf
Das MIGAZIN berichtete als erstes Medium von diesem Vorfall und gab dem mutmaßlichen Opfer den Namen „Leyla“, unter dem sie nun in der Öffentlichkeit bekannt ist. Nach IslamiQ folgten dann auch unter anderem Der SPIEGEL und der SWR-Rheinlandpfalz, der gestern am 30.04.2015 bei dem Format „zur Sache“ von dem Fall berichtete. Vermutlich aus steigendem medialen Druck startet die Polizei jetzt, 11 Wochen nach dem Vorfall, einen Zeugenaufruf. Auf der Seite der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern wird der Fall als „Ungewöhnlicher Fall eines Gedächtnisverlustes“ bezeichnet.
Im Zeugenaufruf wird der Zeitraum des Gedächtnisverlusts auf 75 Minuten zwischen 17:15 und 18:30 Uhr eingegrenzt. Am Beginn dieses Zeitraums befand sich die Studentin im Universitätsgelände am Gebäude 42, am Ende dieses Zeitraums am Davenportplatz in Kaiserslautern. Beide Orte trenne nur ein belebter Fußweg von ca. 5 Minuten. Weiterhin heißt es, entgegen der Schilderungen der Familie von der Studentin, dass bei Untersuchungen am Folgetag keine objektiven medizinischen Befunde festgestellt wurden, die den Gedächtnisverlust erklären.
Laut Staatsanwaltschaft seien die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen und werden weiterhin in alle Richtungen geführt. Zeugen, die zur Aufklärung des Vorfalls beigetragen haben, werden gebeten sich bei der Polizei zu melden.