Freitagspredigten, 08. 05. 2015

Das Anrecht der Menschen, Charakterzüge eines Muslims, Wertschätzung der Mutter

Die islamischen Religionsgemeinschaften widmen sich in den Freitagspredigten (Hutba) verschiedenen Themen. In dieser Woche geht es um das Anrecht des Menschen, die Charakterzüge eines praktizierenden Muslims und um die Wichtigkeit der Mütter.

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Das Anrecht der Menschen

In der Freitagspredigt der Islamischen Gemeinschaft Millî Görüş (IGMG) geht es um das Anrecht des Menschen. Für die Überschreitung des Anrechts eines Menschen müsse mit einer bitteren Bestrafung im Jenseits gerechnet werden.Zu den Vergehen gegen die Anrechte der Menschen zähle auch Mord, Diebstahl und Ehebruch. Ebenso stellen Handlungen wie die falsche Zeugenschaft, Verleumdung, Verspottung, üble Nachrede und unterlassene Hilfeleistung eine Verletzung der Rechte der Menschen dar.

Allah vergebe die Verletzung der Anrecht nicht. Nur der Menschen, dessen Anrecht verletzt wurde, könne dies tun. Um Vergebung zu erlangen, müsse man also diese Menschen aufzusuchen und sich bei ihnen entschuldigen, den angerichteten Schaden begleichen, seine Tat bereuen und Allah um Vergebung bitten.

Das Paradies liegt unter den Füßen der Mütter

Die Türkisch Islamische Union der Anstalt für Religion (DITIB) behandelt die Wichtigkeit der Mütter. Obwohl der Islam einen sehr hohen Wert auf die Rechte der Mütter und Väter lege, räume sie der Mutter eine besondere Bedeutung ein. Ein Muslim müsse sich bewusst werden, dass die Mütter die Quelle des Segens (Baraka) in ihrem Hause sei. Unter den Geschöpfen sei die Mutter die nächste Person zum Menschen und diejenige, die am meisten Rechte über jemanden habe, sei vorerst die Mutter dann der Vater.

Aus diesem Grund sollten Kinder ihren Müttern gegenüber ein lächelndes Gesicht zeigen, milde Worte sprechen und ihre wohlwollenden Bittgebete erwirken. Sie sollten während ihren schwierigsten Lebenszeiten des hohen Alters und der Krankheit zu ihrer Hilfe eilen.

Charakterzüge eines praktizierenden Muslims

Die Freitagspredigt des Verbands islamischer Kulturzentren (VIKZ) behandelt die Charakterzüge eines praktizierenden Muslims. Ausgewogenheit in Rede und Handlung, Verlässlichkeit und Ernsthaftigkeit seien besondere Kennzeichen eines gläubigen Muslims. Darum könne sich auch ein Muslim oder eine Muslima unter keinen Umständen der Lüge bedienen und auch das Herumtragen von Geschwätz und übler Nachrede kann nicht zu ihrer Art gehören.

Auch habe er sich von Orten fernzuhalten, an denen Dinge getan werden, die haram und verboten sind. Als Zeuge solle er keine Falschaussage machen, und wenn er mit Menschen zu tun hat, die unnützes Zeug reden, solle er sich freundlich, aber würdevoll entschuldigen und sich von ihnen entfernen.


Jeden Freitag blickt die IslamiQ-Redaktion auf die Freitagspredigten der muslimischen Religionsgemeinschaften in Deutschland und gibt einen Überblick.