Auf eine kleine Anfrage der Fraktion der Linken an die Bundesregierung ging hervor, dass im ersten Quartal dieses Jahres, 13 Angriffe auf Moscheen vor antimuslimischen Hintergrund stattfanden. Unabhängige Stellen gehen jedoch von höheren Zahlen aus.
In den ersten drei Monaten dieses Jahres sind insgesamt 13 politisch motivierte Straftaten mit dem Angriffsziel „Religionsstätte/Moschee“ erfasst worden. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Islamfeindlichkeit und antimuslimische Straftaten im ersten Quartal 2015“ hervor.
Wie die Regierung darin ausführt, stellen „Anschläge auf Moscheen, Moscheevereine oder sonstige islamische Einrichtungen“ ebenso wie die „Schändung von Moscheen“ nach wie vor kein eigenständiges Delikt dar. Im Gegensatz zu antisemitischen Straftaten, die gesondert erfasst werden, ist dies bei antimuslimischen Straftaten nicht der Fall. Daher sind die Zahlen, die aus der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) hervorgehen nicht unbedingt repräsentativ, da islamfeindlich motivierte Straftaten nicht systembedingt herausgefiltert werden. Weiter heißt es in der Vorlage: „Im Rahmen der Polizeilichen Kriminalstatistik werden alle in Tateinheit oder natürlicher Handlungseinheit begangenen Taten ausschließlich zahlenmäßig und nur bei dem Straftatbestand gezählt, der die höchste Strafandrohung aufweist“
Auf die Frage der Linksfraktion, ob und wann es eine separate Erfassung von antimuslimischen Straftaten geben wird, antwortet die Bundereigierung mit dem Verweis auf eine ältere Antwort. Demnach kann eine Erweiterung der gesonderten Erfassung von islamfeindlich motivierten Angriffen nur durch die zuständigen Gremien der Innenministerkonferenz erfolgen. Ob eine entsprechende Initiative von Seiten der Bundesregierung unterstützt werden würde, geht aus der Antwort nicht hervor. (hib, iQ)