„Muslime, die Nazis von heute“. Wegen diesem Facebook-Eintrag musste der Musiker David Klein aus Basel vor Gericht. Mit dem Urteil der Staatsanwaltschaft ist er aber nicht einverstanden und zieht es weiter.
Anfang 2014 hatte der Basler Musiker David Klein auf dem sozialen Netzwerk „Facebook“ Muslime mit Nazis verglichen. „Muslime, die Nazis von heute“, hiess es unter anderem auf Kleins Account. Nach einer öffentlichen Entschuldigung hatten ihm die Schweizer Muslime verziehen und ihre Anzeige zurückgezogen. Zuvor hatten sie ihn wegen den abschätzigen Kommentaren auf seiner Facebook-Seite angezeigt.
Trotzdem blieb Klein im Visier der Justiz, weil es sich um ein Offizialdelikt handelte. Die Basler Staatsanwaltschaft hatte gegen ihn wegen seinen Beleidigungen auf Facebook ein Strafverfahren eröffnet. Nun ist der Musiker wegen Verletzung der Antirassismus-Strafnorm verurteilt worden.
Das Strafgesetzbuch sieht für die Verletzung der Antirassismus-Strafnorm eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vor. Rechtskräftig ist der Strafbefehl jedoch noch nicht. Klein hat ihn beim Basler Strafgericht angefochten.
Zuvor hatte Klein den Kabarettisten Massimo Rocchi wegen Verletzung der Antirassimus-Strafnorm angezeigt. Er empfand eine Aussage von Rocchi in einer Philosophie-Sendung als antisemitisch.