Rund jeder vierte Einwohner im Südwesten hat ausländische Wurzeln. Ein neues Gesetz soll die Chance zum Moscheebesuch an Feiertagen stärker gesetzlich verankern. Arbeitgeber sehen das auch als zusätzliche Belastung für Unternehmen.
Mit einem neuen Gesetz will die grün-rote Landesregierung die Chancengleichheit für Millionen Migranten vorantreiben. Muslime und Aleviten sollen etwa ein Recht darauf bekommen, an den drei wichtigsten religiösen Feiertagen den Gottesdienst zu besuchen. Sie müssen dann nicht zur Arbeit kommen – der Arbeitgeber soll dies nur aus schwerwiegenden Gründen untersagen können. Wenn der Betrieb dann aber den Lohn für den Arbeitsausfall kürzt, muss der Arbeitnehmer das hinnehmen. Der Arbeitgeberverband ist von den Plänen nicht begeistert.
Die Eckpunkte für das Partizipations- und Integrationsgesetz aus dem Haus von Integrationsministerin Bilkay Öney (SPD) sollen an diesem Dienstag ins Kabinett. Sie liegen der „Südwest Presse“ (Montag) und der „Deutschen Presse-Agentur“ vor.
Dem Vernehmen nach können Muslime schon heute Urlaub an ihren Feiertagen nehmen – was die Arbeitgeber aber ausschlagen könnten. Mit dem neuen Gesetz sollen die Hürden für eine Ablehnung des Anliegens steigen. Dabei sollen Muslime und Aleviten für die Dauer des Gottesdienstes von ihrem Arbeitsplatz fernbleiben können. Pläne, islamische Feste als zusätzliche arbeits- und schulfreie Feiertage staatlich anzuerkennen, gibt es aber weiterhin nicht, wie ein Sprecher des Integrationsministeriums am Montag in Stuttgart sagte.
Der Vorsitzende der Türkischen Gemeinde in Baden-Württemberg, Gökay Sofuoglu, begrüßte das Vorhaben der Landesregierung dennoch. Zwar wäre eine Lohnfortzahlung für die Zeit der Gottesdienstteilnahme schöner gewesen. Das sei aber etwas, was die Arbeitnehmer individuell mit ihren Betrieben vereinbaren könnten. Bislang habe sich die Gesetzgebung in Deutschland auf Sanktionen gegen Migranten und Ausländern konzentriert – etwa, wenn gegen Aufenthaltrecht verstoßen werde. Das geplante Integrations- und Partizipationsgesetz sei ein überfälliger Kurswechsel – hin zu der seit langem diskutierten Willkommenskultur für Ausländer in Deutschland.
Der Hauptgeschäftsführer der Arbeitgeber im Südwesten, Peer-Michael Dick, sieht das Thema Freistellungen kritisch. „Religionsfreiheit und –ausübung ist ein geschütztes Grundrecht, das auch von den Arbeitgebern im Land respektiert wird.“ Den Arbeitnehmern stehe bereits offen, für Gottesdienste Urlaub zu nehmen. „Im Regelfall wird dieser Urlaub auch gewährt.“ Daher gebe es keinen Anlass für schärfere Regelungen. Der Gesetzgeber stelle bereits viele neue Anforderungen an die Unternehmen. Dick nannte die Familienpflegezeit und die Elternzeit als Beispiele. „Diese Politik stellt eine tröpfchenweise Belastung der Unternehmen dar, die es in der Summe den Betrieben immer schwieriger macht, erfolgreich zu agieren.“
Das neue Gesetz soll noch vor der Landtagswahl im Parlament beschlossen werden. Nach den Eckpunkten folgt ein Referentenentwurf, über den die Regierungsfraktionen entscheiden müssen. Voraussichtlich im Sommer gibt es eine Anhörung zum Gesetzentwurf. Dann sollen Muslime und Aleviten auch erklären, für welche drei Feiertage sie die Möglichkeit des Gottesdienstbesuchs verankert haben möchten.
Weitere Punkte der Gesetzesnovelle: Die Hochschulen sollen Migranten gezielt für die Aufnahme eines Studiums ansprechen. Jede Hochschule soll eine Antidiskriminierungsstelle einrichten, an die sich Menschen wenden können, die sich wegen ihrer ethnischen Herkunft oder aus anderen Gründen benachteiligt fühlen. Das Land selbst will dafür sorgen, dass der Anteil von Migranten in der Landesverwaltung steigt. (dpa)