Ein Gericht urteilte, dass man den Kabarettisten Dieter Nuhr aufgrund seiner islamkritischen Aussagen als „Hassprediger“ bezeichnen dürfe. Der Begriff sei noch durch die Meinungsfreiheit gedeckt.
Der Kabarettist Dieter Nuhr muss es sich gefallen lassen, wegen seiner Islam-Kritik als „Hassprediger“ bezeichnet zu werden. Der 54-jährige Ratinger scheiterte am Stuttgarter Landgericht mit dem Versuch, dem Osnabrücker Muslim Erhat Toka eine solche öffentliche Einschätzung im Internet verbieten zu lassen. Die Bezeichnung „Hassprediger“ sei noch durch die Meinungsfreiheit gedeckt, bestätigte ein Gerichtssprecher. Vor der 17. Zivilkammer wollten Nuhrs Anwälte eine Abmahnung und Unterlassungserklärung durchsetzen.
Nicht mehr verwenden dürfe Toka hingegen eine Montage, bei der er eine Porträtfoto von Nuhr in ein Stoppschild montiert habe, wie der Sprecher berichtete. Hierbei erreichte TV-Star Nuhr seine Ziele. Das Gericht drohte Toka mit einem Ordnungsgeld, falls er die Montage weiter verwende. Die Kosten des Verfahrens teilen sich beide Parteien.
Toka hatte im Herbst bundesweit Aufsehen erregt, weil er Nuhr Hetze und die Beschimpfung von Religionsgemeinschaften vorgeworfen und ihn angezeigt hatte. Als Beleg diente laut ein Videoclip, der antiislamische Passagen aus Nuhrs Programmen aneinanderreiht. Gleichzeitig hatte Toka zu einer Demonstration am Rande eines Gastspiels des Kabarettisten in Osnabrück aufgerufen.(dpa/iQ)