Fünf Angeklagte wurden heute wegen Brandstiftung einer Moschee zu Haft- und Geldstrafen verurteilt. Die Haupttäter gaben zu gezielt gegen „Salafisten“ vorgegangen zu sein.
Im Strafprozess um einen Brandanschlag auf eine Moschee in ostwestfälischen Bad Salzuflen wurde heute das Urteil verkündet. Insgesamt mussten sich fünf kurdischstämmige junge Männer vor dem Landgericht Detmold verantworten. Zwei der Angeklagten wurde vorgeworfen, im Oktober vergangenen Jahres den Brandanschlag auf die Moschee in einem Wohnhaus verübt zu haben. Die drei anderen sollen Beihilfe geleistet haben.
Der 29-jährige Hauptangeklagte hat zugegeben, in der Tatnacht eine Mülltonne in der Nähe der Eingangstür der Moschee angezündet zu haben. An die Tür selbst will er keine Brandbeschleuniger geschüttet haben. Das Gebäude wurde von acht Personen bewohnt. Verletzt wurde niemand. Der 29-Jährige sagte aus, ein Verwandter habe ihn zu der Tat angestiftet. Er habe so Salafisten, die in der Moschee verkehrten, einen Denkzettel verpassen wollen.
Die beiden Hauptangeklagten wurden für schuldig befunden und wegen schwerer Brandstiftung zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Die drei weiteren Angeklagten wurden wegen Beihilfe zu Geld- und Bewährungsstrafen verurteilt. Der Vorwurf des versuchten Mordes konnte nicht nachgewiesen werden.(dpa/iQ)