Berlin

Juristin Ulusoy tritt die Stelle nicht an

Betül Ulusoy wurde eine Referandarstelle aufgrund des Kopftuchs verweigert. Kürzlich bestätigte das Bezirksamt, dass sie arbeiten kann. Jetzt ist bekannt, dass sie die Stelle nicht antreten wird.

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06
2015
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Die Juristin und Bloggerin Betül Ulusoy tritt nach dem Streit um ihr Kopftuch ihre Referendarsstelle im Bezirksamt Neukölln nicht an. Die Rückmeldefrist für die Stelle war am Freitag abgelaufen, ohne dass Ulusoy sich gemeldet hatte. „Damit ist das Referendariat vom Tisch“, sagte Neuköllns stellvertretender Bezirksbürgermeister Falko Liecke (CDU) dem „Tagesspiegel“. Betül Ulusoy hingegen schreibt in einer Statusmeldung auf Facebook, dass ihr die Zusage per Mail gesendet und ihr für die Rückmeldung ein Zeitfenster von weniger als fünf Stunden gegeben worden sei. Ulusoy hätte die E-Mail während dieser Frist nicht mal lesen können.

Ulusoy hatte dafür gekämpft, ihr Kopftuch auch während der Ausbildung tragen zu dürfen. Nach dem Neutralitätsgesetz dürfen Berliner Beamte im Dienst keine sichtbaren religiösen Symbole oder Kleidungsstücke tragen. Das Bezirksamt hatte ihre Bewerbung daraufhin besonders geprüft und schließlich zugestimmt, allerdings mit der Einschränkung, dass sie das Bezirksamt nicht nach außen hin vertreten dürfe.

Ulusoy sagte dem „Tagesspiegel“, aus dem Bezirksamt seien islamophobe und teils sexistische Kommentare gekommen. Sie habe darüber bei einer Podiumsdiskussion an diesem Sonntag mit Liecke reden wollen. Der stellvertretende Bürgermeister beteuert, dass Ulusoy eine politische Kampagne um das Kopftuch geführt hätte.

Dass ihr Vorwürfe gemacht werden ist für Ulusoy unverständlich: „Jahrelang Frauen benachteiligen und fordern, dass sie den Mund halten und bei Ungerechtigkeiten schweigen? Beschweren sich Politiker in einer Demokratie tatsächlich darüber, dass eine Bürgerin an ihr partizipiert und sie aktiv mitgestaltet?“, schreibt sie auf Facebook.

Ulusoy soll nach eigenen Aussagen nun eine andere Referendarsstelle antreten, bei der ihr Kopftuch kein Anlass zu Problemen gewesen sei. (dpa, iQ)