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Kopftuch

Verbot an Berliner Schulen könnte verfassungswidrig sein

Das generelle Kopftuchverbot an Berliner Schulen könnte verfassungswidrig sein, das geht aus einem Gutachten hervor. Die Annahme einer abstrakten Gefährdung des Schulfriedens halten die Gutachter für nicht ausreichend.

09
07
2015
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Das Kopftuch-Urteil des Bundesverfassungsgerichts beschäftigt derzeit mehrere Bundesländer. Nach einem Gutachten, über das der Radiosender RBB am Mittwoch berichtete, könnte das generelle Kopftuchverbot an Berliner Schulen verfassungswidrig sein. Der Wissenschaftliche Parlamentsdienst des Berliner Abgeordnetenhauses hatte das Gutachten im Auftrag der SPD-Fraktion erstellt. Demnach ist das seit 2005 geltende Berliner Neutralitätsgesetz in Teilen nicht vereinbar mit der jüngsten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Dieses hatte im März entschieden, dass ein pauschales Kopftuchverbot für muslimische Lehrerinnen grundgesetzwidrig ist.

Die derzeitige Regelung des Gesetzes enthalte ein pauschales Verbot für Lehrkräfte, religiöse Symbole und Kleidung im Unterricht zu tragen, zitiert der RBB aus dem Gutachten. Ein Kopftuchverbot sei jedoch nur verfassungskonform, wenn durch das Tragen dieser Kopfbedeckung der Schulfrieden konkret gestört werde. Die Annahme einer abstrakten Gefährdung des Schulfriedens halten die Gutachter für nicht ausreichend. Das Gutachten empfiehlt als Konsequenz, das Berliner Neutralitätsgesetz zu ändern.

Nach dem Karlsruher Urteil hat Nordrhein-Westfalen bereits sein Schulgesetz geändert und die dort verankerte Privilegierung christlich-abendländischer Bildungs- und Kulturwerte gestrichen. Baden-Württemberg will bis zum Oktober ähnliche Gesetzesänderungen verabschieden.

In Berlin erwirkte im Juni eine muslimische Rechtsreferendarin, dass sie während ihrer juristischen Ausbildung im Bezirksamt Berlin- Neukölln ein religiös motiviertes Kopftuch tragen darf. Allerdings ist dies nur dann gestattet, wenn sie keine „hoheitliche Aufgaben mit Außenwirkung“ wahrnimmt. Das Bezirksamt rief daraufhin den Berliner Senat auf zu klären, welche Auswirkungen das Bundesverfassungsgerichtsurteil auf das Neutralitätsgesetz des Landes hat. Nach der Entscheidung trat die Berlinerin ihr Referendariat im Bezirksamt nicht an. (KNA, iQ)