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Koranlehrer angegriffen

Ermittlungsverfahren eingestellt

Das Ermittlungsverfahren im Falle des angegriffenen Koranlehrers in Mannheim wurde eingestellt. Zuvor tätigte ein Polizeibeamte einen diskreditierenden Aktenvermerk über das Opfer. Der Koranlehrer erhebt nun Strafanzeige gegen den Beamten.

14
07
2015

Das Ermittlungsverfahren im Fall des angegriffenen Koranlehrers aus Mannheim wurde eingestellt. Dies teilte der Anwalt des Opfers Yalçın Tekinoğlu IslamiQ mit. „Ich gehe davon aus, dass die Staatsanwaltschaft und die Polizei alle Ermittlungsansätze überprüft haben. Leider hat es keinen Hinweis auf die Täter gebracht. Dabei haben die Behörden umfassende und aufwendige Ermittlungen geführt, u.a. durch Auswertung einer Kameraaufnahme und Auswertung von Telekommunikationsdaten und DNA-Spuren auf der Kleidung des Opfers. Die Einstellung des Verfahrens ist daher aus meiner Sicht nicht zu beanstanden“, so der Jurist.

Im Januar diesen Jahres wurde in Mannheim ein 45-jähriger Koranlehrer und Mitglied im Vorstand einer Moschee von drei unbekannten Tätern angegriffen und verletzt. Die Polizei und der Staatsschutz vermuteten zunächst einen fremden- oder islamfeindlichen Hintergrund der Tat. Der Koranlehrer war auch schon in der Vergangenheit Opfer von islamfeindlichen Anfeindungen geworden.

Das Ermittlungsverfahren in Mannheim wurde nun gem. § 170 Abs. 2 StPO eingestellt, weil keine Täter ermittelt werden konnten. In Abwesenheit oder gegen unbekannte Täter kann keine Anklage erhoben werden.

Fragwürdiger Aktenvermerk

Der Anwalt des Opfers berichtet jedoch von einem unerfreulichen Aktenvermerk, den ein Beamter des Bundeskriminalamtes im Ermittlungsverfahren getätigt habe. In dem Vermerk heißt es, das Opfer habe Deutsche als Täter angegeben, obwohl es sich in Wahrheit um muslimische Glaubensbrüder gehandelt habe.

„Dieser Aktenvermerk ist nicht nur offensichtlich falsch, weil das Opfer von Anfang an erklärt hat, er habe die Täter von hinten nicht erkannt. Der Aktenvermerk ist auch inhaltlich undifferenziert, weil Religion und Nationalität vermischt werden. Im Übrigen hätte das Opfer gar kein Interesse gehabt, die wahren Täter zu verheimlichen. Dann hätte er erst gar keine Strafanzeige gestellt“, kritisiert Tekinoğlu den Vermerk.

Der Koranlehrer sei ebenfalls enttäuscht und erzürnt über diesen Vermerk. Er verweist darauf, dass die Behörden offensichtlich nichts aus den NSU-Fällen gelernt hätten. Muslimische und ausländische Opfer würden immer noch von den Behörden systematisch diskreditiert werden. „Deswegen hat das Opfer auch Strafanzeige wegen Verleumdung gegen den Beamten des Landeskriminalamtes und Dienstaufsichtsbeschwerde erhoben und sich mit einer Mitteilung an den NSU-Untersuchungsausschus im Landtag von Baden-Württemberg gewandt“, kündigte der Jurist an.

Leserkommentare

Olaf sagt:
Der letzte Absatz ist etwas merkwürdig. Wo ist denn der Zusammenhang zum NSU?
21.07.15
13:43