In Sachsen-Anhalt wurde die seit einem Jahr diskutierte Änderung des Bestattungsgesetzes abgelehnt. Somit bleibt die Sargpflicht für Muslime bestehen.
In Sachsen-Anhalt ist der Antrag von den Grünen und Linken für die Änderung des Bestattungsgesetzes gescheitert. Der Islam sieht eine Bestattung nur im Leichentuch vor. Die Sargpflicht besteht in diesem Rahmen auch für Muslime, wie die Mitteldeutsche Zeitung nun berichtet.
CDU und SPD lehnten es im Sozial- und im Rechtsausschuss des Landtages ab, sich weiter mit den Gesetzentwürfen von Grünen und Linken zu befassen. Diese hatten vor einem Jahr Entwürfe vorgelegt, um das seit 13 Jahren unveränderte Gesetz zu ändern. „Das ist enttäuschend, ich hatte wenigstens erwartet, dass Sachsen-Anhalt mit anderen Bundesländern gleich zieht und die Sargpflicht für Angehörige meiner Glaubensgemeinschaft abschafft“, sagte der Vorsitzende der Islamischen Gemeinde Magdeburg, Moawia Al-Hamid. Außerdem betonte er der Mitteldeutschen Zeitung gegenüber, dass in Todesfällen bei Muslimen die Leichen oftmals ins Ausland deportiert werden und dies mit viel Arbeit und Kosten verbunden sei.
Den größten Widerstand auf den Entwurf der Grünen und Linken zeigten auf einer Anhörung im Landtag die Bestatter-, Steinmetz- und Friedhofsgärtner-Verbände, die einen wirtschaftlichen Verlust befürchteten. Die Katholische und Evangelische Kirche dagegen hatte die Befürchtung somit den Verlust der Erinnerungskultur zu riskieren.