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Frankreich

UN-Komitee rügt Verbot religiöser Symbole

Das UN-Menschenrechtskomitee hat Frankreich wegen des Verbots des Tragens religiöser Symbole an Schulen und wegen des Verschleierungsverbots in der Öffentlichkeit gerügt.

23
07
2015
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Die betreffenden Gesetze stünden in Widerspruch zum Grundrecht der Religionsfreiheit und dem Anspruch auf Gleichbehandlung und müssten überdacht werden, heißt es in dem Abschlussbericht, den das Komitee nach einer turnusmäßigen Prüfung Frankreichs am Donnerstag in Genf veröffentlichte.

Im Mittelpunkt stand die Umsetzung des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte. Aufgrund der strikten laizistischen Trennung von Kirche und Staat in Frankreich ist das Tragen von Kopftüchern an staatlichen Behörden, Schulen und Universitäten verboten. Seit April 2011 ist auch eine Vollverschleierung in der Öffentlichkeit untersagt; sie wird mit 150 Euro Bußgeld geahndet. Zudem können Frauen, die auf öffentlichen Plätzen den islamischen Ganzkörperschleier tragen, zu einem Kurs in Staatsbürgerkunde verurteilt werden.

Besorgt äußerte sich das UN-Gremium in seinem Bericht auch über Rassismus und Fremdenfeindlichkeit sowie antisemitische und antiislamische Vorfälle in Frankreich. Auch Politiker trügen zu einer wachsenden Intoleranz in der Gesellschaft bei, hieß es. Der Staat müsse stärker gegen solche Feindseligkeiten vorgehen und Verantwortliche zur Rechenschaft ziehen. (KNA)