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Antimuslimische Straftaten

Fünf Straftaten mit dem Angriffsziel Moschee

Aus einer kleinen Anfrage der Fraktion der Linken an die Bundesregierung ging hervor, dass im ersten Quartal dieses Jahres, fünf Angriffe mit antimuslimischen Hintergrund auf Moscheen stattfanden.

21
08
2015
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Schandfleck
Symbolbild: Islamfeindlichkeit © Abdulrahman Köylüoğlu

Aus einer Antwort (18/5685) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Islamfeindlichkeit und antimuslimische Straftaten im zweiten Quartal 2015“ (18/5586) geht hervor, dass für das zweite Quartal dieses Jahres insgesamt fünf politisch motivierte Straftaten mit dem Angriffsziel „Religionsstätte / Moschee“ erfasst wurden.

Wie in der Antwort ausgeführt wird stellen „Anschläge auf Moscheen, Moscheevereine oder sonstige islamische Einrichtungen“ ebenso wie die „Schändung von Moscheen“ kein eigenständiges Delikt dar. Vielmehr würden durch einen Anschlag beziehungsweise eine Schändung – je nach den Umständen des konkreten Einzelfalles – unterschiedliche Straftatbestände verwirklicht.

Weiter heißt es in der Vorlage: „Im Rahmen der Polizeilichen Kriminalstatistik werden alle in Tateinheit oder natürlicher Handlungseinheit begangenen Taten ausschließlich zahlenmäßig und nur bei dem Straftatbestand gezählt, der die höchste Strafandrohung aufweist“Weiter heißt es in der Vorlage: „Im Rahmen der Polizeilichen Kriminalstatistik werden alle in Tateinheit oder natürlicher Handlungseinheit begangenen Taten ausschließlich zahlenmäßig und nur bei dem Straftatbestand gezählt, der die höchste Strafandrohung aufweist“

Erkenntnisse darüber, welche materiellen Schaden bei den Straftaten entstanden, sei der Bundesregierung nicht bekannt. Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) habe im zweiten Quartal 2015 kein Ermittlungsverfahren wegen mutmaßlich antimuslimischer und islamfeindlicher Straftaten eingeleitet. (hib, iQ)