In Niedersachsen wird die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt, damit können muslimische Lehrerinnen zum Beginn des neuen Schuljahres am 3. September an öffentlichen Schulen ein Kopftuch tragen.
Mitte März hatte das Bundesverfassungsgericht ein pauschales Kopftuchverbot für muslimische Lehrerinnen als verfassungswidrig abgelehnt. Das Urteil führte bundesweit zu einer Debatte. Zuletzt hatten Schulleiter kritisiert, die Neutralität der Schulen müsse nun neu ausgehandelt werden.
Das Land Niedersachsen setzt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts um, damit können muslimische Lehrerinnen zum Beginn des neuen Schuljahres am 3. September an öffentlichen Schulen ein Kopftuch tragen. Das Ministerium wird die Schulen nächste Woche über die Veränderung informieren.
Die Karlsruher Richter stellten fest, dass ein generelles Kopftuchverbot unter Verweis auf eine mögliche „abstrakte“ Gefahr für den Schulfrieden ein verfassungswidriger Eingriff in die Religionsfreiheit sei. Ein Verbot sei nur dann möglich, wenn das Tragen der Kopfbedeckung zu einer konkreten Gefährdung oder Störung des Schulfriedens oder der staatlichen Neutralität führen könnte.
Nach Angaben des Kultusministeriums trug in Niedersachsen im vergangenen Schuljahr eine von 17 islamischen Religionslehrerinnen ein Kopftuch. Bisher durften Lehrerinnen nur im islamischen Religionsunterricht ein Kopftuch tragen.