In Hessen können bald Lehrerinnen mit Kopftuch unterricht. Es wurde ein Erlass vorgelegt, der mit Beginn der Schuljahres in Kraft treten wird.
Im schwarz-grün regierten Hessen soll gemäß des jüngsten Urteils des Bundesverfassungsgerichts das Tragen eines Kopftuchs in öffentlichen Schulen nur noch in konkreten Einzelfällen verboten werden können. Kultusminister Alexander Lorz (CDU) legte am Freitag in Wiesbaden einen entsprechenden Erlass vor, der mit Beginn des neuen Schuljahres in Kraft tritt.
Das Bundesverfassungsgericht hatte im März ein generelles Kopftuchverbot gekippt, da es gegen die grundgesetzlich geschützte Glaubens- und Bekenntnisfreiheit verstoße. Die Entscheidung bezog sich auf eine Regelung im nordrhein-westfälischen Schulgesetz, doch findet sich im hessischen Schulgesetz eine vergleichbare Regelung. Der Erlass soll nun dafür sorgen, dass sie künftig gemäß den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts ausgelegt wird.
Dies bedeutet, dass der jeweilige Einzelfall geprüft werden muss. Ein Kopftuchverbot käme nur noch unter bestimmten Umständen infrage, etwa im Falle einer konkreten Gefahr oder einer Gefährdung des Schulfriedens. Die oppositionelle SPD kritisierte den Erlass. Er sei „verfassungsrechtlich ungenügend und politisch unbefriedigend“. (KNA)