Die Aufhebung des Kopftuchverbots für Lehrerinnen in Baden-Württemberg wurde auf unbestimmte Zeit verschoben. Die Schulgesetzänderung müsse erst mal geprüft werden.
Das weitgehende Kopftuchverbot für muslimische Lehrerinnen in Baden-Württemberg bleibt bis auf weiteres bestehen. Grün-Rot verschiebt eine geplante Änderung des Schulgesetzes zur Aufhebung des Verbots, wie die Fraktionsvorsitzenden von Grünen und SPD, Edith Sitzmann und Claus Schmiedel, am Dienstag mitteilten. Die Änderung des Schulgesetzes brauche mehr Zeit.
Im Sommer hatte Grün-Rot einen Gesetzentwurf vorgestellt. Vor allem die verfassungsrechtliche Prüfung eines Alternativvorschlags der beiden christlichen Landeskirchen sei aber sehr aufwendig. Diese forderten eine Regelung, mit der Religion und Weltanschauung weiterhin ihren Stellenwert an der Schule haben dürften.
„Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit“, teilten die Fraktionschefs Edith Sitzmann und Claus Schmiedel mit. Aufgrund der hohen Sensibilität des Themas strebe man weiterhin einen breiten gesellschaftlichen Konsens an, hieß es. In dieser Legislaturperiode bis Anfang 2016 sei dies nicht mehr möglich.
Die Novelle soll dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts gegen ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrerinnen an staatlichen Schulen Rechnung tragen. Demnach darf ein Verbot nur im Einzelfall ausgesprochen werden, etwa wenn der Schulfrieden gestört wird. Das generelle Kopftuchverbot war 2004 mit den Stimmen von CDU, FDP und SPD ins baden-württembergische Schulgesetz aufgenommen worden.
CDU und FDP freuten sich über die Verschiebung des grün-roten Plans. Es sei ihrem Widerstand zu verdanken, dass Grüne und SPD eingesehen hätten, „dass ein Schnellschuss in der so wichtigen Frage des Kopftuchverbots ein grober Fehler wäre“, erklärten die Fraktionschefs Guido Wolf (CDU) und Hans-Ulrich Rülke (FDP).(dpa/iQ)