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Islamzentrum

Bürgerbegehren ist unzulässig

Das „Zentrum für Islam in Europa – München“ (ZIE-M) befindet sich seit Jahren in der Planung. Ein Bürgerbegehren der rechtspopulistischen Partei „Die Freiheit“ gegen das Zentrum wurde als rechtswidrig erklärt.

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Vorsitzende des Münchner Forums für Islam, der Penzberger Imam Benjamin Idriz © Islamisches Kulturzentrum Graz

Die rechtspopulistische Partei Die Freiheit ist mit ihrem Plan für ein Bürgerbegehren gegen den Bau eines Islamzentrums in München vor Gericht gescheitert. Das Bürgerbegehren sei rechtmäßig unzulässig, entschied das Verwaltungsgericht München am Donnerstag und stärkte damit der Stadt den Rücken. „Eine Urteilsbegründung liegt noch nicht vor“, hieß es. Sie werde in wenigen Wochen schriftlich an die Beteiligten übermittelt. Gegen das Urteil kann binnen eines Monats nach Bekanntgabe der Entscheidungsgründe Berufung eingelegt werden (Az.: M 7 K 14.4964).

Das „Zentrum für Islam in Europa – München“ (ZIE-M) befindet sich seit Jahren in der Planung. Standort für den Bau mit Gemeindezentrum, Moschee, Museum, einer Akademie für Imame und einer Bibliothek könnte ein Grundstück in der Innenstadt sein. An der Finanzierung des 20 bis 30 Millionen Euro teuren Projektes sollen auch arabische Länder beteiligt sein.

Das Vorhaben stieß bei der Partei Die Freiheit auf Widerstand. Der Münchner Stadtrat lehnte ein Bürgerbegehren gegen das ZIE-M aber im Oktober 2014 als rechtswidrig ab, wogegen die Initiatoren klagten. Der Vorsitzende des Münchner Forums für Islam, Imam Benjamin Idriz, erklärte nach der Gerichtsentscheidung: „Die Stadt hat heute mit allen ihren Bürgern, die ein friedliches Miteinander der Menschen verschiedenen Glaubens in München wünschen, gewonnen.“ (dpa, iQ)