Berlin

Muslima klagt gegen Berliner Kopftuchverbot

Ende Oktober hat der Berliner Senat kundgetan, dass er weiterhin am Neutralitätsgesetz festhalten möchte, was ein Kopftuchverbot für Staatsdiener mit sich bringt. Nun klagt eine muslimische Lehrerin gegen das Kopftuchverbot.

26
11
2015
Symbolfoto: Muslima mit einem Kopftuch. © Garry Night auf flickr, bearbeitet by IslamiQ.

Gegen das Berliner Kopftuchverbot für Staatsdiener ist Klage erhoben worden. Das berichtet der Berliner „Tagesspiegel (Donnerstag) unter Berufung auf die Schulverwaltung. Demnach hat eine im Bewerbungsverfahren abgelehnte muslimische Lehrerin vor dem Arbeitsgericht eine Klage auf Entschädigung eingereicht. Sie sehe sich aufgrund ihres Kopftuches benachteiligt. Der Berliner Senat hatte Ende Oktober nach monatelanger Prüfung erklärt, an dem seit 2005 geltenden Neutralitätsgesetz und dem Kopftuchverbot für Beamte festzuhalten.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im März entschieden, dass ein pauschales Kopftuchverbot für muslimische Lehrerinnen nicht mit der grundgesetzlich garantierten Religionsfreiheit vereinbar ist. Derartige Verbote könnten nur in Einzelfällen erlassen werden, wenn konkrete Gefahren für den Schulfrieden bestünden. (KNA, iQ)

Leserkommentare

Burak sagt:
Diese Klage war nur eine Frage der Zeit. Es wird sich hoffentlich zeigen, dass Berlin in seine Schranken verwiesen und an der Rechtsprechung des BVerfG festgehalten wird. Der Klägerin viel Geduld, Durchhaltevermögen und vor allem Erfolg.
27.11.15
8:58
Ute Fabel sagt:
Das Berliner Neutralitätsgesetz ist fair, es betrifft mit dem darin verankerten optischen Zurückhaltungsgebot alle Religionen und nichtreligiösen Weltanschauungen in völlig gleichem Umfang. Ein deutschnationaler Lehrer kann und soll auch nicht mit Burschenschafterkappe unterrichten, ebensowenig ein kommunistischer Lehrer mit Blauhemd, wie es in der DDR getragen wurde. Auch atheistische Lehrer können und sollen ihre Einstellung durch T-Shirts und Buttons nicht aufdringlich sichtbar machen. Diese Klage richtet sich daher nicht gegen Diskriminierung, sondern es soll unter diesem Deckmantel in Wahrheit ein Sondervorrecht erstritten werden.
03.12.15
12:43
Enail sagt:
Ich kann dieses Urteil nur gut heißen. Warum müssen muslimische Frauen ihre Glaubenszugehörigkeit ständig nach außen tragen? Trägt man seinen Glauben nicht im Herzen? Warum haben alle anderen keine Probleme mit unserer Kultur und akzeptieren das Leben hier so wie es nun mal ist.? Warum lassen sich Frauen von einer Religion soviel Vorschriften machen. Liegt es nicht an jedem Menschen selbst zu entscheiden was er glaubt und nicht glaubt, was er isst und nicht isst und wie er sich kleidet. Ist es nicht so, dass, wenn man hier auftritt, ohne immer seine Religion nach außen zu kehren, die gleichen Chancen wie jeder andere Bewerber hat, ob Deutscher, Franzose, Italiener, Spanier, Türke, Araber usw. usw. Wenn man sich diese Chancen erhalten will, dann legt doch dieses Kopftuch ab. Es ist eure Entscheidung. In den arabischen Ländern ist das normal und zum Teil auch Pflicht so ein Tuch zu tragen. Aber hier doch nicht. Man muss halt manchmal auch Prioritäten setzen. Und dieses Gebot, eines Mannes natürlich, muss ich ja nicht ernst nehmen, wenn ich selbstständig denken kann.
17.12.15
0:18