Aus einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke geht nun hervor, dass antimuslimische Straftaten im dritten Quartal wieder gestiegen sind. Insgesamt sollen 13 Moscheeanschläge verzeichnet worden sein, wobei sie noch immer kein eigenständiges Delikt darstellen.
Die Zahl der Angriffe auf Moscheen und islamische Einrichtungen ist im dritten Quartal 2015 wieder gestiegen. Das Bundeskriminalamt (BKA) hat von Juli bis August 13 Straftaten erfasst, wie am Dienstag aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke hervorgeht. Im zweiten Quartal waren es fünf Taten, im ersten Quartal wurden 13 erfasst.
Der Schwerpunkt der Straftaten lag demnach mit acht Fällen auf der politisch rechts motivierten Kriminalität. Die meisten davon wurden als Hasskriminalität eingestuft. Drei Angriffe wurden der politisch motivierten Kriminalität durch Ausländer zugeordnet, eine Tat konnte nicht eingruppiert werden.Wie die Regierung in ihrer Antwort ausführt, stellen „Anschläge auf Moscheen, Moscheevereine oder sonstige islamische Einrichtungen“ ebenso wie die „Schändung von Moscheen“ kein eigens definiertes Delikt dar. Vielmehr würden unterschiedliche Straftatbestände verwirklicht.
„Im Rahmen der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) werden alle in Tateinheit oder natürlicher Handlungseinheit begangenen Taten ausschließlich zahlenmäßig und nur bei dem Straftatbestand gezählt, der die höchste Strafandrohung aufweist“, heißt es in der Vorlage weiter. Demzufolge ließen sich aus der PKS solche Straftaten systembedingt nicht herausfiltern. Hingegen erfolge im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes – Politisch motivierte Kriminalität (KPMD-PMK) eine Kategorisierung der Taten nach Themenfeldern. Außerdem habe das Bundeskriminalamt „in seiner Zentraldatei Lapos einige Angriffsziele katalogisiert, die bei der dortigen statistischen Erfassung nach Bewertung des von den Ländern zu jeder Tat mitgeteilten Kurzsachverhaltes eingegeben werden“. (KNA, hib, iQ, )