Für eine Nikab-Trägerin beantragt die Staatsanwaltschaft in Belgien 18 Monate Haft. Die Frau habe sich gewaltsam gegen eine Polizeikontrolle wegen ihrer Vollverschleierung gewehrt.
Eine Muslima soll in Belgien nach dem Willen der Staatsanwaltschaft 18 Monate ins Gefängnis, weil sie sich gewaltsam gegen eine Polizeikontrolle wegen ihrer Vollverschleierung gewehrt haben soll. Die Frau war im Frühjahr 2012 in der belgischen Hauptstadt festgenommen und auf eine Polizeiwache gebracht worden, als sie einen das Gesicht fast ganz verhüllenden Schleier (Nikab) trug. Diese Art der Kleidung ist in Belgien verboten.
Das Gesetz untersagt „das Tragen jedes Kleidungsstücks, welches das Gesicht ganz oder hauptsächlich verhüllt“. Bei dem Prozess traten auch mehrere Polizisten als Nebenkläger auf. Nach ihrer Darstellung hatte die Frau im Laufe der Festnahme zwei Beamte verletzt.
Die Festnahme der Frau hatte für viel Aufsehen in Belgien gesorgt, nach ihr kam es zu Auseinandersetzungen zwischen aufgebrachten Jugendlichen und der Polizei im Brüsseler Problembezirk Molenbeek. Seit 2011 ist die Vollverschleierung in Belgien verboten. Trägerinnen müssen mit einer Strafe von etwa 140 Euro rechnen. In Belgien leben etwa 270 muslimische Frauen, die ein Nikab tragen.