Eine muslimische Beschneidungsfeier am Karfreitag ist laut einem Gerichtsbeschluss zu Recht von der Stadt Köln untersagt worden. Als stiller Feiertag ist der Karfreitag besonders geschützt.
Eine muslimische Beschneidungsfeier am Karfreitag ist laut einem Gerichtsbeschluss zu Recht von der Stadt Köln untersagt worden. Eine solche Feier mit zahlreichen Gästen, Tanz und Gesang falle unter die Verbote für den als stillen Feiertag besonders geschützten Karfreitag, entschied das Kölner Verwaltungsgericht nach eigener Mitteilung vom Donnerstag. Der Kläger hatte argumentiert, die christlichen Kirchen in Deutschland hätten stark an Mitgliedern verloren und von den verbliebenen lebten nur wenige ihren Glauben noch aktiv. Die Privilegierung christlicher Feiertage sei deshalb nicht mehr rechtens und das Feiertagsgesetz verfassungswidrig. Das Gericht folgte dem jedoch nicht.
Geklagt hatte ein Vermieter eines Festsaals, der durch das Verbot der Stadt Köln die Religionsfreiheit verletzt sah. Auch dem Argument, die Beschneidung von muslimischen Männern sei verpflichtend, folgte die Kammer nicht. Für die Beschneidung komme im islamischen Kulturkreis eine Lebensspanne von mehreren Jahren in Betracht. Es bestehe deswegen „kein schutzwürdiges Interesse, die Feierlichkeiten gerade am Karfreitag abzuhalten.“
Am Karfreitag herrscht in ganz Deutschland Tanzverbot. Auch von Atheisten-Verbände gibt es Kritik. Kirchenvertreter wollen sich den Tag der Stille allerdings nicht nehmen lassen. (dpa,iQ)