Schweiz

Kopftuchverbot unzulässig

Ein Kopftuchverbot an einer Schule in St. Margrethen (Schweiz) ist unzulässig. Das entschied das Schweizer Bundesgericht. Die Neutralitätspflicht gelte nicht für Schülerinnen.

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2015
Kopftuchverbot für Musliminnen
Kopftuch © shutterstock

Das Schweizer Bundesgericht in Lausanne hat am Freitag entschieden, dass das Kopftuchverbot an einer Schule in St. Margrethen unzulässig ist. Ein 16-jähriges Mädchen darf das Kopftuch damit während des Unterrichts tragen.

Ausgelöst wurde die Diskussion im August 2013 in der Gemeinde St. Margrethen im St. Galler Rheintal. Eine 12-jährige Schülerin erschein am ersten Tag des neuen Schuljahres mit einem Kopftuch in der Schule. Die Schulleiterin hielt das für inakzeptabel. Sie wies auf die Schulordnung hin, die das Tragen jeglicher Kopfbedeckungen während des Unterrichts untersagte.

Das Verwaltungsgericht hieß 2014 eine dagegen gerichtete Beschwerde gut und erlaubte dem Mädchen das Tragen des Kopftuchs. Das Bundesgericht entschied nun endgültig, dass das Mädchen sein Kopftrug tragen dürfe.
Der mit dem Verbot verbundene Eingriff in die Glaubens- und Gewissensfreiheit (Artikel 15 der Bundesverfassung) sei nicht gerechtfertigt. Im Gegensatz zur Schule und zu den Lehrern bestehe für die Schülerinnen und Schüler keine religiöse Neutralitätspflicht. Das Tragen religiöser Symbole sei grundsätzlich mit der Pflicht der Schüler zu respektvollem Umgang untereinander vereinbar.

Der islamische Zentralrat der Schweiz zeigte sich zufrieden, ist jedoch nicht euphorisch. Das Urteil sei auf rechtlicher Ebene zweifelsfrei ein Erfolg für die Muslime in der Schweiz, jedoch noch lange kein Sieg gegen die, in der öffentlichen Meinung fest verankerte, Ablehnung des Islams und der Muslime.

Leserkommentare

Charley sagt:
So, so, ist das Kopftuch also ein religiöses Symbol? Aber wohl nicht zwingend, oder? Also, Frau ist auch eine vollwertige Muslima , wenn sie es nicht trägt? Außerdem ist es ja eine vorislamische Tradition? Aber doch irgendwie islamischer Kulturkreis, und wegen des Kommentars des Zentralrates eigentlich doch sehr islamisch oder wie? Es gibt ja noch eine im islamischen Kulturkreis verbreitete "Tradition", nähmlich den " (Un-)Ehrenmord". Aber dazu, z.B. dem Mord an Rokstan M. liest man hier nichts. Wie spießig, so viel über Kopftücher zu lamentieren! Wie hartherzige, zu Rokstan kein Wort zu verlieren!
14.12.15
12:19
Jürgen Uther sagt:
Richtig, der Koran sagt, dass die Frauen sich verhüllen mögen, um vor fremden Männern sich schützen zu können und geschützt zu sein. Deshalb hat das Gericht so entschieden. Übrigens sagt vergleichbarer auch der christliche und der jüdische Glaube. Noch Heute gibt es in Südeuropa viele, allerdings nur ältere Frauen, die nur mit Kopftuch aus dem Haus gehen. So auch(ich denke die orthodoxen) Juden. Lieber Charlie, Deine Aufregung ist überzogen. Der "Ehrenmord" ist keine islamische Tradition, im Gegenteil er sagt das Vergebung besser als Sühne ist, wie auch im christlichen Glauben, diese verwerfliche Handlungsweise kennst Du sicher auch aus Italien und Spanien. Wird bloß nicht laut geschrien. Wenn wir zusammen leben wollen, sollte man schon sehen, wo Glas steht und besser nichts werfen. Denken tut nicht weh!
14.12.15
18:59
Trara sagt:
@Jürgen Ruther: Hallo, so einfach ist es leider nicht. Seit Jahrzehnten finden Diskussionen (vor allem innerhalb der muslimischen Gemeinschaft) darüber statt, ob der Koran muslimischen Frauen das Kopftuch vorschreibt oder nicht. Eine eindeutige Antwort, ob es sich um ein Gebot oder eher um eine Empfehlung handelt, wird es verständlicherweise nicht geben. Abgesehen davon, dass jede Frau frei entscheiden soll, ob sie ein Kopftuch trägt oder eben nicht. Wobei Letztere weitaus größere Probleme mit ihrer Entscheidung haben, da die Folgen gravierender sein können. Wie bei Rokstan aus Dessau. Richtig, Ehrenmorde und z.B. die weibliche Genitalverstümmelung entstammen vorislamischen Traditionen. Jedoch finden beide Verbrechen in fast ausschließlich islamischen Ländern statt. Darauf weisen Sie nicht hin. Es ist ein Problem, wenn eine Religion (hier "der Islam") nahezu alle Bereiche des Lebens beeinflusst. So ist es schwieriger zu erkennnen, ob Handlungen traditionell oder religiös bedingt sind. Vor allem wenn Gewalt (verbal, emotional, psychisch und physisch) mit einer Religion begründet wird. Das Christentum ist ebenso ein gutes Beispiel dafür. Viele Ehrenmorde wurden eher verschleiert und relativiert. Das war bisher das weitaus größere Problem. Mittlerweile fand ein Umdenken statt. Gut so.
15.12.15
0:12
Charley sagt:
@Jürgen Ruther: erst mal richtig lesen! Wegen der Glaubensfreiheit und nicht "deshalb hat das Gericht", dem ist nämlich der Koran total egal! - Es stimmt allerdings, dass es Hinterwäldler überall gibt, bloß im Islam sind sie fließend hoffähig. Und dass die aufgeklärte Moderne das nicht schluckt, stört die Folkloremoslems. Das Kopftuch ist "Folklore", der Niqab offene Verachtung. Dass man um die Folklore so ein Gedöns macht, als ob das Seelenheil daran hängt, aber hier nichts zu den Ehrenmorden liest (und sei es als Nachricht!), ist ungeheuerlich! - Ansonsten, du Glücklicher, der du noch nicht erlebt hast, dass das tatsächliche Auffassen der Wirklichkeit (und das ist Denken!), ein äußerst schmerzhafter Prozess ist, wenn man all die Unwissenheit und Dummheit wirklich erlebt, die aber leider wirklichkeitsschaffend ist! Das zu ertragen, braucht man viel Liebe und Glaube an die Menschheit. Lies einfach mal alle (!) Frauenschicksale durch unter ehrenmord.de, lies sie einfach durch, studier ihre Herkunft und ihren kulturellen Hintergrund und dann stell dich wieder hin und sag, dass das zu Begreifen nicht (!) bitter und schmerzlich ist! Wenn man allerdings sich wie du von der Wirklichkeit löst und in eitlen, religiösen Selbstbespiegelungen und spitzfindigen Selbstrechtfertigungen sich ergeht, kann das berauschend sein wie eine Droge. Sekten leben davon! - Und wenn du so gern denkst, dann erörtere doch mal folgende Fragen: Was ist der Islam so sehr eine nicht-ehrenmordende Religion, wenn er, der die Gestaltung alltäglichen Lebens so dezidiert formen will, gerade in denjenigen Ländern, in denen er prägen durfte, solcherlei kranke, anachronistische Praktiken nicht ausmerzen konnte! Steinigungen usw. doch noch eingeschlossen! Das menschenrechtliche Hinterwäldlertum ist eine Begleiterscheinung des Islam und er gibt auch genügend religiöse Vorgaben (Wahabismus ist eben islamisch möglich zu rechtfertigen!), dass solche Erscheinungen wie Ehrenmord und Steinigungen von Ehebrechern, Auspeitschen und Amputationen wunderbar auf der Heckwelle des Islam durch die Jahrhunderte reisen konnten. Darum muss der Islam noch viel aufarbeiten, bis er zu Europa passen kann. Die alltägliche Folklore kann harmlos sein, aber in ihren Grundbedingungen (Menschenbild, Freiheitsbegriff in all seinen Konsequenzen, Umgang mit Kritik und Satire) sind noch erhebliche Fragen offen, gerade weil viele "Anweisungen des Islam" anachronistisch aus dem 7.Jhrd. stammen.
15.12.15
14:16