In Baden-Württemberg kann die Frage nach dem Kopftuchverbot seit Anfang des Jahres nicht beantwortet werden. In der Zwischenzeit liegt nach der Klage zweier Lehrerinnen in Karlsruhe nun auch die Klage einer Erzieherin vor.
Auch ein Jahr nachdem das Bundesverfassungsgericht das Kopftuchverbot gekippt hat, fehlt in Baden-Württemberg die Antwort des Landtags. Bereits im Juli hatte die grün-rote Koalition ein Schulgesetz vorgelegt bei dem die Regel, wonach die Lehrkräfte kein Kopftuch tragen, entfiel. Die Opposition, CDU und FDP, wollten sich allerdings erst Rat von Experten holen. Auch die Kirchen übten Kritik und befürchteten, das ersatzlose Streichen einzelner Passagen berge „die Gefahr einer laizistischen Fehldeutung“.
Nach der Klage zweier Lehrerinnen liegt in Karlsruhe nun auch die Klage einer Erzieherin vor. Die Frau ist bei einer kommunalen Kita angestellt und wurde abgemahnt, als sie sich dazu entschloss, aus religiösen Gründen ein Kopftuch zu tragen. Die Karlsruher Richter hatten im Rahmen der Verfassungsbeschwerde, die die muslimische Erzieherin derzeit führt, explizit um ein Statement gebeten. In der Grünen-Fraktion heißt es man habe die Sache an das Kultusministerium verwiesen. Dort wiederum sieht man die Federführung bei den Fraktionen im Landtag.
Im Mai hat das Kultusministerium die kommunalen Landesverbände darauf aufmerksam gemacht, dass der Richterspruch auch ohne Änderung von Landesgesetzen Auswirkungen habe. In einem Schreiben der Behörde heißt es: „Dieses bedeutet, dass das Tragen eines Kopftuchs an sich grundsätzlich weder ein Hinderungsgrund für die Einstellung noch für die Ausübung der Tätigkeit einer Lehrerin an einer öffentlichen Schule ist.“ Lediglich eine Störung des Schulfriedens könnte ein Verbot von Kopftüchern noch rechtfertigen.