Zeitehe

Die Zeitehe – Relikt oder Realität?

Besonders unter Schiiten ist die sogenannte Zeitehe weit verbreitet. Aber ist sie überhaupt erlaubt und wie wird sie legitimiert? Diese Fragen beantwortet der muslimische Rechtsgelehrte Prof. Dr. Saffet Köse.

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01
2016
Ehe
Symbolfoto: Hochzeitzeremonie © by Leland Francisco auf Flickr (CC BY 2.0), bearbeitet islamiQ

Eine gute Ehe im Sinne von Koran und Sunna basiert auf zwei Dingen: Glück und Dauer. Im Gegensatz dazu scheint in der schiitisch-dschafaritischen Tradition die zeitlich begrenzte Ehe („Zeitehe“ oder „Mut’a-Ehe“ genannt) fast schon den Rang einer Glaubensgrundlage zu haben. Angesichts dieser Wahrnehmung, gepaart mit dem sexuellen Verlangen des Menschen, ist es nicht verwunderlich, dass die Zeitehe bei einigen schiitischen Gruppierungen weit verbreitet ist. Wenn man nun noch die Behauptung hinzunimmt, der Prophet habe die Zeitehe erlaubt, aber Umar (r) habe sie abgeschafft, gewinnt das ganze auch eine anti-sunnitische, ideologische Dimension und führt dazu, dass noch stärker daran festgehalten wird.

Aus Sicht von Koran und Sunna hat die Zeitehe keinen Platz im Islam. Die Argumente, mit denen schiitische Gelehrte sie zu rechtfertigen versuchen, sind haltlos. Ihre Schwäche erkennt man schon daran, dass Schiiten den vielen Einwänden von sunnitischer Seite lediglich den Konsens (Idschma) unter schiitischen Gelehrten entgegenhalten können. Dabei herrscht unter sunnitischen Gelehrten ebenfalls Konsens darüber, dass die Zeitehe nicht zulässig ist. Zudem gibt es zu diesem Thema zahlreiche Überlieferungen in anerkannten Werken, die aber von Schiiten außer Acht gelassen werden. Kurz: Die schiitischen Überlieferungen entbehren jeder Grundlage.

Zeitehe in Koran und Sunna?

Das von den Dschafariten angeführte Hauptargument für die Zeitehe ist der Koranvers: „Und gebt denen, an denen (als Ehefrauen) ihr euch erfreuen wollt, ihr Brautgeld.“ Das Wort „istimtâ“, welches hier mit „erfreuen“ übersetzt wurde, sehen schiitische Exegeten als Beweis für die Zeitehe. Dabei geht es in diesem Vers um die Brautgabe. Diese quasi als Gegenleistung für die Ehe zu betrachten widerspricht dem koranischen Verständnis.

Durch die Ehe wird das Fortbestehen der Nachkommenschaft gesichert. Das sexuelle Verlangen wird in der Ehe zwar befriedigt, dient jedoch einem höheren Zweck. Anders bei der Zeitehe: Hier steht das sexuelle Verlangen und dessen Befriedigung im Vordergrund. Den Dschafariten zufolge ist die Frau in diesem Zusammenhang lediglich etwas Käufliches. Nichts an dieser Praxis entspricht Koran und Sunna.

Genausowenig wie sich die Zeitehe aus dem Koran herleiten lässt, kann sie auf den Propheten zurückgeführt werden. Im Gegenteil, der Gesandte Allahs hat die Zeitehe bis in alle Ewigkeit verboten: „O ihr Menschen! Ich hatte euch die Zeitehe erlaubt. Doch seht, nun hat Allah sie bis zum Tag des Jüngsten Gerichts verboten. Wenn es jemanden gibt, der eine solche Ehe führt, soll er sie sofort beenden. Aber fordert nicht von dem zurück, was ihr (der Frau) gegeben habt.“ (2) Es ist erstaunlich, dass dieser Hadith von Ali (r) überliefert wurde, und der Prophet ausgerechnet ihn damit beauftragte, das Verbot der Zeitehe allen mitzuteilen. Dieser Hadith findet sich in bekannten Werken der Schia, im „al-Madschmû“ des Zayd b. Ali und den bekannten sunnitischen Hadithsammlungen.

Was hat Umar (r) damit zu tun?

Schiiten behaupten, der Kalif Umar (r) habe die bis dahin erlaubte Zeitehe verboten. Das ist nicht richtig. Umar (r) hatte lediglich Personen wie Rabîa b. Umayya, die noch nicht von dem Verbot der Zeitehe gehört hatten, darüber in Kenntnis gesetzt. (3)

Außerdem stellt sich folgende Frage: Wenn Umar (r) die Zeitehe unrechtmäßig abgeschafft hat, wieso führte Ali (r) sie als Kalif nicht wieder ein? Mehr noch: Ali (r) hat Abdullah b. Abbas (r) widersprochen, von dem behauptet wird, er habe die Zeitehe erlaubt. Es gibt zuverlässige Überlieferungen darüber, dass Ali (r) Abdullah b. Abbas (r) das Verbot der Zeitehe mitgeteilt (4), ihn mit den Worten „Was bist du doch für ein fehlgeleiteter Mann“ deutlich kritisiert (5) und ihn schließlich von seiner Meinung abgebracht habe. (6)

Moralisch verwerflich

Der im irakischen Nadschaf ausgebildete schiitisch-dschafaritische Gelehrte Musa Musawi fasst das Thema wie folgt zusammen: „Leider haben sich einige schiitische Gelehrte der Aufgabe verschrieben, die Zeitehe zu verteidigen, sie haben eigens Werke dazu verfasst. Es wird nicht schwer sein, das wahre Gesicht dieser unrechtmäßigen Neuerung (Bid’a) zu enthüllen. Doch zuerst möchte ich auf die unhaltbaren Argumente hinweisen, damit die Schia die Ernsthaftigkeit und das Ausmaß dieses Desasters erkennt (…).

Die Behauptung, der Kalif Umar habe die Zeitehe verboten, wird dadurch obsolet, dass Hz. Ali (r), nachdem er Kalif wurde, der Zeitehe nicht wieder zur Umsetzung verhalf. Die Worte und Taten Hz. Alis (r) sind Beweise für uns. Wieso wollen unsere Rechtsgelehrten nicht einsehen, dass er als Kalif, wo er Ge- und Verbote leicht aussprechen konnte, eine solche Umsetzung (der Zeitehe) nicht erlaubte? Dies ist ein klarer Beweis dafür, dass die Zeitehe zur Zeit des Propheten verboten wurde.

Der Mensch wurde mit Würde erschaffen (7), und der Prophet wurde entsandt, um den Charakter zu vervollkommnen. Wie kann angesichts dieser Tatsache ein solches Verständnis noch verteidigt werden, wo doch nicht einmal die Herrscher in den Palästen sich getraut haben, so etwas zu tun? Wie kann diese Praxis, bei der die Frau erniedrigt und zur Ware degradiert wird und vom Mann nach Belieben benutzt wird, mit der Religion in Einklang gebracht werden? Unsere Rechtsgelehrten scheinen zu glauben, die Zeitehe sei eine Bestimmung Allahs, um zu verhindern, dass die Männer Unzucht begehen. Doch sie scheinen zu vergessen, dass der Islam nicht nur für die Männer da ist. Sind denn die göttlichen Religionen dazu da, um das sexuelle Verlangen der Männer unter dem Deckmantel der scheinbaren Rechtmäßigkeit zu befriedigen? Der Islam hat die Menschen aus der Zeit der Unwissenheit befreit und ihnen zu einem tugendhaften Leben verholfen. Er hat die Ehe auf vier Frauen beschränkt, und auch dies nur unter strengen Voraussetzungen erlaubt. Die Scheidung wird im Islam nicht gerne gesehen. Wie kann eine Religion, die in Sachen Ehe und Scheidung so ernsthaft ist, eine derart freizügige Praxis erlauben?“

Wir möchten den Beitrag mit einem Zitat des bekannten muslimischen Rechtsgelehrten Hayrettin Karaman abschließen: „Letztenendes vertreten die sunnitischen Rechtschulen einhellig die Meinung, dass die Zeitehe nicht erlaubt ist. Die anfängliche Erlaubnis wurde später für alle Zeiten aufgehoben, sie wurde abrogiert. Ein Mufti dieser Rechtschulen kann die Zeitehe, egal unter welchen Umständen, nicht erlauben.“ (8)

 

(1) Sure Nisâ, 4:24.

(2) Ibn Abî Schayba, IX, 299; Muslim, Nikâh, 21; Ibn Mâdscha, Nikâh, 44; Dârimî, Nikâh, 16; Ahmad b. Hanbal, al-Musnad, III, 406; Sahîhu ibn Hibbân bi-tartîbi ibn Balabân, IX, 455; Abû Awâna, al-Musnad, Beirut, ohne Datum. (Dâr al-Ma‘rifa), III, 30; Bayhakî, VII, 330-331.

(3) Mâlik, al-Muwatta, Nikâh, 42; Muttakî al-Hindî, Kanz al-Ummâl, XVI, 520, Nr. 45717.

(4) Buhârî, Nikâh, 31; Muslim, Nikâh, 32; Tirmizî, Nikâh, 28; Nasâî, Nikâh, 71, Sayd, 31.

(5) Muslim, Nikâh, 29; Nasâî, Nikâh, 71.

(6) Ibn Taymiyya, Minhâdsch as-Sunna, IV, 190.

(7) Sure Isrâ, 17:70.

(1) Karaman, Hayrettin, Web: http://www.hayrettinkaraman.net/kitap/meseleler/0777.htm (14.12.2015)

 

Leserkommentare

Mesut sagt:
Interessanter Artikel...leider fehlen die Quellenangaben der Hadith. Ich würde gerne wissen, wo ich diesen Hadith finden kann: „O ihr Menschen! Ich hatte euch die Zeitehe erlaubt. Doch seht, nun hat Allah sie bis zum Tag des Jüngsten Gerichts verboten. Wenn es jemanden gibt, der eine solche Ehe führt, soll er sie sofort beenden. Aber fordert nicht von dem zurück, was ihr (der Frau) gegeben habt."? Danke im Voraus.
03.01.16
13:18
avicenna sagt:
Salam, was ist mit den von Ahlul Sunna praktizierten Misiar oder zawaj al 'urf? Sind diese nicht ebenfalls auf o.g Verse gestützt und eigentlich nichts anderes als die von Shiiten praktizierte zawaj al Mutaa?
04.01.16
1:03
Beate sagt:
Salam; Quellenangaben erscheinen mir hier an mehreren Stellen nötig, vor allem zum Hadith „O ihr Menschen! Ich hatte euch die Zeitehe erlaubt. Doch seht, nun hat Allah sie bis zum Tag des Jüngsten Gerichts verboten. Wenn es jemanden gibt, der eine solche Ehe führt, soll er sie sofort beenden. Aber fordert nicht von dem zurück, was ihr (der Frau) gegeben habt." ?? Desweiteren würden mich die Quellen interessieren, die bestätigen, dass die Ehe dem Zweck der Fortpflanzung dient und die körperlichen Genüsse zweitrangig sind ( dass heißt, mich interessiert explizit die Quelle aus der hervorgeht dass bezüglich der Gründe für eine Eheschließung diese Hierarchien bestehen, die Bewertungen für die Gründe einer Eheschließung ableitbar machen und wann / wo diese in früheren Werken gemacht wurden). Ausserdem: aus welcher Quelle leiten Sie ab, dass eine Frau, die sich ihrer sexuellen Bedürfnisse bewusst ist und diese gerne ausleben möchte, eine "Ware" geworden ist? Wenn ein Nichtmuslim diesen Artikel lesen würde, würde dieser unter Umständen denken, die Shiiten sind keine (rechtmäßigen) Muslime. Halten Sie dies für sinnvoll? Und halten Sie ein solches Thema für geeignet, Machtdebatten zu führen?
05.01.16
13:49
Ali M. sagt:
Die Quelle des Hadith ist Fußnote Nummer 2: (2) Ibn Abî Schayba, IX, 299; Muslim, Nikâh, 21; Ibn Mâdscha, Nikâh, 44; Dârimî, Nikâh, 16; Ahmad b. Hanbal, al-Musnad, III, 406; Sahîhu ibn Hibbân bi-tartîbi ibn Balabân, IX, 455; Abû Awâna, al-Musnad, Beirut, ohne Datum. (Dâr al-Ma‘rifa), III, 30; Bayhakî, VII, 330-331.
05.01.16
14:38
Marietta sagt:
Diese Form der Ehe zeigt einmal mehr, dass der Islam eine Männerreligion ist. Eigentlich ist diese Ehe auf Zeit nichts anderes als Prostitution.
06.01.16
15:29
Enail sagt:
Da kann ich meiner Vorrednerin nur zustimmen. Eine Männerreligion, von einem Mann für Männer gemacht. Nur die Frauen raffen es nicht. Die Männer aber wohl. Vielleicht wäre ich bei den vielen Vorzügen die ein Mann in dieser Religion besitzt, wenn ich denn einer wäre, auch Muslim. Aber so bin ich halt Frau und bin froh, dieser Gemeinschaft nicht angehören zu müssen.
09.01.16
1:35
Dr. Yavuz Özoguz sagt:
Zahlreiche sunnitische Kommentatoren, wie Fachr al-Radhi, bestätigen, dass o.g. Vers (4:24) bezüglich der Zeitehe offenbart wurde. Sie erklären gerade heraus, dass die Zeitehe aufgrund o.g. Verses erlaubt wurde und sagen, sie sei später verboten worden. Allerdings zitieren auch diese Gelehrten teilweise eine anders klingende Aussage von Imam Ali (a.): "Ali (r.a.) sagte: Die Mut'a ist eine Gnade von Allah an seine Diener. Wäre es nicht aufgrund des Verbotes durch Umar, würde niemand die Sünde der Unzucht begehen außer den Schlimmsten" Sunnitische Quelle: - Tafsir al-Kabir von al-Tha'labi, unter dem Kommentar zum Vers 4:24; - Tafsir al-Kabir von Fachr al-Radhi, Kommentar zum Vers 4:24; - Tafsir al-Kabir von Ibn Dscharir al-Tabari, Tafsir al-Durr al-Manthur von al-Suyuti, Tafsir al-Qurtubi, Tafsir Ibn Hayyan, Tafsir Nisaburivon al-Nisaburi. Umar selbst bezog sich bei seinem Verbot nie auf ein Verbot durch den Propheten Muhammad (s.). Das haben andere erst später getan. Umar sagte selbst: "Die Zeitehe war erlaubt zu Zeiten des Propheten und ich verbiete sie". Der große sunnitische Gelehrte Fachr al-Radhi schrieb in seinen umfangreichen Auslegungen zum Heiligen Qur'an unter o.g. Vers: Umar sagte: Zwei Arten der Zeitehe waren (legal) zur Zeit des Propheten und Ich verbiete sie beide, und Ich bestrafe jene, die sie begehen. Dies sind : Zeitehe der Pilgerfahrt und die allgemeine Zeitehe". Tafsir al-Kabir, al-Fachr al-Radhi, - Musnad Ahmad Ibn Hanbal, Band 1, Seite 52 Zahlreiche Überlieferungen hierzu zeigen, dass beide Formen der Zeitehe praktiziert wurden zu Zeiten des Propheten Muhammad (s.) und Abu Bakr und in den frühen Zeiten von Umars Regierung. Doch verboten wurden sie durch Umar, wie er es auch selbst bezeugt. Al-Zamakhshari, ein weiterer sunnitischer Qur'an-Kommentator hat zu Vers 4:24 überliefert, dass dieser Vers aufgehoben sei, ohne einen Nachweis aus dem Heiligen Qur'an zu bringen. Auch Ibn Kathir erwähnt in seiner Auslegung, dass Buchari erklärt hat, wie Umar den Leuten die Zeitehe verbot (Tafsir Ibn Kathir, Band 1, S. 233). Im "Sahih" von Muslim, überliefert von Dschabir ibn Abdillah al-Ansari, werden verschiedene Arten der Ehe erläutert. Einer der Gefährten, welcher in Opposition zur Gesetzesänderung durch Umar stand, war sein Sohn Abdullah ibn Umar! Er bestand auf der Legalität beider Formen der Zeitehe. Im Folgenden werden die Überlieferung zu beiden, überliefert im "Sahih" von Tirmidhi, wiedergegeben: "Jemand fragte Abdullah Ibn Umar über die Zeitehe der Pilgerfahrt und er antwortete: Sie ist erlaubt [halal]. Daraufhin fragte man ihn: 'Dein Vater verbot sie'. Er sagte: 'Glaubst du, dass mein Vater verbieten kann, was der Prophet erlaubte? Soll Ich dem folgen, was mein Vater sagte oder dem, was der Prophet anordnete?' Der Mann antwortete: 'Natürlich dem, was der Prophet anordnete.'" Sahih al-Tirmidhi, Band 1,Seite 157 - Tafsir al-Qurtubi, Band 2, Seite 365 Des weiteren berichtet Dschabir ibn Abdullah al-Ansari: "Wir schlossen Vereinbarungen über "Zeitehen" ab für eine Handvoll Datteln oder Getreide zu Zeiten des Propheten (s.) und zu Zeiten Abu Bakrs, bis Umar uns dies verbot wegen Amr ibn Huraith" (Sahih Muslim Überlieferung 3249 im Abschnitt über die Zeitehe (Bab Nikah al-Mut'a)). Malik ibn Anas und Schafi‘i überliefern wie viele andere folgende Überlieferung als glaubwürdig: Urwah ibn Zubair überliefert, dass Chulah bint Hakim zu Umar Ibn al-Chattab kam und sagte: "Rabiah ibn Umayyah praktizierte die Zeitehe mit einer Frau und die Frau wurde schwanger durch ihn. Umar wurde zornig und sagte: 'Hätte ich das Verbot zu der Zeitehe früher als jetzt verhängt, so würde ich ihn steinigen lassen.'" Al-Muwatta' von Malik Ibn Anas, unter der Überschrift Zeitehe - Kitab al-Am, von al-Shafi'i
05.02.16
13:10
Maria Özüyer sagt:
Es reden ja auch immer nur die Männer. Was sagt eigentlich eine schiitische Ehefrau dazu? Fühlt sie sich wohl als sexobjekt? Wieviele Väter gibt es von deren Kindern? Wer fühlt sich da noch irgendwie verantwortlich? Das läuft wie bei den Konfessionslosen. Da gibt es keinen Islam. Das ist verkommenheit pur
23.08.17
11:02
Ali Elias sagt:
Salam, Wir dürfen nicht vergessen dass alle sunnitischen Schulen zugeben dass allah swt die mut3a ehe im Koran erlaubt. Für shiiten gilt das was im koran steht. Sunniten glauben dass der prophet sawas bzw Omar ibn khattab die mut3a ehe verboten hat. Koran steht aber über dem propheten und ganz klar über Omar. Außerdem ist es Sünde etwas zu verbieten was Allah swt erlaubt hat. Und wer glaubt mut3a sei Prostitution weiß wohl nicht was das ist. Die allermeisten shiiten nutzen die mut3a ehe für die verlobungszeit um auf erlaubte Weise Zeit zusammen zu verbringen zu können. Der Islam hilft uns zu leben und verleitet uns nicht zur sünde
03.06.18
14:01
Sunnit sagt:
Dr. Yavuz Özoguz Ich wundere mich immer wieder, Herr Dr. Yavuz Özoguz, dass Sie als Mensch mit einem Doktortitel es nicht lassen können lügen und Halbwahrheiten zu verbreiten um die „von Schiiten legitimierte Prostitution“ islamsich zu begründen und wieder einmal dem ehrenwerten Omar die Schuld für das abschaffen zu geben. Omar hat es nicht verboten! Omar hat die Mutah al-Hajj verboten und nicht die Zeitehe! Mutah al-Hajj ist die Zusammenführung von Umrah und Hajj - was rechtlich erlaubt ist aber Turn Zeit von Omar verboten war, was er (Omar) in dem von dir zitierten Hadith auch selbst zu gibt - du das jedoch mit Zeitehe übersetzt hast, was völlig gelogen ist. Also! Keine Lügen verbreiten Herr Dr.!
02.08.18
5:20
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