Bochumer Apotheke

Deutliche Antwort auf Kopftuch-Beschwerde

Eine Kundin einer Bochumer Apotheke beschwert sich über die Mitarbeiterin mit Kopftuch. Der Inhaber hat eine deutliche Antwort auf die Kopftuch-Beschwerde parat.

28
01
2016
Kopftuch Muslimin
Symbolbild: Muslimische Frau mit Kopftuch © by Hernán Piñera auf Flickr (CC BY 2.0), bearbeitet islamiQ

Mit einem Facebook-Post antwortete der Apotheker Jens Beuth auf eine Beschwerde seiner Kundin. Die Kundin echauffiert sich darin darüber, dass der Bochumer in seiner Apotheke im Ruhr-Park eine Frau beschäftigt, die ein Kopftuch trägt. Das Kopftuch der Apotheken-Mitarbeiterin könne sie als Kundin „definitiv nicht akzeptieren“.

Die Antwort von Beuth wird innerhalb kürzester Zeit mehrere tausend Mal geteilt. Darin schreibt der Apothekeninhaber, er beschäftige Menschen jeden Alters, Aussehens und Geschlechts, jeder Religion und ganz unabhängig davon, ob Angestellte Fan von Bochum, Schalke oder Dortmund seien.

Menschen sind begeistert von seiner klaren und deutlichen Antwort auf die krude Beschwerde seiner Kundin. Bereits über 20.000 Mal wurde sein Beitrag bis Donnerstagmittag auf Facebook geteilt.  „Ich freue mich sehr, dass Sie selbst einsehen, beim nächsten Mal in eine andere Apotheke zu gehen, da Sie bei uns definitiv nicht erwünscht sind“, schreibt Beuth in seiner Antwort. Im Notfall würden er und seine Angestellten zwar den gesetzlichen Auftrag zur Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln erfüllen, willkommen ist die Frau aber in seiner Apotheke definitiv nicht mehr.

Leserkommentare

DJINAN sagt:
Ich bin Apothekerin, mit kopftuch. Ich arbeite seit 6 Jahren in einer Apotheke, am anfang hab ich paar Probleme mit Kundin, aber mit zeit, die Kundin haben es akzeptiert, Hauptsache für unserem job. Ist freundlichen Behandlung, und gutes Informationen, wir sind alle Menschen egal welche Religion oder Gedanken, muss man gut in seinem Arbeit und Verhalten, das ist doch reicht für alle Menschen,
28.01.16
12:28
Ute Fabel sagt:
Der Umstand, dass auffällige Kleidungsstücke mit religiöser oder weltanschaulicher Botschaft unterschiedliche Reaktionen auslösen können, ist Ausdruck des Meinungspluralismus. Nicht jedes Werturteil ist eine Vorurteil, schon gar nicht die Ablehnung geschlechtsspezifischer Bekleidungsvorschriften. Warum tragen eigentlich muslimische Männer keine Kopftücher? Religion und Weltanschauung gehört ins Privatleben und nicht am Arbeitsplatz zur Schau gestellt. Herr Beuth schreibt in seinem E-Mail, das Leben sei zu kurz um andere zu kritisieren. Mich würde interessieren, ob Herr Beuth demnach auch Mitarbeiter beschäftigen würden, die PEGIDA oder AfD-T-Shirts tragen würden. Würde er deren Meinungs- und Weltanschauungsfreiheit dann ebenso flammend verteidigen, wenn es Kundenbeschwerden gibt. Dass es in der Kopftuchdebatte um den Kampf gegen Diskriminierung geht, ist vorgeschoben. In Wahrheit soll für das Kopftuch ein Sondervorrecht geschaffen werden.
28.01.16
13:29
Jürgen Uther sagt:
Wir hole unsere Medikamente in einer Apotheke, deren Inhaber Araber ist, meine Frau ist Palästinenserin (Mit Kopftuch). Logisch sind in unserer Apotheke auch mehrere Frauen die Kopftuch tragen. Sie behandeln alle Kunden gleich aufmerksam, freundlich und vor allem kompetent, deshalb habe ich auch nie vergleichbares erlebt, obwohl wir mit dem Inhaber oder den Kollegen öfter plauschen. Unser Eindruck ist, dass die Kunden auf die Ihnen entgegen gebrachte Aufmerksamkeit und Kompetenz aufgeschlossen, freundlich und dankbar reagieren. Übrigens sehe ich einen Unterschied zwischen dem Kopftuch und einen T-Shirt mit Aussagen die andere Menschen benachteiligen, verunglimpfen oder einfach diskriminieren sollen, oder meinten Sie was anderes?
28.01.16
21:06
Rabia K. sagt:
@ Ute Fabel Auffällig? Botschaft? Als ich die ersten Zeilen ihres Kommentars las, dachte ich, Sie hätten den Beschwerdebrief nicht gelesen. Mit ihrer Aussage, nicht jedes Werturteil sei ein Vorurteil mögen Sie recht haben. Aber wenn Sie den Brief aufmerksam gelesen hätten, dann würden Sie schnell merken, dass er dogmatisch und rigide ist. Immer wieder muss ich feststellen, dass in "Diskussionen" an Stelle von Sachlichkeit Verbitterung tretet. Ihren Beitrag ordne ich in die selbe Kategorie ein. Schon alleine dafür, dass Sie ein Stück Stoff mit Pegidisten und afd gleichsetzen. Damit blenden Sie gekonnt und gleichzeitig rücksichtslos aus, was kopftuchtragende Frauen dazu denken und sagen. Und immer wieder betonen. Und ständig wiederholen (und auch mit ihrer Lebensweise ausdrücken). Diese Frauen sind mittlerweile gelangweilt und haben nebenbei bemerkt keinen Bildungsauftrag zu erfüllen. Das bedeutet allerdings nicht, sie dürften fremdbestimmt Deutungshoheit beanspruchen. Hut ab, Herr Beuth!
28.01.16
22:06
Johannes Disch sagt:
@Ute Fabel Ich finde, es kommt auf den Arbeitsplatz an. Ein Kopftuch an der Schule? Darüber kann man diskutieren. Auch darüber, dass manche kirchliche Arbeitgeber damit Probleme haben. Apropos Sonderrechte: Damit schaffen die Kirchen ein Sonderrecht. Von wegen Trennung von Religion und Staat in Deutschland: Es gibt noch immer ein kirchliches Sonderarbeitsrecht. Und da werden viele Menschen von dem kirchlichen Arbeitgeber schlechter bezahlt als für die gleiche Tätigkeit bei anderen Arbeitgebern. Was ist denn so problematisch an einem Kopftuch in einer Apotheke?? In der Apotheke, in der Bäckerei, im Schuhgeschäft, etc. stört mich ein Kopftuch nicht. Hauptsache, die Dame kann ihren Job. Es ist nicht wichtig, WAS eine muslimische Frau AUF dem Kopf trägt, sondern was sie IM KOPF hat. lg Johannes Disch
28.01.16
23:52
Mathias Rohe sagt:
Irrtum, Frau Fabel. Zu den Menschenrechten zählt auch die Religionsfreiheit, und Religionen haben ihren Platz auch im öffentlichen Raum. So jedenfalls will es das Grundgesetz unseres Landes.
29.01.16
16:31
Ute Fabel sagt:
@ Mathias Rohe: Zu den Menschenrechten zählt die Religions- UND Weltanschauungsfreiheit. Alle Religionen und Weltanschauungen sind gleich zu behandeln. Religionen zählen nicht mehr als nicht religiöse Weltanschauungen, sondern genau gleich viel. Lässt ein Arbeitgeber am Arbeitsplatz das Kopfttuch zu, dann muss er auch Atheisten das Tragen von "God Without God"-Buttons sowie politische Kleidungsstücke vom Che-Guevara-Shirt bis zur Burschenschafterkappe erlauben. Gleichbehandluung heißt "gleich viel" oder "gleich wenig" an sichtbarer Religion und Weltanschauung für alle. Keinesfalls darf ein Sondervorrecht nur für bestimmte Kleidungsstücke geschaffen werden. In Frankreich gilt seit 2004 das optische Neutralitäsprinzip in öffentlichen Schulen, welches vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte für menschenrechtskonform und zumutbar befunden wurde. @ Johannes Ditsch: Würden Sie auch das Tragen von Burschenschafterkappen am Arbeitsplatz befürworten? Würden Sie dann auch sagen, dass nicht wichtig ist, das es nicht wichtig ist, WAS ein deutschnationaler Arbeitnehmer AUF dem Kopft trägt, sondern was er IM Kopf trägt. Oder ist für für Sie das Kopftuch "gleicher" als andere Kleidungsstücke, welchem ein Sonderprivilleg einzuräumen ist?
01.02.16
8:39
Ute Fabel sagt:
@ Rabia K: Würden Sie es gut finden, wenn eine kommunistische Arbeitnehmerin während der Arbeitszeit ein Blauhemd trägt, so wie es in der DDR üblich war? Ich nicht! Religion und Weltanschauung gehören ins Privatleben (dort sind sie geschützt) und nicht an den Arbeitsplatz. Die eigene Gesinnung sollte man im Berufsleben im Herzen tragen und nicht allen anderen durch aufdringliche Kleidungsstücke tagtäglich an die Nase binden. Zurückhaltung mit dem Sichtbarmachen mit der eigenen Gesinnung bedeutet Respekt vor Andersdenkenden ausdrücken. Wer ein so dogmatisches Religions- oder Weltanschauungsverständnis hat, dass er/sie bestimmte Kleidungstücke immer und überall für völlig unverzichtbar hält, grenzt sich selbst aus und ist keine Diskriminierungsopfer.
01.02.16
9:02
Manuel sagt:
Ich finde es schon sehr problematisch, wenn ein Frauenunterdrückungssymbol und das ist das Kopftuch nun mal auch, derart im öffentlichen Raum (Schule) und in der Arbeitswelt auch noch hofiert wird. In der früheren Türkei, vor der AKP-Islamisierung und in Frankreich, sowie in Berlin sind religiöse Symbole in Organsationen des Staates verboten, den Religion ist Privatangelegenheit. Der Laizismus bzw. der Säkularismus sind die ältesten Werte der Aufklärung und dies müssen auch die Moslems akzeptieren und da ist halt in manchen Bereichen kein Kopftuch erwünscht.
01.02.16
19:21
Johannes Disch sagt:
@Manuel Es ist ein Klischee, das Kopftuch pauschal als "Frauenunterdrückungssymbol" zu bezeichnen. Grade solche Klischees verhindern die Verständigung. lg Johannes Disch
03.02.16
14:49
1 2