Bochumer Apotheke

Deutliche Antwort auf Kopftuch-Beschwerde

Eine Kundin einer Bochumer Apotheke beschwert sich über die Mitarbeiterin mit Kopftuch. Der Inhaber hat eine deutliche Antwort auf die Kopftuch-Beschwerde parat.

28
01
2016
Kopftuch Muslimin
Symbolbild: Muslimische Frau mit Kopftuch © by Hernán Piñera auf Flickr (CC BY 2.0), bearbeitet islamiQ

Mit einem Facebook-Post antwortete der Apotheker Jens Beuth auf eine Beschwerde seiner Kundin. Die Kundin echauffiert sich darin darüber, dass der Bochumer in seiner Apotheke im Ruhr-Park eine Frau beschäftigt, die ein Kopftuch trägt. Das Kopftuch der Apotheken-Mitarbeiterin könne sie als Kundin „definitiv nicht akzeptieren“.

Die Antwort von Beuth wird innerhalb kürzester Zeit mehrere tausend Mal geteilt. Darin schreibt der Apothekeninhaber, er beschäftige Menschen jeden Alters, Aussehens und Geschlechts, jeder Religion und ganz unabhängig davon, ob Angestellte Fan von Bochum, Schalke oder Dortmund seien.

Menschen sind begeistert von seiner klaren und deutlichen Antwort auf die krude Beschwerde seiner Kundin. Bereits über 20.000 Mal wurde sein Beitrag bis Donnerstagmittag auf Facebook geteilt.  „Ich freue mich sehr, dass Sie selbst einsehen, beim nächsten Mal in eine andere Apotheke zu gehen, da Sie bei uns definitiv nicht erwünscht sind“, schreibt Beuth in seiner Antwort. Im Notfall würden er und seine Angestellten zwar den gesetzlichen Auftrag zur Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln erfüllen, willkommen ist die Frau aber in seiner Apotheke definitiv nicht mehr.

Leserkommentare

Johannes Disch sagt:
@Ute Fabel Religionen haben ihren Platz auch im öffentlichen Raum. So sieht es nun mal unser GG. Das hat Mathias Rohe deutlich gemacht. Alle Religionen müssen gleich behandelt werden, sagen Sie? Richtig. So sieht es das Bundesverfassungsgericht, und hat deshalb das pauschale Kopftuchverbot für Lehrer an öffentlichen Schulen als verfassungswidrig erklärt.(Urteil vom 27. 01. 2015). Der Fokus liegt dabei auf der Vokabel "pauschal." Es darf kein Sondervorteilsrecht für bestimmte Kleidungsstücke geben? Richtig. Es darf aber auch kein Sondernachteilsrecht geben. Auch dies macht das Urteil des obersten Gerichts deutlich. So, dass man sich mit der Sichtbarmachung der eigenen Gesinnung zurückhält ist ein Zeichen des Respekts? Ist es nicht respektlos, kopftuchtragende Frauen pauschal als störend zu empfinden? Zu Frankreich: Man kann die Situation der BRD nicht mit der Frankreichs vergleichen. Im Gegensatz zur BRD praktiziert Frankreich einen konsequenten Laizismus. lg Johannes Disch
03.02.16
15:05
Ute Fabel sagt:
Religionen sollten so behandelt werden wie das Rauchen. Akzeptiert, selbstverständlich voll - aber nur im privaten Bereich.Religiöse Belästigung anderer an Orten, die mit Religion nichts zu tun haben sollen, wie Apotheken - nein danke. Ich finde es respektvoll, sich mit dem Zurschaustellen der eigenen Religion im Berufseben zurückzuzahlen. Mich würde es auch nerven, wenn eine Apothekenhelferin jeden Tag ein "Vier-Pfoten"-Abzeichen trägt - das gehört in die Freizeit und nicht an den Arbeitsplatz.
11.02.16
13:45
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