Protest

Kopftuchstreit in Bosnien

Ein pauschales Kopftuchverbot vor Gericht in Bosnien-Herzegowina, löste einen hitzigen Kopftuchstreit im Land aus. Muslimische Frauen protestierten am Sonntag gegen das Verbot und prangerten es als Menschenrechtsverletzung an.

09
02
2016
Kopftuch Muslima Pride
Symbolbild: Junge Frauen mit Kopftuch halten Plakate hoch und demonstrieren für ihr Recht selbst zu bestimmen wie sie sich für Frauen einsetzen
© MuslimaPride

Am 20. Januar 2016 hatte das Verfassungsgericht in Bosnien-Herzegowina ein Urteil erlassen, wonach das Tragen religiöser Symbole vor Gericht verboten sei. Davon sind insbesondere muslimische Frauen betroffen, die künftig nicht mehr mit einem Kopftuch vor Gericht, sei als Angeklagte, Zeugen, Anwälte oder auch Richter erscheinen dürfen.

Das Urteil löste nun eine hitzige Debatte über das Verhältnis von Religion und Gesellschaft in Bosnien aus. Die islamische Gemeinschaft in Bosnien kritisierte das Verbot als „Ungerechtigkeit und rassistische Diskriminierung“.

Muslimische Frauen mobilisierten sich am Sonntag in der Hauptstadt Sarajevo und protestierten gegen das Kopftuchverbot. Unter dem Motto „Hidzab, meine Wahl, mein Leben“, nahmen mehr als 2000 muslimische Frauen an dem Protestzug teil, und demonstrierten ihren Unmut über das Gesetz.

Die Initiatorin des Protestzuges Dzevada Susko, Direktorin des Instituts für bosniakische Tradition, geht soweit das Urteil als Menschenrechtsverletzung zu bezeichnen. Muslimische Frauen werden schließlich durch dieses Verbot in ihrem Recht auf Selbstbestimmung und Religionsfreiheit eingeschränkt. so die Organisatorin. Außerdem sei die Säkularisierung des Staates in Bosnien ein Relikt aus der Zeit des sozialistischen Systems nach 1945, in dem Religionen grundsätzlich aus der Öffentlichkeit verbannt und unterdrückt wurden. Solche Prinzipien seien mit dem heutigen Bosnien nicht mehr vereinbar, kritisieren die muslimischen Frauen.

Rusica Jukic, Richterin beim obersten Gericht begründete in einem Interview das Urteil damit, dass vor Gericht alle Anwesenden deutlich erkennbar sein müssten, was durch das Tragen eines Kopftuches oder gar einer Ganzkörperverschleierung nicht gewährleistet sei. Weitere Befürworter des Urteils in diesem Kopftuchstreit lehnen das Kopftuch als Import aus den arabischen Ländern und als Symbol einer arabischen Islamisierung Bosniens ab.

Leserkommentare

Subah sagt:
Ich frage mich wirklich, lieber Manuel, wieso Sie sich berufen fühlen, über den Islam und die Muslime zu urteilen, wenn doch Ihr Islambild offensichtlich ausschließlich von medial vermittelten negativen Stigmata geprägt ist. Ihnen passt schlichtweg alles nicht, was in irgend einer Weise islamisch/muslimisch ist - ganz gleich, ob es vom Grundgesetz (Art. 4 GG) geschützt ist oder nicht, ob es in anderen Religionen üblich ist oder ob es überhaupt andere Menschen schädigt. Logische Argumente sucht man bei Ihnen vergeblich. Stattdessen werfen Sie gedankenlos die üblichen Schlagworte in den Raum (Scharia, Vermummung (??), Burka, Extrawürste, ...), also all das, was in Ihrem gedanklichen Wahnbild so aufkommt, wenn Sie das Wort "Islam" hören. So kann man eine Diskussion nicht führen. Würde es um jüdische Frauen gehen, hätten Sie wohl eine ganz andere Meinung. Eigenes Denken sucht man vergeblich (symptomatisch bei jenen, die immerzu von Muslimen "Aufklärung" fordern). Ein Kopftuch ist etwas vollkommen übliches, auch im Abendland (sehen Sie sich vielleicht ein Marienbild mal etwas genauer an). Die Kopfbedeckung einer Zeugin, Angeklagten oder Anwältin, kann unter keinen Umständen mit Verweis auf Neutralität o.ä. verboten werden. So ist die Rechtslage. Anders gewendet: Es gibt kein kollidierendes Verfassungsgut, das ein Verbot rechtfertigen würde. So einfach ist das.
18.02.16
18:05
Düsselbarsch sagt:
@ Manuel: Auch alles richtig, aber viel zu erregt.Jede Religion steht in gewisser Weise "neben" dem Staat, als sie Regeln für das Gewissen ihrer Anhänger formuliert. Der Staat regelt nur die Gesetzmäßigkeit äußerer Handlungen. So hat z.B. der Aufklärer Immanuel Kant diese Spären unterschieden. Als bereits etwas älterer Weltbürger amüsiert mich immer der Hinweis auf das Vermummungsverbot im Umkreis der Koptuchdiskussion. Entstanden ist dieses Verbot in den 80er Jahren und zielte auf meist linke Demonstranten der Anti-Atom- und Friedensbewegung.
18.02.16
18:42
Manuel sagt:
@Subah: Und bei Ihnen ist jede Islamkritik offenbar verboten, Sie können nicht mit Kritik bzw. Meinungsfreiheit umgehen. schwingen ständig die Islamophobie-Keule, wenn Ihnen ein Kritikpunkt nicht passt und meinen Ihre Sicht der Dinge sei die einzig richtige, anderen Meinungen tolerieren Sie nicht. SIE gehen auf keine Argumente ein, sondern üben sich in der typsichen Opferrolle und spielen ständig das Lied vom armen, unterdrückten Moslem. Ich frage Sie jetzt direkt, was halten Sie von der Scharia? Was sagen Sie zu den massiven Menschrechtsverletzungen in der Islamischen Welt? Wie gehen Sie mit Homosexualität um? Was ist mit dem Existenzrecht Israels? Was sagen Sie zur Unterdrückung von Sexualität (vor allem die Weibliche) und Nacktheit im Islam? Was sagen Sie dazu, dass kleinen Mädchen schon von kleinauf eingeredet wird, sie müssten ein Kopftuch tragen, sonst sind sie später keine ehrbaren Frauen? Was sagen Sie dazu, dass manchen moslemische Burschen, eine Lehrerin nicht respektieren, nur weil sie eine Frau ist oder manche moslemische Väter, ihr nicht mal die Hand geben können. Was sagen Sie dazu, dass beispielsweise in Berlin-Neukölln, Frauen schon schief angeschaut werden, wenn sie kurze Röcke tragen? Was sagen Sie dazu, dass beispielsweise Moslems ihren Töchtern verbieten auf Klassenfahrten teilzunehmen oder am Schwimmunterricht, gemeinsam mit Burschen? Was sagen Sie dazu, wenn ein deutscher Vater, nicht will das seine Tochter mit einem Moslem zusammen ist, ist er ein Rassist, wenn aber umgekehrt ein moslemischer Vater, nicht will das seine Tochter mit einem Nicht-Moslem zusammen ist, dann ist er plötzlich kein Rassist, sondern dann wird mit religiös-kulturellen Differenzen argumentiert Was sagen Sie dazu, dass es in vielen Städten Deutschlands Parallelgesellschaften gibt, wo überhaupt keine Wille da, ist sich zu integrieren? Was sagen Sie dazu, wenn Moslemas nicht einmal alleine zum Arzt dürfen? Warum darf ein Arbeitgeber verlangen, dass beisielsweise Piercing nicht erlaubt sind, wenn er das gleiche beim Kopftuch verlangt, ist er plötzlich ein Rassist? Bin mal gespannt!
19.02.16
12:13
Peter sagt:
In ehemalige Jugoslavien hat TITO per gesetz das tragen von Kopftuch verboten, jeder wuste das, aber darüber wurde einfach nicht gesprochen, und BASTA! Und das hat funktioniert, nur alte Omas haben das Tuch im Haus oder Hoff relativ schlampig, als bedeckung getragen, jünge Frauen gar nicht. Und hier in Deutschland kann nicht einer Lehrerin oder Richterin das verboten werden, die Deutsche Kinder Lehren...........
06.07.16
20:45
Elmi sagt:
Ganz ehrlich.. hier geht es doch nur darum das muslimische volk zu unterdrücken... diese Richterin ist Serbin!!! Nur mal so. Hier in Deutschland wird man ja vor Gericht auch erkannt.. Der Krieg wird dort nie enden.
21.02.17
15:03
Latifa sagt:
Menschenrechtsverletztend, Religionsfreiheit und die Würde des Menschen ist unantastbar. Das ist eine Unverschämtheit. Wurde dieses Gesetz wieder gekippt?
15.01.22
8:51
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