Universität Duisburg-Essen

Falsche Berichterstattung über die Schließung des Gebetsraums

Ein Artikel des Nachrichtenmediums „WAZ“ gab an, dass der islamische Gebetsraum an der Universität Duisburg-Essen aufgrund erheblicher Probleme zwischen Muslimen und Nichtmuslimen geschlossen wird. Die Pressestelle der Universität streitet das jedoch ab, der Raum wird nicht aufgrund „fundamentalistischer Muslime“ geschlossen.

12
02
2016
Symbolbild: Gebetsräume © Jenny Gould auf flickr.

Laut einer Nachricht des WAZ soll der islamische Gebetsraum an der Universität Duisburg-Essen aufgrund Diskriminierungen von „nicht-muslimischen Studierenden von fundamentalistischen muslimischen Kommilitonen“ geschlossen werden. Die Pressesprecherin der Universität, Ulrike Bohnsack, erklärte IslamiQ nun, dass der Raum zwar bald geschlossen werde, die Gründe jedoch nicht denen entsprechen, die im WAZ-Artikel erwähnt werden. Die Pressesprecherin erklärte weiter, dass der gesamte Gebäudetrakt, in dem sich der islamische Gebetsraum befindet, bald saniert und deshalb vorab geschlossen wird. Nach der Sanierung soll der Raum dann in einen gemeinschaftlichen „Raum der Stille“ umgewandelt werden. Der Grund hierfür sei die große Dichte der Moscheen um das Universitäts-Gelände.

In einem Schreiben der Universität an den Autor des WAZ-Artikels „Diskriminierung im Namen Allahs – Uni Essen schließt Gebetsraum“ steht: „Ihrer subjektiven Einschätzung, dass sich im Umfeld des vorhandenen Gebetsraums am Essener Campus ein ‚fundamentalistisches Regime‘ gebildet habe, ist deutlich zu widersprechen.“ Auch IslamiQ gegenüber gab die Pressestelle an, dass sie sich von der WAZ-Nachricht distanziert und die Schließung „nichts mit den uns vorliegenden Gründen zu tun hat.“ Der Islamische Studierendenbund Campus Essen (ISB) postete nun auf ihrer Facebook-Seite einen kurzen Kommentar: „Wir sind über die Berichterstattung sichtlich schockiert und möchten alle darauf hinweisen, dass der Fall geprüft wird. Eine öffentliche Stellungnahme folgt.“

Auf die Nachfrage hin, ob der ISB von der Schließung des Raumes benachrichtigt wurde, gab Bohnsack an, dass es „zwar wünschenswert gewesen wäre, den ISB zu unterrichten“, doch die Mitteilung über die Schließung im Zuge der aktuellen medialen Diskussion um Gebetsräume an Universitäten entstanden ist und somit keine Zeit blieb, weiterhin Rücksprache mit dem ISB zu halten. Nach dem Bekanntwerden der Schließung des multikonfessionellen Gebetsraums an der TU-Dortmund hätten diverse Nachrichtenmedien die Pressestelle der Universität Duisburg-Essen nach der Situation des dortigen Gebetsraums angefragt, was dann zu der Kundgabe der Schließung führte. 

Leserkommentare

Sevgi kus sagt:
Hoffe das ich mal auch abstimmen mal darf!!!!
12.02.16
21:08
Özel sagt:
Nein
12.02.16
23:43
Burak sagt:
Dass es sich bei einem Gebetsraum um eine Notwendigkeit handelt, wird in der öffentlichen Wahrnehmung leider oft übergangen. Ist ein solcher nicht vorhanden, werden Studierende dazu gezwungen, ihre Gebete an öffentlichen Orten zu verrichten. Dies wiederum wird zumeist als Affront und Provokation begriffen. Es bleibt zu hoffen, dass die Universität Essen nicht den Dortmunder Weg einschlägt und den Raum gänzlich schließt, sondern zumindest einen konfessionsübergreifenden Raum zur Verfügung stellt, wie sie das angekündigt haben. Eine Welle religionsrepressiver Schließungen wird dem Geist der Zeit nicht gerecht und ist eine Rückkehr zu Intoleranz und Stigmatisierung.
13.02.16
21:25
Manuel sagt:
@Burak: Nein, es gehört ein konsequenter Weg hin zum Laizismus, Religion ist eine Privatangelegenheit und hat in Organisationen des Staates nichts verloren, das wußte sogar der große türkische Staatsmann Atatürk. Es gibt genug Kirchen, Moscheen und andere religiöse Tempel, wo man sein Gebet verrichten kann. Dies akzeptieren weitgehend alle Religionen, nur der Islam hat da offenbar immer ein Problem damit.
14.02.16
19:04
Burak sagt:
@Manuel: Sie haben einen Denkfehler. Deutschland ist nicht laizistisch. Deswegen läuft nach unserem Grundgesetz die Phrase "Religion ist Privatsache" leer.
15.02.16
1:09
Hema sagt:
"Ist ein solcher nicht vorhanden, werden Studierende dazu gezwungen, ihre Gebete an öffentlichen Orten zu verrichten." Nein. Das Gebt kann nachverrichtet werden, das ist bekannt. Wer Probleme mit nicht religiös tatsächlich begründbaren Zwangshandlungen hat, sollte nicht erwarten, dass sich andere den eigenen und nur eigenen Zwangsvorstellungen unterwerfen.
15.02.16
7:43
Manuel sagt:
@Burak: Deshalb habe ich ja auch geschrieben: "...es gehört ein konsequenter Weg hin zum Laizismus...". Das was das Land braucht ist ein konsequenter Laizismus, sowie in Frankreich oder der Türkei, vor der AKP-Islamisierung und nicht noch mehr Religion.
15.02.16
9:58
Demian sagt:
@Burak: "Eine Welle der religionsrepressiver Schließungen..". Oha.. jetzt halten Sie bitte kurz die Luft an. So wie die Faktenlage derzeit aussieht hat es hier nichts mit Repressionen zu tun sondern mit der Einhaltung des deutschen Grundgesetzes und der Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau (zumindest im Fall der TU Dortmund. Der Fall Uni Due-Essen ist bisher nicht ganz klar, da ein offizielles Statement der Universität fehlt). Ein konfessionsübergreifender Raum hat - zumindest in Dortmund - ja offensichtlich nicht funktioniert, daher sollte auch auf so einen Raum verzichtet werden. Abgesehen davon hat Manuel gesagt "ein konsequenter Weg hin zum Laizismus" und nicht, dass Deutschland bereits ein laizistischer Staat ist. Unabhängig wie er es meinte (er hat sich nicht definitiv festgelegt) sollten Sie jemandem keinen Denkfehler vorwerfen, wenn Sie selber einen Denkfehler für Ihre Argumentation gebrauchen. Nach wie vor gehört es nicht zu den Aufgaben einer staatlichen Einrichtung Gebetsräume für irgendwelche Glaubensgemeinschaften zur Verfügung zu stellen. Ich wiederhole meinen Satz auch unter diesem Artikel: Wir leben - glücklicherweise für uns alle - in einem säkularen Staat in dem jeder bei persönlichem Bedarf an alles mögliche glauben darf. Das ist nach wie vor Privatsache.
15.02.16
11:37
Burak sagt:
@Hema: Die Glaubensinhalte einer fremden Religion zu definieren ist eine Anmaßung. Wenn Sie hier anfangen über die Möglichkeit des "Nachbetens" zu philosophieren, sollten Sie a) wissen, dass diese "Möglichkeit" unter den islamischen Gelehrten keineswegs unumstritten ist und es durchaus renommierte Stimmen gibt, die sich dagegen aussprechen, b), dass selbst die Befürworter des Nachbetens dies nur unter bestimmten Voraussetzungen gestatten, und schließlich c), dass für die Bestimmung, ob ein Verhalten religiös verpflichtend ist oder nicht, das (plausibel begründete) Selbstverständnis des Einzelnen maßgeblich ist. Außerdem bedarf es einer näheren Begründung, weshalb das Beten eines Muslims aus Sicht von Andersgläubigen "eine Unterwerfung den eigenen Zwangsvorstellungen" sein soll. Ein Muslim betet für sich. Wo ist da der Zwang für Dritte?
15.02.16
13:45
Burak sagt:
@Demian Zu Absatz 1: Der Fall Dortmund ist noch nicht aufgeklärt. Die muslimischen Studierenden lehnen die Darstellung des Rektorats ab. Eine systematische Zurechtweisung von Frauen habe nie stattgefunden. Darüber hinaus ist es auch begründungsbedürftig, ob eine Geschlechtertrennung überhaupt frauenfeindlich und verfassungswidrig ist. Das kommt ganz auf die Begründung für die Trennung an, z.B. Trennung, weil Frauen es nicht wert sind, die Gesellschaft von Männern zu genießen? Oder etwa Trennung, damit sich Frauen beim Beten angenehmer fühlen? Sie werden mir wohl Recht geben, dass man nicht bloß auf den objektiven Umstand schauen darf, sondern die subjektiven Motive dahinter in die Wertung miteinbeziehen muss. Und wieder einmal nimmt man den Vorwurf der Frauenfeindlichkeit und Verfassungswidrigkeit gegenüber Muslimen zu vorschnell in den Mund, nicht wahr? Zu Absatz 2: Angenommen sie hätten Recht: Dann handelt es sich dabei um eine Position, die dem status quo unserer Verfassung widerspricht, und damit um eine verfassungsfeindliche Forderung. Wem werfen Sie nun Verfassungsfeindlichkeit vor? Zu Absatz 3: Einen rechtlichen Anspruch gegen die Uni auf Bereitstellung eines Gebetsraumes wird man wohl nicht konstruieren können, da haben Sie Recht. Sie beenden Ihre Ausführungen aber mit einem Satz, der im Lichte des Grundgesetzes gelesen schlicht falsch ist: Religion ist nämlich keine Privatsache. Jedermann ist befugt, seinen Glauben auch öffentlich zu praktizieren. Das gehört unter Juristen unstreitig zum Schutzbereich der Religionsfreiheit. Diesen sollten Sie bei Gelegenheit genauer unter die Lupe nehmen.
15.02.16
22:57
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