Universität Duisburg-Essen

Falsche Berichterstattung über die Schließung des Gebetsraums

Ein Artikel des Nachrichtenmediums „WAZ“ gab an, dass der islamische Gebetsraum an der Universität Duisburg-Essen aufgrund erheblicher Probleme zwischen Muslimen und Nichtmuslimen geschlossen wird. Die Pressestelle der Universität streitet das jedoch ab, der Raum wird nicht aufgrund „fundamentalistischer Muslime“ geschlossen.

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02
2016
Symbolbild: Gebetsräume © Jenny Gould auf flickr.

Laut einer Nachricht des WAZ soll der islamische Gebetsraum an der Universität Duisburg-Essen aufgrund Diskriminierungen von „nicht-muslimischen Studierenden von fundamentalistischen muslimischen Kommilitonen“ geschlossen werden. Die Pressesprecherin der Universität, Ulrike Bohnsack, erklärte IslamiQ nun, dass der Raum zwar bald geschlossen werde, die Gründe jedoch nicht denen entsprechen, die im WAZ-Artikel erwähnt werden. Die Pressesprecherin erklärte weiter, dass der gesamte Gebäudetrakt, in dem sich der islamische Gebetsraum befindet, bald saniert und deshalb vorab geschlossen wird. Nach der Sanierung soll der Raum dann in einen gemeinschaftlichen „Raum der Stille“ umgewandelt werden. Der Grund hierfür sei die große Dichte der Moscheen um das Universitäts-Gelände.

In einem Schreiben der Universität an den Autor des WAZ-Artikels „Diskriminierung im Namen Allahs – Uni Essen schließt Gebetsraum“ steht: „Ihrer subjektiven Einschätzung, dass sich im Umfeld des vorhandenen Gebetsraums am Essener Campus ein ‚fundamentalistisches Regime‘ gebildet habe, ist deutlich zu widersprechen.“ Auch IslamiQ gegenüber gab die Pressestelle an, dass sie sich von der WAZ-Nachricht distanziert und die Schließung „nichts mit den uns vorliegenden Gründen zu tun hat.“ Der Islamische Studierendenbund Campus Essen (ISB) postete nun auf ihrer Facebook-Seite einen kurzen Kommentar: „Wir sind über die Berichterstattung sichtlich schockiert und möchten alle darauf hinweisen, dass der Fall geprüft wird. Eine öffentliche Stellungnahme folgt.“

Auf die Nachfrage hin, ob der ISB von der Schließung des Raumes benachrichtigt wurde, gab Bohnsack an, dass es „zwar wünschenswert gewesen wäre, den ISB zu unterrichten“, doch die Mitteilung über die Schließung im Zuge der aktuellen medialen Diskussion um Gebetsräume an Universitäten entstanden ist und somit keine Zeit blieb, weiterhin Rücksprache mit dem ISB zu halten. Nach dem Bekanntwerden der Schließung des multikonfessionellen Gebetsraums an der TU-Dortmund hätten diverse Nachrichtenmedien die Pressestelle der Universität Duisburg-Essen nach der Situation des dortigen Gebetsraums angefragt, was dann zu der Kundgabe der Schließung führte. 

Leserkommentare

Manuel sagt:
@Burak: Wenn er unbedingt außerhalb der Moschee herumbeten muss, dann soll es sich dafür privat einen Raum mieten, wieso soll eine Uni Gebetsräume finanzieren bzw. zur Verfügung stellen? Wir leben in einem säkularen Staat, aber ich weiß damit haben Moslems immer ihre Probleme, wie Sie hier wieder deutlich aufzeigen.
16.02.16
9:51
Manuel sagt:
@Burak: Und Sie sollten mal den Begriff Religionsfreiheit genau unter die Lupe nehmen, den der heißt auch Freisein von Religionen. Und wenn Ihnen und anderen die Beterei soviel bedeutet können Sie auch gerne privat einen Raum mieten und da Ihre religiösen Vorschriften durchführen, wieso soll ein Staat, ader noch dazu säkular ist, auch noch Gebetsräume finanzieren, er beteiligt sich eh schon genug bei Moscheenbauten, irgendwann reicht es auch mal. Die anderen Religionen können auch damit leben, immer hat der Islam ein Problem mit dem Säkularismus.
16.02.16
11:36
Burak sagt:
@Manuel: Sie legen Ihrer Argumentation die Annahme zugrunde, dass die Bereitstellung von Gebetsräumen die Säkularität des Staates beeinträchtige. Wie kommen Sie zu dieser Erkenntnis? Der Staat macht sich die in einem solchen Raum verrichteten Gebete nicht zu Eigen. Die Existenz des Raumes ist nur als organisatorische Einheit dem Staat zurechenbar (Bereitstellung, Wartung, sicherheitstechnische Anforderungen etc.), nicht aber in seiner Funktion. Oder ist eine Uni, die Gebetsräume für christliche wie auch für muslimische Studierende einrichtet, zugleich christlich und islamisch? Das wäre die Konsequenz, wenn man Ihren Gedankenstrang weiterdenkt. Kurz: Die Uni ist eine Institution und damit per se keiner Religion angehörig. Nur Menschen können glauben. Institutionen hingegen können entweder die Voraussetzungen für ein plurales und tolerantes Miteinander schaffen, oder aber sie sind rückwärtsgewandt und versuchen mit eiserner Härte jedwede Pluralität zu unterdrücken.
16.02.16
12:55
Demian sagt:
@Burak: Es tut mir wirklich leid für Sie, dass Sie scheinbar ständig das Gefühl haben müssen (auch durch meine Ausführugen), ein Opfer von Repression und Vorwürfen der Verfassungswidrigkeit zu sein. Dies wollte ich damit nicht bezwecken und bezweifel eigentlich auch dies getan zu haben. Absatz 1: "So wie die Faktenlage derzeit aussieht". Lesen Sie den Satz bitte mehrmals, dann merken Sie wie überflüssig Ihre Ausführung ist zu dem Absatz ist. Dabei beziehe ich mich auf die Antwort der TU sowie auf das Interview welches Frau Prost Spiegel Online gegeben hat. Außerdem: "Was ist eine 'systematische' Zurechtweisung von Frauen?". Selbst wenn es nur gelegentlich vorgekommen ist/wäre reicht es vollkommen aus, mit der Schließung des Raums zu reagieren. Es ist einer Universität nicht möglich, die Einhaltung des deutschen Grundgesetzes in einem bestimmten Raum der den Studenten öffentlich gemacht wurde zu gewährleisten und zu überprüfen (ganz zu schweigen davon, dass keine Kapazitäten für so etwas vorhanden wären). Sollte es also zu verfassungwidrigen Verhalten gekommen sein, ist die Reaktion absolut akzeptabel. Mit dem Satz enttarnen Sie und Ihre Absichten selbst "Darüber hinaus ist es auch begründungsbedürftig, ob eine Geschlechtertrennung überhaupt frauenfeindlich und verfassungswidrig ist.". Wenn Frauen zurechtgewiesen wurden, dann: ja es ist frauenfeindlich und verfassungswidrig (Hierfür reicht es auch aus wenn eine Frau (unabhängig ob muslimisch oder nicht) nicht in den Männerteil des Raums gedurft hätte). Wir reden hier nach wie vor von einer öffentlichen Einrichtung und nicht von einem privaten Partykeller. Speziell für Sie: (mindestens) Artikel 1.1 und 2.1 des Grundgesetzes wurden hier verletzt, wenn es so ist, wie die TU es dargestellt hat. Da bleibt auch von Ihrer Ausführung über die objektiven und subjektiven Gründe nicht mehr viel übrig. Sollte sich die Mehrheit der Frauen tatsächlich wohler fühlen abgetrennt von den Männern zu beten, so ist es nach wie vor frauenfeindlich einer Frau zu untersagen in den Bereich zu gehen in dem nur Männer beten sollten. "Und wieder einmal nimmt man den Vorwurf der Frauenfeindlichkeit und Verfassungswidrigkeit gegenüber Muslimen zu vorschnell in den Mund, nicht wahr". Ich habe wirklich keine Ahnung was Sie hier meinen. Wenn es - ich wiederhole mich nochmal: so abgelaufen ist, wie es derzeit dargestellt wird - wirklich dazu kam, dass Frauen auf Flyern angewiesen wurden Kopftücher zu tragen und ein religiös neutraler Raum in eine Mini-Moschee verwandelt wurde, dann frage ich mich gerade ernsthaft ob Sie ein demokratisches Verständnis besitzen. Immerhin werfen Sie mir gerade subtil vor Islamfeindlich zu sein (hier muss ich Sie enttäuschen). Abgesehen davon können wir uns auch in eine völlig andere Richtung drehen, den Vorwurf der Frauendiskriminierung kurz ablegen und feststellen, dass hier schlicht und einfach mehrfach gegen die Nutzungsordnung des Raums verstoßen wurde, welches auch dementsprechend zu ahnden ist. Absatz 2: Hier habe ich weder für noch gegen das Argument von Manuel gesprochen sondern Sie lediglich darauf aufmerksam gemacht, dass Sie anderen Denkfehlern vorwerfen und selber mit Denkfehlern argumentieren. Auch ich würde eine vollständige Trennung von Staat und Kirche begrüßen (Sie etwa nicht?). Würde vieles einfacher und besser machen. Selbst wenn diese Forderung derzeit nicht verfassungskonform ist, darf doch gerne darüber diskutiert werden, ob die Verfassung dahingehend nicht geändert werden sollte oder soll es sich Ihrer Meinung hierbei um ein Gedankenverbrechen handeln (sie schreiben ja verfassungsFEINDLICH)? Dies heißt ja nicht, dass ich verfassungsfeindlich handle, so wie es bei dem derzeitigen Tatbestand und den derzeitigen Vorwürfen in dem konfessionsfreien, weltoffenen Raum der Stille an der TU Dortmung geschehen ist. Einer der wundervollen Unterschiede einer Verfassung und einem archaischen Religionswerk ist ja gerade, dass über die Verfassung diskutiert werden darf und diese notfalls auch angepasst und aktualisiert werden kann. Wir beide können und dürfen in diesem Land auch gerne darüber diskutieren ob die Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau notwendigerweise in der Verfassung stehen sollte. Dies allein ist noch nicht verfassungsfeindlich. Nach wenigen Sätzen werden wir beide feststellen, dass es durchaus sinnvoll ist, dies in der Verfassung weiterhin festzuhalten. Absatz 3: Sie missinterpretieren hier absichtlich meine Aussage. Religion ist und bleibt Privatsache. Natürlich dürfen Sie Ihre Religion in der Öffentlichkeit ausüben - ich habe in dem Absatz nie Gegenteiliges behauptet - es ist aber NICHT DIE AUFGABE des Staates Sie dabei aktiv zu unterstützen. Der Staat muss hingegen gewährleisten können, dass Sie nicht daran gehindert oder diskriminiert werden Ihre Religion (ja auch in der Öffentlichkeit) auszuüben. Dies ist einer dieser fantastischen Erfolge der offenen und humanistischen Gesellschaft in der wir beide leben. Für Sie etwas simpler dargestellt (nur um weitere Missinterpretationen zu vermeiden): Sie dürfen sich ins Amtsgericht setzen und anfangen zu - Gott Ihrer Wahl einfügen - zu beten. Sie dürfen aber nicht davon ausgehen, wenn Sie beim Amtsgericht einen Raum zum Beten fordern, auch einen zu bekommen. Ich hoffe das ist jetzt etwas verständlicher für Sie.
16.02.16
13:20
Burak sagt:
@Demian Wegen der Fülle der Absätze ist eine entsprechende Strukturierung meiner Antwort nicht mehr zielführend. Daher bin ich gezwungen, in gebotener Kürze auf Ihre Ausführungen einzugehen. Mit "systematischer Zurechtweisung von Frauen" meine ich einen Umstand, der in den entsprechenden Räumlichkeiten zur Regel geworden ist. Denn nur in solch einem Fall ist eine Schließung verhältnismäßig. Andernfalls handelt es sich um eine Kollektivbestrafung. Nun gehen Sie geschickt auf Kapazitätsprobleme ein, um fehlende Nachforschungen zu übertuschen. Man könnte dieses "Problem" aber auch ganz einfach 1) durch stichprobenartige Nachforschungen lösen, etwa durch den Hausmeister, die gewiss keinen Aufwand bedeuten, oder 2) sich auf die Quantität der Beschwerden stützen und die Gegenseite zu einer Gegendarstellung auffordern. Beides ist in Dortmund unterblieben. Es gab noch nicht ein Mal eine "Fülle" von Beschwerden, sondern nur vereinzelte Berichte. Diesen einseitig Glauben zu schenken offenbart die voreingenommene Sichtweise der Entscheidungsträger. Zu der Frage, ob Frauen in den Männer- und Männer in den Frauenteil des vorübergehend aufgetrennten Raumes gehen dürfen: Sie sollten meinen Worten eigentlich bereits entnommen haben, dass ich ganz wie Sie eine "Zurechtweisung" ablehne. Islamisch betrachtet ist es aber nahezu ein Konsens, geschlechtergetrennt zu beten. Von einer "Untersagung" kann also keine Rede sein. Die Nutzung eines derartigen Raumes kann nicht in jedem Detail rechtlich gestaltet werden. Manchmal kommt es auf das friedliche Miteinander an, auf Rücksichtnahme, auf Empathie. Sprich: Man zwingt als Mann keiner Frau seine Anwesenheit an, so wie es sich auch umgekehrt nicht gehört. Damit Sie es besser verstehen: Man setzt sich im Restaurant auch nicht einfach an einen Tisch, wo ein Fremder sitzt, sondern fragt vielleicht erst ein Mal, falls keine anderen Plätze frei sind. Das ist kein Gesetz, sondern eine Umgangsregel. Verstanden? Sie konstatieren hier ständig Verfassungsbrüche von Seiten der Muslime, so z.B. an dieser Stelle: "Artikel 1.1 und 2.1 des Grundgesetzes wurden hier verletzt." Da pokern Sie etwas zu hoch. Erstens sind Grundrechte Abwehrrechte gegen den Staat, das heißt Bürger können unter sich keine Grundrechte verletzen. Grundrechte können nur vom Staat verletzt werden. Zweitens ist statt der Menschenwürde (Art. 1 I 1 GG) wohl eher der Gleichheitsgrundsatz aus Art. 3 II 1 GG naheliegender. Aber wie gesagt, Bürger sind nicht grundrechtsverpflichtet. Sie sagen: "Auch ich würde eine vollständige Trennung von Staat und Kirche begrüßen (Sie etwa nicht?)" Nein, ich begrüße das Grundgesetz in seiner aktuellen Fassung, und demnach besteht keine Trennung zwischen Staat und Kirche. Klare Ansage der Mütter und Väter des Grundgesetzes. Dabei meine ich nicht, dass die Diskussion über eine etwaige Änderung ein "Gedankenverbrechen" sei, wie Sie das so schön formulieren. Der Schutzbereich des Art. 5 I 1 GG umfasst auch Ansichten, die gegen das Grundgesetz, ja sogar gegen Normen sind, die durch die Ewigkeitsklausel geschützt und damit unabänderlich sind. Das ändert aber nichts daran, dass solche Positionen verfassungsfeindlich in dem Sinne sind, als dass sie sich gegen geltendes Recht wenden. Mehr meine ich auch nicht. Und schließlich zu Ihrer dankenswerterweise sehr simpel formulierten Darstellung am Ende Ihres Kommentars: Weil Sie es ja so sehr mögen, mir nahezulegen Ihre Texte gründlicher zu lesen, muss ich an dieser Stelle den Spieß umdrehen und aus meinen vorhergehenden Zeilen zitieren: "Einen rechtlichen Anspruch gegen die Uni auf Bereitstellung eines Gebetsraumes wird man wohl nicht konstruieren können, da haben Sie Recht." Sonst noch fragen?
16.02.16
17:57
grege sagt:
Die Freiheit des einen hört dort auf, wo die Freiheit des anderen anfängt. Dieser Maxime hat sich auch hier in Deutschland die Religionsfreiheit unterzuordnen. Wer eigenmächtig ohne staatliche Befugnisse bestimmten Personengruppen die Nutzung und den Zutritt öffentlicher Räume einschränkt oder gar verbietet, verstößt genau gegen dieses Norm. Das genau ist hier in Dortmund, wo ich zufällig lebe, geschehen. Dass hier einige Muslime in extemistischer Absicht ihr Unwesen getrieben haben, wurde mir neben der öffentlichen Berichterstattung von mehreren Studenten dieser Universität bestätigt. Um sich seine heile Welt zurechtzuphantasieren, kann man natürlich pauschal die Richtigkeit dieser Meldung anzweifeln oder mit den üblichen antiwestlich / antisemitisch / islamistisch motivierten Verschwörungstheorien in Frage stellen. Die Reaktion von RAMSA sowie anderen Islamverbänden auf die Schließung dieses Raumes belegt einmal mehr deren katastrophale und Zwietracht säende Öffentlichkeitsarbeit. Nach Schließung des Raums wird sich wieder einmal über rassistisches und islamfeindliches Verhalten mokiert. Vorher verhielten sich die Islamverbände merkwürdig ruhig, als extremistische Muslime in diesem Raum quasi als Religionspolizei agierten. Genau in dieser Situation wäre seitens Ramsa oder einzelner Muslime eine entschiedene Reaktion (z.B. in Form einer verurteilenden Stellungnahme) gegen dieses extremistische Unwesen "ihrer Glaubensbrüder" angebracht gewesen. Auch bei diesem extremistischen Vorfall haben die Vertreter der Muslime erneut null Zivilcourage gezeigt. Mit genau diesem Verhalten wird das Toleranzbereitschaft der nichtmuslimischen Mehrheitsbevölkerung weiterstrapaziert. Ich hoffe, dass dieser sogenannte Ruheraum wieder eröffnet wird. In diesem soll sowohl die Ausübung der positiven als auch der negativen Religionsfreiheit (z.B. durch Verrichtung von Gebetsritualen oder Lesen religionskritischer Literatur) möglich sein. Nach der Wiederöffnung eines neuen Ruheraums freue ich mich schon, diesen auf die Ausnutzung gesetzlich verbriefter Rechte zu testen :-).
17.02.16
20:11
Demian sagt:
@Burak: Um nicht völlig den Fokus dieses Beitrags zu verlieren, beziehe ich mich nur noch auf die Punkte die den Raum betreffen. Die Schließung ist auch dann verhältnismäßig, wenn es eine "unsystematische" Zurechtweisung von Frauen gab. Das Kapazitätsproblem ist nicht mein Hauptargument gewesen, daher gehe ich darauf nicht mehr ein. Ihren ersten Lösungsansatz kann ich nicht ernst nehmen (abgesehen davon wurde die Hausverwaltung über die , darüber hinaus hat es doch auch eine Kontrolle des Raums seitens des AStA gegeben: "Eine Begehung durch den AStA ergab nämlich, dass in dem Raum, entgegen der Nutzungsordnung, diverse Gebetsteppiche und Korane gelagert wurden sowie Flugblätter in arabischer Schrift und deutschsprachige Belehrungen auslagen, die unter anderem Hinweise enthielten, wie sich Frauen zu kleiden und zu benehmen hätten [...]" (Auszug aus dem offenen Brief des Rektorats). Keine Sorge, ich verstehe Sie durchaus, aber einen Restauranttisch mit einem für alle Menschen öffentlichen Raum zu vergleichen ist dann doch etwas unpassend. Trotz Ihrer Ausführung bleibt es bei der bisherigen Faktenlage bestehen, zu der Sie bisher nur sagen, dass das Rektorat voreingenommen gehandelt hat. Der Konsens nach Geschlechtern getrennt zu beten ist per se nicht das Problem, welche ich sehe, sondern die Tatsache, dass diese Geschlechtertrennung in dem Raum umgesetzt wurde (samt Vorwürfen, dass Frauen dementsprechend zurechtgewiesen wurden, systematisch oder unsystematisch). Wir reden hier immer noch über den "konfessionsfreien, weltoffenen 'Raum der Stille'" einer öffentlichen Einrichtung. Das scheinen Sie gerne auszublenden. Die Kollektivstrafe trifft im Übrigen nicht nur muslimische Studierende, die den Raum als Gebetsraum umfunktioniert haben, sondern alle Studierende die den Raum genutzt haben / nutzen wollten. Dennoch bleibt Sie verhältnismäßig. Völlig unabhängig von den Vorwürfen der Frauenfeindlichkeit, hätte man so auch reagieren müssen, wenn der Raum zu einer Gebetsstätte der - Religion Ihrer Wahl einfügen - umfunktioniert worden wäre (Bezug auf die Nutzungsordnung). Anstelle Ihrer Vorverurteilungen gegenüber der Handlung der Universitätsleitung und den Vorwürfen der "religionsrepressiven Schließungen" wäre eine kritische Auseinandersetzung mit der derzeitigen Faktenlage und den Geschehnissen wünschenswert.
18.02.16
11:35
Clair sagt:
Es ist aber Teil unserer deutschen Kultur, Glaube und Religion als private Angelegenheit zu betrachten. Ich fühle mich tatsächlich seit Jahren zunehmend mehr durch die islamische Religion belästigt. Sei es durch Kopftücher oder Burkas, sei es durch Forderungen bestimmter Rücksichtnahmen in Schulen oder sonstigen öffentlichen Einrichtungen. Jahrelang versuchten wir Deutschen den Islam zu verstehen, zeigten eine Art von Toleranz, die dann möglicherweise eher Gleichgültigkeit war, oder vielmehr, wir haben dieses Thema nicht ernst genug genommen. Für mich persönlich ist diese Zeit beendet. Dieses Thema nimmt mir zuviel Raum ein. Ich erwarte jetzt die umgekehrte Situation, nämlich: liebe Moslems fragt bitte einmal danach, wie es mir als emanzipierte und aufgeklärte deutsche Frau geht, wenn ich zunehmend mehr Kopftuch tragende Frauen im Alltag sehe. Meine Assoziationen: Unfreiheit, Mittelalter, Sexualisierung der Frau. Es stört mich sehr. Es ist mir letztendlich auch gleichgültig, weshalb Frau es tatsächlich trägt. Es stört mich so sehr, dass ich zunehmend mehr den Impuls in mir verspüre, es diesen Frauen auch zu sagen...höflich, jedoch klar. Ich möchte ihr sagen: Ich will dieses Tuch, geschweige denn eine Burka, nicht auf deinem Kopf sehen. Weiterhin stört mich, dass wir hier in D emanzipatorische und gesellschaftliche Diskussionen führen müssen, die für einen Großteil der Bevölkerung längst abgeschlossen war, für einen anderen Teil aber erst zu beginnen scheint. Ich empfinde das als lästig. Für mich ist nicht erkennbar, dass Moslems, egal aus welchem Land, sich wirklich ernsthaft die Frage stellen: was haben die Anfeindungen auch mit mir selbst zu tun? Was machen wir Moslems, oder was unterlassen wir, dass Ressentiments zunehmen? Um es gleich klarzustellen: ich bin absolut gegen Übergriffe jeglicher Art - die Achtung vor dem Menschen gilt für mich immer. Also: Was können wir Moslems hier in D tun, dass die Wahrnehmung der kulturellen Mehrheit eine andere wird? Auf diese Frage hätte ich wirklich gerne mal eine Antwort.
24.02.16
15:26
Manuel sagt:
@Clair: Mir geht es genauso, seit der politische Islam in der Türkei und der Islamismus in anderen moslemischen Ländern auf dem Vormarsch ist, steigen auch bei uns die Kopftücher an. Noch bis in den 1990er Jahren sah man selten türkischstämmige Frauen mit Kopftüchern, heute scheint es nichts mehr anderes zu geben. Glauben denn die Moslems wirklich, dass sie so besser in die europäische Gesellschaft integriert werden, wenn sie sich so bewußt abgrenzen und signalisieren wir gehören nicht zu euch.
26.02.16
10:47
Marianne sagt:
@alle Muslime hier: Es ist ein Trugschluss, Muslime würden durch das Fehlen eines Gebetsraumes gezwungen, an öffentlichen Orten zu beten. Sie haben die Möglichkeit nach Hause zu gehen oder in die Moschee. Alles andere ist pure Provokation. Die Religionsfreiheit schließt nicht ein, einfach öffentliche Bereiche zu okkupieren und andere daran zu hindern, diese Bereiche zu nutzen. Die muslimischen Verfechter der Religionsfreiheit sollten, bevor sie dauernd beklagen, sie hätten hier keine Religionsfreiheit, in die muslimische Welt blicken und darüber urteilen, wie es dort mit der Religionsfreiheit aussieht. Als Beispiel sei genannt, dass in Marokko auch Nicht-Muslimen unter Strafe verboten ist, während des Ramadan tagsüber in der Öffentlichkeit zu trinken oder zu essen. Wie steht es da mit der Religionsfreiheit?
09.03.16
17:10
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