UN-Experte

Religionen sind keine Feinde der Menschenrechte

Ein UN-Experte ist der Meinung. dass Religionen keine Feinde der Menschenrechte per se sind. Auch Muslime und Juden kritisieren den vermeintlichen Krieg zwischen Religionen und Menschenrechten.

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02
2016
Symbolfoto: interreligiöses Weltfriedenstreffen, Kirchen, Moscheen, Synagogen © by murdelta auf Flickr (CC BY 2.0), bearbeitet islamiQ
Symbolfoto: interreligiöses Weltfriedenstreffen, Kirchen, Moscheen, Synagogen © by murdelta auf Flickr (CC BY 2.0), bearbeitet islamiQ

Der UN-Experte Heiner Bielefeldt sieht in den Religionen keine besondere Gefahr für die Menschenrechte. Zwar gebe es auch in deren Namen teilweise „enorme Widerstände“ gegen die Grundrechte, sagte er am Dienstagabend in Berlin. „Es sind aber gerade nicht die weitgehend religionsfreien Zonen in Ostdeutschland, wo die Menschenrechte in Blüte stehen“, betonte Bielefeldt bei einer Veranstaltung in der Katholischen Akademie.

Bielefeldt ist UN-Sonderberichterstatter über Religions- und Weltanschauungsfreiheit. Die Durchsetzung der Menschenrechte verlange jeder Gemeinschaft viel ab, sagte er. Erforderlich sei eine hohe Bereitschaft zu Selbstkritik und Konflikten. So habe die katholische Kirche die Forderung nach Religionsfreiheit noch bis zum Zweiten Vatikanischen Konzil (1962-65) „scharf zurückgewiesen“. Auch seither habe sie nur eine „partielle Flurbereinigung“ ihrer Positionen zu den Menschenrechten vorgenommen.

Der Vertreter der Deutschen Bischofskonferenz in der Bundespolitik, Prälat Karl Jüsten, erklärte, auch in beiden umstrittenen Fragen nehme die Kirche das Recht auf Religionsfreiheit in Anspruch. Insgesamt bewertete Jüsten das Verhältnis von Staat und Kirche in Deutschland als beispielhaft geregelt. Dazu trage auch die maßvolle gesetzliche Regelung im Falle von Gotteslästerungen bei.

Der Geschäftsführer des Zentralrats der Juden, Daniel Botmann, forderte dagegen einen besseren rechtlichen Schutz vor religiös begründeten Beleidigungen. Solche Zuschriften erhalte der Zentralrat immer öfter. Zugleich „fallen sie durch alle Raster der Straftatbestände“, kritisierte Botmann.

Der Vorsitzende des Bundestags-Menschenrechtsausschusses, Michael Brand (CDU), räumte ein, der Straftatbestand der Blasphemie sei häufig ein „stumpfes Schwert“. Auch wenn die Justiz nicht alle Fälle dieser Art lösen könne, sei es wichtig, auch strafrechtlich Grenzen aufzuzeigen. „Religion darf nicht vogelfrei sein“, so Brand.

Der Marburger Islamwissenschaftler Mohammed Khallouk bemängelte ebenfalls einen Missbrauch der Pressefreiheit zur Beleidigung von Religionen. „Wie soll man in solchen Fällen Muslime vom Wert der westlichen Sicht auf die Menschenrechte überzeugen?“, fragte er. (KNA, iQ)

Leserkommentare

Manuel sagt:
@rahm: Gut und wenn Sie hier leben wollen, dann passe Sie an unsere Gesetze, Normen und Werte an! Und Ihr Gott steht nicht über dem Gesetz! Wir in Europa wollen hier eure Gesetze, Normen und Werte nicht, klar! Außerdem, wenn Ihnen unsere westlichen Werte, wie Freiheit und Demokratie so zuwider sind, warum bleiben Sie denn dann hier? Es gibt genug Scharia-Staaten!
23.02.16
12:11
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