Die Berliner Innenverwaltung prüft seit einem Jahr ein mögliches Verbot des Trägervereins der umstrittenen Al-Nur-Moschee in Neukölln. Ein Ende dieser Prüfung sei nach wie vor nicht absehbar.
Die Berliner Innenverwaltung prüft seit einem Jahr ein mögliches Verbot des Trägervereins der umstrittenen Al-Nur-Moschee in Neukölln. Ein Ende dieser Prüfung sei nach wie vor nicht absehbar, ein Termin für das Ergebnis könne nicht genannt werden, antwortete die Innenverwaltung auf gleich zwei Parlamentarische Anfragen aus der SPD-Fraktion. Über Einzelheiten der Prüfung könne auch nicht im Rahmen der Beantwortung Schriftlicher Anfragen Auskunft gegeben werden, schrieb Innen-Staatssekretär Bernd Krömer (CDU) an die SPD-Abgeordneten Tom Schreiber und Joschka Langenbrinck.
Vereinsrechtliche Prüfungen seien besonders sensibel, da Verbote in grundgesetzlich geschützte Bereiche eingriffen. Verschiedene Sicherheitseinrichtungen des Bundes und des Landes seien beteiligt, es gebe viel Abstimmungs-, Ermittlungs- und Prüfungsbedarf, hieß es.
Geprüft wird seit Februar 2015. Die Al-Nur-Moschee geriet immer wieder durch die Auftritte von Hass-Predigern in die Negativ-Schlagzeilen. Die Moschee soll als Zentrum fundamentalistisch geprägter und gewaltbereiter Extremisten gelten. Einer dieser Imame – ein in Dänemark lebender Gastprediger – wurde im November 2015 wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 1800 Euro vom Amtsgericht Tiergarten verurteilt. (dpa, iQ)