Das neue Islamgesetz in Österreich hat nun praktische Konsequenzen für muslimische Gemeinden und Imame. Ein Imam musste das Land verlassen, einige werden ihm folgen.
Nach dem neuen Islamgesetz in Österreich dürfen die islamischen Religionsgemeinschaften ihre Angestellten nicht mehr mit ausländischen Finanzmitteln finanzieren. Wie das türkischsprachige Onlinemagazin „Haberjournal“ am Mittwoch berichtet, hat das neue Islamgesetz für einen Imam einer niederösterreichischen Moschee bereits Konsequenzen. Yakup Aynagöz gehört zu denjenigen Imamen die keinen Aufenthaltserlaubnis für das Land bekamen. Gemeinsam mit seiner Frau kehrte er in die Türkei zurück.
Aynagöz wurde wie viele andere Imame in Österreich in der Türkei ausgebildet, sein Gehalt wird von türkischen Religionsbehörden gezahlt. Das Islamgesetz sieht aber zudem vor, dass Imame in Österreich ausgebildet werden. Die Moscheegemeinde gehört zum Dachverband der Türkisch-islamische Union für kulturelle und soziale Zusammenarbeit in Österreich (ATIB) an. Insgesamt seien 65 Imame der ATIB von der Neuregelung betroffen.
Mit Imamen, die in Österreich ausgebildet wurden, könne man aber erst in einigen Jahren rechnen, das neue Islamgesetz werde zu Engpässen führen. ATIB hatte im Vorfeld bereits eine Klage am Verfassungsgerichtshof vorgebracht.