Die Regeln für das Schächten in den Niederlanden wird strenger. Die Praxis soll von der staatlichen Lebensmittelbehörde überwacht werden. Auch ein Exportverbot ist geplant.
Die Niederlande erlassen strenge Regeln für das Schächten. Wie Landwirtschafts-Staatssekretär Martijn van Dam am Mittwoch mitteilte, müssen beim betäubungslosen Schlachten nach den Vorgaben des jüdischen und islamischen Religionsrechts künftig strenge technische Vorgaben eingehalten werden. Unter anderem sind Tiere, die beim Schächten nicht nach 40 Sekunden das Bewusstsein verloren haben, nachträglich zu betäuben. Die Praxis soll von der staatlichen Lebensmittelbehörde überwacht werden.
Zudem wird die Produktion von geschächtetem Fleisch auf die Versorgung einheimischer jüdischer und muslimischer Verbraucher beschränkt. Das damit verbundene Exportverbot dürfte Auswirkungen für religiöse Gemeinden im Ausland haben, die rituell einwandfreie Fleischprodukte aus den Niederlanden bezogen. Nach niederländischen Regierungsangaben wurden die neuen Regelungen mit jüdischen und islamischen Organisationen abgesprochen. Sie sollen 2017 in Kraft treten.
Im Juni 2011 hatte sich das Parlament in Den Haag mit großer Mehrheit für ein allgemeines Schächtverbot ausgesprochen. Allerdings sind in den Niederlanden Ausnahmegenehmigungen in Einzelfällen möglich. In Deutschland ist das Schlachten von Wirbeltieren ohne vorherige Betäubung untersagt. Eine Art Kompromiss ist eine Kurzzeitbetäubung; allerdings betrachten viele Juden und Muslime solcherart produziertes Fleisch nicht als koscher beziehungsweise halal.
Das Schächten wird in Europa unterschiedlich gehandhabt. Im Februar 2014 untersagte Dänemark die traditionelle jüdische und muslimische Schlachtmethode. Im gleichen Frühjahr forderte auch die britische Tierärztevereinigung ein Verbot der betäubungslosen Schlachtung. Polen hingegen hob im Dezember 2014 ein seit Anfang 2013 geltendes
Schächtverbot wieder auf.
Beim Schächten werden den Tieren mit einem raschen Schnitt die großen Blutgefäße sowie Luft- und Speiseröhre durchtrennt. Durch diese Methode sollen die Tiere vollständig ausbluten. Grund dafür ist, dass das Blut in Judentum und Islam als Träger des Lebens gilt und sein Verzehr daher untersagt ist. (KNA,iQ)