Kleine Anfrage

24 Straftaten gegen Moscheen in einem Quartal

Aus einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke geht nun hervor, dass im letzten Quartal des vergangenen Jahres 24 politisch motivierte Straftaten gegen Moscheen erfasst wurden. Noch immer stellen sie aber kein eigenständiges Delikt dar.

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02
2016
Bilder von der fast vollständig beschädigten Moschee in Auch. copyright: Seb Lapeyrere twitter, bearbeitet by IslamiQ.

Im vierten Quartal des vergangenen Jahres sind für das vierte Quartal insgesamt 24 politisch motivierte Straftaten mit dem Angriffsziel „Religionsstätte/Moschee“ erfasst worden. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Islamfeindlichkeit und antimuslimische Straftaten im vierten Quartal 2015“ hervor.

In der Antwort steht zudem geschrieben, dass „Anschläge auf Moscheen, Moscheevereine oder sonstige islamische Einrichtungen“ ebenso wie die „Schändung von Moscheen“ kein eigenständiges Delikt darstellen. Vielmehr würden durch einen Anschlag beziehungsweise eine Schändung – je nach den Umständen des konkreten Einzelfalles – unterschiedliche Straftatbestände verwirklicht.

„Im Rahmen der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) werden alle in Tateinheit oder natürlicher Handlungseinheit begangenen Taten ausschließlich zahlenmäßig und nur bei dem Straftatbestand gezählt, der die höchste Strafandrohung aufweist“, heißt es weiter. Das heisst, dass sich islamfeindliche Straftaten nicht systembedingt aus der PKS herausfiltern lassen. Dennoch gäbe es im Rahmen der Kriminalpolizeilichen Meldedienstes – Politisch motivierte Kriminalität (KPMD-PMK) eine Kategorisierung der Taten nach Themenfeldern. Zudem habe das Bundeskriminalamt in seiner Zentraldatei Lapos Angriffsziele katalogisiert, „die bei der dortigen statistischen Erfassung nach Bewertung des von den Ländern zu jeder Tat mitgeteilten Kurzsachverhaltes eingegeben werden“.

Höchststand der Angriffe auf Moscheen im Jahr 2015

Ein unabhängiges Forschungsprojekt hatte Anfang des Jahres festgestellt, dass das Jahr 2015 den Höchststand der Moscheeangriffe markiert. Aus den Projektergebnissen ging hervor, dass die Anzahl der Moscheeangriffe seit 2010 kontinuierlich zunimmt. Die meisten Angriffe ereigneten sich in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Die häufigste Straftat seien Sachbeschädigungen, gefolgt von der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. (hib, iQ)

Leserkommentare

Kritika sagt:
L..S. Möglicherweise handelt es sich dabei um inner- türkische Prozesse. zB Einwohner der Türkei und Kurdistan, die sich auf Deutschen Boden gegenseitig belästigen? » Noch immer stellen sie aber kein eigenständiges Delikt dar. « Solange es sich dabei um leichte Sachbeschädigung handelt, z.B.FarbEier werfen und solange der Schaden mit einem Pott Farbe und Pinsel beseitigt wurde, wäre eine einzelne Erfassung viel zu aufwendig und zu kostspielig. Gruss, Kritika
18.11.18
23:43