Zwei Organisationen aus Berlin wollen die Klage einer Muslima gegen das Land Berlin begleiten, in dem es um das Tragen eines Kopftuchs geht. Für das Gerichtsverfahren werden Erfolgsgeschichten gesammelt.
Das Antidiskriminierungsnetzwerk Berlin des Türkischen Bundes in Berlin-Brandenburg e.V. (ADNB des TBB) und das Netzwerk gegen Diskriminierung und Islamfeindlichkeit (Inssan e.V.), begleiten im April den Prozess einer Muslima, die gegen das Land Berlin klagt, um mit ihrem Kopftuch unterrichten zu können.
Die zwei Organisationen in Berlin, die sich seit Jahren gegen Diskriminierung engagieren, sammeln nun positive Erfahrungsberichte von Lehrerinnen, die mit Kopftuch unterrichten. Für das anstehende Gerichtsverfahren wolle man zum einen zur Solidarisierung mit der Klägerin und dem Anliegen auf diskriminierungsfreie Teilhabe werben. Zum anderen möchten die Organisatoren aus anderen Bundesländern positive Erfahrungsberichte darlegen.
In Berlin gilt immer noch das sogenannte „Neutralitätsgebot“, das Lehrerinnen verbietet, religiöse Kleidungsstücke in staatlichen Schule zu tragen. Davon sind insbesondere muslimische Frauen, die ein Kopftuch tragen, betroffen, da sie nicht im öffentlichen Dienst arbeiten dürfen.
Diese Berichte wollen die Organisationen ins Gerichtsverfahren am 14.4.2016 einbringen. Sie sollen aber auch insgesamt dokumentieren, wie gut die Erfahrungen in anderen Bundesländern sind. Berichte können bis zum 31.03.2016 an adnb@tbb-berlin.de geschickt werden.