Muslimische Studierende

TU Berlin schließt Gebetsräume

Nun schließt auch die TU Berlin ihren Gebetsraum für muslimische Studierende. Der Grund sei die Trennung der staatlichen Einrichtung von Kirche und Religion.

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02
2016
Symbolbild: Gebetsräume © Jenny Gould auf flickr.

Die Technische Universität (TU) Berlin schließt ihre Gebetsräume für Muslime. „Ich bin fest davon überzeugt, dass Religion und Staat an einer staatlichen Hochschule getrennt werden müssen“, sagte TU-Präsident Christian Thomsen am Freitag der Deutschen Presse-Agentur. Vom 14. März an stehen demnach ein muslimischer Gebetsraum und eine Turnhalle für das wöchentliche Freitagsgebet nicht mehr zur Verfügung. Zuletzt hatten etwa die Universität Essen und die TU Dortmund ihre Gebetsräume geschlossen.

„Wir haben keine Hinweise auf Salafisten“, betonte Thomsen. Der einzige Grund sei die Trennung der staatlichen Einrichtung von Kirche und Religion. Die Gebetsräume wurden ihm zufolge vor vielen Jahren eingerichtet, als es in Berlin noch nicht so viele Moscheen gegeben habe wie heute. Studenten und TU-Mitarbeiter könnten nun auf nahe gelegene Gebetshäuser ausweichen.

Am kommenden Donnerstag ist Thomsen zufolge ein klärendes Gespräch mit muslimischen Verbänden geplant. Hunderte Menschen unterzeichneten nach TU-Angaben eine Petition zum Erhalt des Freitagsgebets in der Turnhalle der Hochschule. (dpa,iQ)

Leserkommentare

Grege sagt:
Hier in Deutschland rangiert der Staat oberhalb der Religion. Demzufolge darf sich der Staat nicht, wie teilweise hier von einigen Diskussionsteilnehmern behauptet wird, die Regeln bestimmter Religionen aufoktroieren lassen. Wenn eine Universität einen Gebetsraum zur Verfügung stellt, ist das eine freiwillige und somit nicht selbstverständliche Leistung. Aus dieser ein Grundrecht oder eine Verpflichtung abzuleiten, stellt eine Verdrehung der Tatsachen dar. Ebnensowenig darf aus der Nichtgewährung von Sonderrechten Diskriminierung geschlussfolgert werden, wie es einige Vertreter von Islamverbänden gerne praktizieren. An der Universität Dortmund ist jetzt ein Stillraum vornehmlich für Mütter mit Kindern eingerichtet worden, der aber auch von anderen Studenten als Rückzugsraum für unterschiedliche Motive genutzt werden kann. Damit dort muslimische Extremisten wieder kein Schindluder treiben, steht der Raum korrekterweise jetzt unter besondererAufsicht. Dieser Ansatz scheint mir für die Zukunft der richtige zu sein.
02.03.16
21:06
Manuel sagt:
@Grege: Vollkommen richtig, wenn die Islamverbände nicht ihre Sonderrechte bekommen, dann wird sofort wieder in die Opferrolle verfallen und die Islamophobie-Keule geschwungen. Wir hier sind ein säkularer Staat und kein islamischer.
03.03.16
15:02
Halit sagt:
@Manuel: Mal so nebenbei, gesetzt den Fall das Sie schon in den Genuss der Arbeitswelt gekommen sind, wer zieht die Kirchensteuer von Ihrem Gehalt ein? Nur weil es anscheinend Christen nicht geregelt bekommen ihrer religiösen finanziellen Verpflichtung selbst nachzukommen, wird das Gehalt der Finanzbeamten, die für diese Aufgabe zuständig sind, von allen Steuerzahlern (auch Muslimen) bezahlt. Soviel also zur Trennung von Kirche und Staat. Und mal zum selbst nachforschen. Wer bekommt seit Jahrhunderten Geld vom Staat als Wiedergutmachung für Zwangsenteignungen? Bevor Sie also mit Ihrem Unwissen um sich werfen, rate ich Ihnen sich vorher welches anzueignen.
04.03.16
15:55
grege sagt:
Die Aussagen von Manuel sind grundsätzlich korrekt. Deutschland ist ein säkularer Staat, in dem Staat und Religion! weitgehend, aber im Gegensatz zu einem laizistischen Staatswesen nicht vollständig voneinander getrennt sind. Das Tanzverbot zu Karfreitag, die staatlich eingezogene Kirchensteuer sowie die theologische Ausbildung an staatlichen Universitäten stellen als alte Zöpfer der Vergangenheit die wenigen Ausnahmen dar. Die nichtvollständige Trennung macht sich hierzulande übirgens auch der Islam zunutze, wenn z.B. an Universitäten wie in Münster, wo gerade ein erbitterter Richtungsstreit zwischen dem von mir geschätzten Professor Korchide sowie den Islamverbänden tobt, ebenso mit vorwiegend nichtmuslimischen Steuergeldern Imane ausgebildet werden. Herr Mazyek hat in seiner üblichen Jammerlaune die eingeschränkte Hanldungsfähigkeit der Isalmverbände beklagt und daher ebenso einen kirchenähnlichen Status eingefordert. Entscheidend ist jedoch der Punkt, dass der Staat in keiner Weise verpflichtet ist irgendeiner Religionsgemeinschaft irgendwelche Räumlichkeiten in seinen Einrichtungen bereitzustellen. Von daher solte sich die weitere Diskussion erledigen.
05.03.16
13:49
M. Eltayeb sagt:
Der Deutsche Staat bekennt sich zu die christlichen und jüdischen Religionen und Traditionen. Alle Feiertage (außer Tag der Deutschen Einheit) sind religiöse Feiertagen. Im Parlament sitzen 2 christlichen Parteien. Der Staatpräsident, Herr Gauck ist ein Pfarrer. Der Vater von Frau Merkel war ein Pfarrer. Das Papst Benedikt hat eine Rede im Bundestag gehalten. Der Staat sammelt die Kirchensteuer. Die Kirchen Feiern ihre Tage in der Öffentlichkeit. Muslemische Kinder werden in der Kita und Grundschule mit christlichem Tradition und Festen einbezogen. Das wird in den s.g. Sachunterricht abgewickelt. Religionsunterricht gibt es für Christen in allen Schulstufen. Muslime müssen dieser Recht erkämpfen durch Gerichte. Die Staat mich sich ein um ein Islamische Theologie nach ihrem Geschmack zustande zu bringen. Muslime sind bis jetzt nicht anerkannt als Körperschaft. Der TU erlaubt der Christlichen Studenten Union einen Raum zu haben in dem alle ihre Aktivitäten betreiben zu können. Die Trennung von Staat und Kirche wird nur gefordert wenn Muslime sich melden.
06.03.16
8:18
Manuel sagt:
@Halit: Ihren herablassenden Ton können Sie sich sparen. Ich bin ein Anhänger des französischen Laizismus und daher auch gegen die Kirchensteuer. Bevor Sie meinen anderer belehren zu müssen, wäre es gut sich zeuersteinmal über die Meinung des Betreffenden zu informieren.
06.03.16
13:25
Manuel sagt:
@M. Eltayeb: Nein es kommt von daher, dass die Moslems immer meinen, sie müssten Sonderrechte bekommen, wie beispielsweise beim Schwimmunterricht. Außerdem fußt nunmal das Abendland auf christlicher Kultur, sowie das Morgenland auf islamischer Kultur beruht. Wenn ich in einem anderen Land lebe, dann habe ich dieser Kultur bis zu einem gewissen Grad auch anzupassen, wenn ich in diesem Land mitwirken will und kann nicht ständig verlangen, die anderen müssten meine Vorstellungen aus den Herkunftsländern übernehmen und dann wenn das abgelehnt wird, wieder lauthauls Diskriminierung schrein.
06.03.16
13:31
grege sagt:
Der Beitrag meines Vorredners ist in der Manier eines Revolverblattes nur so gespickt mit Un- und Halbwahrheiten in einer zudem unstrukturierten Form. Zunächst exisitieren in jedem Staatsvolk dieser Erde Traditionen, die religiösen Ursprungs sind, aber auch von Nichtgläubigen akzeptiert und praktiziert werden. Selbst in laizistischen Staaten wie Frankreich oder Türkei sind Weihnachten bzw. das Opferfest staatliche Feiertage. Trennung von Staat und Kirche bedeutet zudem nicht, dass ehemalige Pfarrer, Imane oder Rabbi oder sogar deren Kindern von politischen Ämtern ausgeschlossen sind. Warum sollten sie auch? Ebenso braucht sich keine Religionsgemeinschaft bei der Begehung ihrer Feiertage zu verstecken! Im Gegensatz zu Saudi Arabien werden hier Angehörigen religiöser Minderheiten nicht bei der Ausübung religiöser Bräuche durch staatliche Gewahlt eingeschränkt? Des Weiteren ist es auf staatlichen Schulen sinnvoll und zielführend, gewachsene und wertstiftende Traditionen zu pflegen, die im Einklang mit unserer Verfassung stehen sowie mehrheitliche Zustimmung unter der Bevölkerung finden. Zum Thema Religionsunterricht sei vermerkt, dass im Gegensatz zur jüdischen Minderheit die Moslmes zum einen untereinander zerstritten sind und sich auf keine umfassende Vertretung einigen können. Einige "Vertretungen" wie der Islamrat / IGMG mussten aufgrund antisemitischer und antiwestlicher Hetze vom Verfassungsschutz beobachtet werden. Andere Verbände wie der Zentralrat der Muslime vertreten u.a. extremistische Geimeinden (z.B. das islamische Zentrum in Hamburg). Solche Organisationen können dem Staat unmöglich als Ansprechparnter für die Organisation und Gestaltung eines Religionsunterrichtes an staatlichen Schulen oder bei der Einrichtung einer theologischen Fakultät an einer Hochschule dienen, noch kann extremistischen Organisation der Status einer Körperschaft öffentlichen Rechts zugebilligt werden. Solange Muslime keine vernünftige Repräsentanz hier entwickeln können, müssen Sie in der selbst gewählten Abseitsposition verharren. Sie, Herr Eltayeb beschweren sich offenbar über Diskriminierung von Moslems hier in Deutschland. Welcher Religion gehören denn überwiegend die 1 Mio. Flüchtline an, die dieses Land hier kurzfristig aufgenommen hat? In welchem mehrheitlich moslemisch bevölkerten Land genießen religiöse Minderheiten dieselben Rechte und Freiheiten wie hier die Moslems?
06.03.16
18:42
Marianne sagt:
@alle Muslime: Religionsfreiheit bedeutet nicht, dass man überall und jederzeit machen kann, was man will. Muslime dürfen natürlich beten, gerne auch fünfmal am Tag. Aber das können sie entweder zu Hause oder in der Moschee tun. Einen Raum an der Uni braucht es dafür nicht. Und der Mangel eines solchen Raumes bedeutet auch nicht, dass sie dann an der Uni einfach irgendwo alles blockieren können, um zu beten. Religionsfreiheit bedeutet nämlich auch die Freiheit von Religion. Leider sehen Muslime aber immer nur ihre Grundrechte, ohne dabei zu beachten, dass auch andere Grundrechte haben. Freiheit (also auch die Religionsfreiheit) findet dort ihre Grenze, wo sie die Rechte anderer verletzt. Rosa Luxemburg hat im übrigen Recht, wenn sie sagt "Freiheit ist immer die Freiheit des Andersdenkenden".
09.03.16
17:04
Ute Fabel sagt:
@Marianne: Richtig! Auch die Weltanschauungsfreiheit ist im Grundgesetz geschützt, genauso wie die Religionsfreiheit. Dennoch hat auch beispielswiese ein Kommunist keinen Anspruch darauf, dass ihm eine Uni Räumlichkeiten für das Singen von marxistischen Arbeiterliedern zur Verfügung stellt, oder ebensowenig ein Burschenschafter für die die Pflege deutschnationalen Liedguts. Religion und Weltanschauung sind Privatsache. Genauso wie Marxisten und Burschenschafter niemanden auf dem Universitätsgelände durch ihre Weltanschauungsausübung belästigen dürfen, haben auch Muslime die negative Religionsfreiheit von anderen Stundenten unbedingt zu respektieren.
10.03.16
10:04
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