Der Verfassungsgerichtshof in Österreich hat etwa 60 Anträge islamischer Vereine gegen das neue Islamgesetz aus formalen Gründen als unzulässig zurückgewiesen.
Sämtliche Vereine in Österreich klagten gegen das neue Islamgesetz, weil es zu ihrer Auflösung führe, wenn sie auf die „Verbreitung der Religionslehre“ nicht verzichten und ihre Statuten entsprechend anpassen würden. Das Islamgesetz sei ein Verstoß gegen die Vereinsfreiheit und die Religionsfreiheit.
Der Verfassungsgerichtshof wies allerdings sämtliche Anträge zurück, weil sie aus formalen Gründen unzulässig seien. Es sei unklar, ob die einzelnen Vereine tatsächlich von dem Gesetz betroffen seien und daher auch wirklich ihre Auflösung drohe. Ob ein Verein vor dem Hintergrund des neuen Islamgesetzes aufgelöst werden müsse, sei von den Behörden durch ein eigenes Verfahren zu prüfen, so der Verfassungsgerichthof. Da die jeweiligen Tätigkeiten der Vereine sich stark unterscheiden.
Man könne also gegen das Gesetz tätig werden, wenn ein Auflösungsbeschluss des Innenministeriums gegenüber einem Verein vorliegt. Das neue Islamgesetz ist seit 31. März 2015 in Kraft. Die ersten Auswirkungen des Gesetzes zeigten sich vor einigen Wochen, als ein Imam das Land verlassen musste.