Uni-Leitung

TU Berlin verteidigt Abschaffung ihrer Gebetsräume für Muslime

Die Technische Universität (TU) Berlin hat ihre Abschaffung von Gebetsräumen für Muslime verteidigt. Damit beende die Hochschule die „Bevorzugung einer Religion“.

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03
2016
Symbolbild: Gebetsräume © Jenny Gould auf flickr.

Die Technische Universität (TU) Berlin hat ihre Abschaffung von Gebetsräumen für Muslime verteidigt. Damit beende die
Hochschule die „Bevorzugung einer Religion“, erklärte TU-Präsident Christian Thomsen am Donnerstag in einem „Offenen Brief“ an den evangelischen Berliner Bischof Markus Dröge. Sie komme zudem ihrem Neutralitätsgebot als staatliche Hochschule nach. Dröge hatte der TU vorgeworfen, dadurch die Religionsfreiheit einzuschränken.

Thomsen bestätigte, dass die TU ab Montag keine Räume mehr für das muslimische Freitagsgebet mit einem Imam sowie für das tägliche Gebet von Muslimen bereit hält. Am Freitagsgebet in einer Turnhalle hätten regelmäßig mehr als 500 Männer teilgenommen, in einen kleinen Gebetsraum seien täglich mehr als 100 Männer gekommen. Schon mit Blick auf Versammlungsrecht und Brandschutz dürften diese Räume von so vielen Personen nicht genutzt werden, betonte Thomsen. An der Universität fänden auch keine katholischen Messen und evangelischen Gottesdienste statt.

„Eine Unversität ist kein Ersatz für eine Moschee“, argumentierte der TU-Präsident. Er rief die Studierenden auf, die Gotteshäuser ihrer Religionen zu nutzen, „die für die Religionsausübung mit ihren bestimmten Ritualen viel besser geeignet sind als eine Turnhalle oder ein kleiner Uni-Raum“.

Thomsen stellte in Aussicht, „dass wir in ein paar Jahren über ein Konzept für einen un- oder überkonfessionellen Raum oder auch einen Ruhe- und Rückzugsraum nachdenken“. Zum aktuellen Zeitpunkt sei dies jedoch keine Option. „Solch ein Konzept braucht Diskussion und die Zustimmung Vieler in der demokratisch organisierten Universität“, schrieb der TU-Präsident. Dabei werde das Thema Religion ein Aspekt unter vielen sein. „Wir müssen uns auch die Erfahrungen anderer
Universitäten mit Räumen der Stille genau anschauen, damit solch ein Konzept nicht von vornherein zum Scheitern verurteilt ist.“

Dröge hatte die Entscheidung der TU in einem ebenfalls am Donnerstag veröffentlichten Gastbeitrag für die Boulevardzeitung „B.Z.“ kritisiert. „Eine offene und freie Gesellschaft darf die Religionsfreiheit nicht einschränken“, warnte der Bischof. Dabei müsse vor allem eine Bildungseinrichtung Vorbild sein. „Sie muss Raum und Gelegenheit geben, Religion auszuüben und einen kultivierten Umgang mit Religionsvielfalt im öffentlichen Leben einzuüben.“

Die freie Religionsausübung gehöre zu den Grundrechten, betonte der Bischof. Das Grundgesetz garantiere auch positive Religionsfreiheit. „Das heißt, niemand darf an der Ausübung seiner Religion gehindert werden“. Der Bischof verwies darauf, dass öffentliche Gebetsräume in Berlin „völlig normal und weit verbreitet“ seien. Als Beispiel nannte er die Kapelle im Olympiastadion, die sehr beliebt sei. „Wer Religionsausübung in die Hinterhöfe verdrängt, dient nicht dem friedlichen Zusammenleben unterschiedlicher Religionen in der Gesellschaft“, so der Bischof. (KNA,iQ)

Leserkommentare

Robert sagt:
Hier wird wieder einmal unter de, Deckmantel der Neutralität die freie Religionsausübung zwar nicht eingeschränkt, aber erschwert. Die Argumente sind nicht nachvollziehbar. Für Christen gibt es eine Verpflichtung zum fünfmaligen Gebet nicht. Insofern besteht bei Christen kein Bedarf für einen gesonderten Raum, um einer solchen Verpflichtung nachzukomme. Für Muslime besteht hingegen diese Pflicht. Daher würde es einer Hochschule gut zu Gesicht stehen, wenn sie hierfür die räumlichen Möglichkeiten schafft. Auch ist es klar, dass an den Hochschulen keine Gottesdienste für Christen stattfinden. Diese finden sonntags, also außerhalb den Hochschulbetriebes statt, so dass keine Notwendigkeit besteht, Die Verpflichtung zum gemeinsamen Gebet hingegen besteht für Muslime freitagmittags. Entsprechend ist es sinnvoll ein entsprechendes Angebot an der Hochschule zu haben, damit die Muslime nicht weite Wege unternehmen müssen, um ihrer Verpflichtung nachzukommen. Ich sehe es eher als Bereicherung, wenn in unserer Gesellschaft Muslimen das Nachkommen ihrer religiösen Pflichten erleichtert wird, statt es ihnen immer wieder zu erschweren unter dem Deckmantel der staatlichen Neutralität. Die wäre nämlich durch solche Dinge gar nicht gefährdet. Staatliche Neutralität bedeutet nicht völlige Abwesenheit von Religion. Auch wenn Atheisten und Agnostiker das immer glauben.
11.03.16
16:37
Manuel sagt:
Gratulation zur mutigen Entscheidung des TU-Präsident Christian Thomsen! Eine Uni ist keine Moschee!
11.03.16
17:01
Das Bedenklichste sagt:
Dumm gelaufen und es wäre voraussehbar gewesen. Wer Menschenmengen verursacht, verursacht Kosten, und wenn derjenige die anfallenden Kosten auf einen Dritten abwälzt, muß damit rechnen, daß jener sich dagegen wehrt. Nach der Sharia ist das Freitagsgebet für drei der Rechtsschulen zwar auch unter freiem Himmel möglich, aber für alle nur dann, wenn die nächste Moschee, die die Betenden beherbergen könnte mehr als etwa 5km entfernt ist. 500 Betende zum Djuma Gebet sind jedoch eine gewaltige Zahl und es verwundert, daß die Muslime nicht in der Lage sind bei dieser Menge von Teilnehmern eine Einrichtung zu nutzen, deren Besitzer sie selbst sind. Dann nämlich kann man sie von diesem Ort auch nicht einfach verscheuchen. Eine Bedingung für eine Moschee sind nach der Shari'a auch Besitztumsrechte. Es ist geradewegs dumm hier auf die Duldung von Nicht Muslimen und ihren Institutionen zu bauen und vertrauen. Dann geschieht nämlich genau das, was die Träger der Universitäten tun, sie verbieten schlichtweg die Nutzung und Ihrer Räumlichkeiten, aus welchen Gründen auch immer. Und Muslime können nichts tun als verschämt den Kopf zu senken, denn sie haben sich nicht an die Vorgaben ihrer eigenen shari'a gehalten.
11.03.16
18:51
Susan Nadas sagt:
Die Entscheidung ist doch richtig. Eine Universität ist Ort der Wissenschaft, es gibt eine Trennung von Staat (Universität als staatliche Institution) und Religion, und Religionsausübung ist Privatsache. Ich kann nicht verstehen, was daran falsch sein sollte. In de Ausübung wird niemand gehindert, denn es gibt ja außerhalb der Universität in Berlin viele Möglichkeiten. Das können ander Universitätsstädte,in denen es keine Moschee gibt, nicht bieten. Wo ist das Problem, außer das es bequemer ist,nicht eine in der Nähe gelegene Moschee auf zu suchen. Das GG gerantiert die Freiheit der Religionswahl und das Recht zur Ausübung, aber nicht Bequemlichkeit.
12.03.16
11:54
Raphael sagt:
Die Schaffung eines überkonfessionellen Raumes bedürfe einer "Diskussion und [...] Zustimmung Vieler in der demokratisch organisierten Universität", hingegen scheint die Schließung eines Raumes, dessen Nutzung zumindest zu einem Gewohnheitsrecht wurde, keine demokratischen Legitimation der Studierenden zu benötigen. Erstaunlich ist für mich in jedem Fall die Selbstbezichtigung der TU, die letzten Jahrzehnte gegen die Neutralitätspflicht verstoßen zu haben. Interessant ist, dass in der Presseerklärung der TU davon gesprochen wird, dass die "Räumlichkeiten für die aktive Religionsausübung, zu denen Gottesdienste, Messen oder das Freitagsgebet gehören, nicht mehr zur Verfügung"* gestellt werden. Von einer ausschließlich muslimischen Nutzung ist dort nicht die Rede. Als Außenstehender habe ich daher den Eindruck, dass es hier um eine generelle antireligiöse Ausrichtung geht. Man argumentiert lediglich über die muslimische Minderheit. Ich möchte nicht wissen, welches Feuer die TU erwartet hätte, wenn sie vordergründig die Schließung des Raumes für christliche Gottesdienste kommuniziert hätte.
12.03.16
23:00
Susan Nadas sagt:
@Robert Was meinen Sie mit Deckmantel. Verstehe ich das richtig, dass Sie finden, dass hier keine Sachentscheidung getroffen wurde, sondern.....? Wieso muss ein Ort der Wissenschaft Gebetsräume zur Verfügung stellen, grundsätzlich und im speziellen, wenn es Moscheen in der Umgebung gibt? Es gibt viele Hochschulorte, die übe keine Moschee verfügen, warum gerade eine technische Universität in einer Stadt, in de es viele. Also von Beschränkungen der Religionsausung kann nicht die Rede sein. Religion ist nun mal Privatsache und sollte es auch leiben. Releigionsdiktate zu befolgen istnicht Sache des Staates. In Hessen z.B. Versuchten Kreationisten ihre Schöpfungsvorstellungen in den Biologieunterricht zu implementieren. Da wurden richtigerweise klare Grenzen gesetzt.
13.03.16
9:58
Manuel sagt:
@Robert: Eine Uni ist keine Moschee!!!!!!!!!!! Es gibt genug Moscheen, wo die Beterei verrichtet werden kann.
13.03.16
23:27
Robert sagt:
@Susan Nadas und Manuel: Dass Religion Privatsache ist, ist unbestritten. Daher muss sich auch niemand rechtfertigen für seine Religion oder eben dafür, dass er keine Religion hat. Das bedeutet aber nicht, dass jemand seine Religion heimlich im Verborgenen praktizieren muss. Das Grundgesetz garantiert nämlich die freie Religionsausübung. Also nicht nur, dass jemand seine Religion frei wählen kann, sondern auch, dass er sie frei praktizieren kann. Wann und wo er möchte. Was schadet es denn den Nicht-Muslimen, wenn Muslime einen Raum für ihr Gebet bekommen? Da ist doch reine Gehässigkeit, ihnen einen solchen Raum zu verwehren. Das Bundesverfassungsgericht teilt im übrigen die Auffassung, dass Religion nicht aus der Öffentlichkeit zu verbannen ist.
14.03.16
9:25
Manuel sagt:
@Robert: Nochmal eine Uni ist keine Moschee, Kirche oder sonst ein religiöser Tempel! Und das GG garantiert auch die Freiheit von Religionen! Und nur zur Klarstellung würden Christen sowas fordern, wäre ich genauso dagegen.
14.03.16
15:41