Die Technische Universität (TU) Berlin hat ihre Abschaffung von Gebetsräumen für Muslime verteidigt. Damit beende die Hochschule die „Bevorzugung einer Religion“.
Die Technische Universität (TU) Berlin hat ihre Abschaffung von Gebetsräumen für Muslime verteidigt. Damit beende die
Hochschule die „Bevorzugung einer Religion“, erklärte TU-Präsident Christian Thomsen am Donnerstag in einem „Offenen Brief“ an den evangelischen Berliner Bischof Markus Dröge. Sie komme zudem ihrem Neutralitätsgebot als staatliche Hochschule nach. Dröge hatte der TU vorgeworfen, dadurch die Religionsfreiheit einzuschränken.
Thomsen bestätigte, dass die TU ab Montag keine Räume mehr für das muslimische Freitagsgebet mit einem Imam sowie für das tägliche Gebet von Muslimen bereit hält. Am Freitagsgebet in einer Turnhalle hätten regelmäßig mehr als 500 Männer teilgenommen, in einen kleinen Gebetsraum seien täglich mehr als 100 Männer gekommen. Schon mit Blick auf Versammlungsrecht und Brandschutz dürften diese Räume von so vielen Personen nicht genutzt werden, betonte Thomsen. An der Universität fänden auch keine katholischen Messen und evangelischen Gottesdienste statt.
„Eine Unversität ist kein Ersatz für eine Moschee“, argumentierte der TU-Präsident. Er rief die Studierenden auf, die Gotteshäuser ihrer Religionen zu nutzen, „die für die Religionsausübung mit ihren bestimmten Ritualen viel besser geeignet sind als eine Turnhalle oder ein kleiner Uni-Raum“.
Thomsen stellte in Aussicht, „dass wir in ein paar Jahren über ein Konzept für einen un- oder überkonfessionellen Raum oder auch einen Ruhe- und Rückzugsraum nachdenken“. Zum aktuellen Zeitpunkt sei dies jedoch keine Option. „Solch ein Konzept braucht Diskussion und die Zustimmung Vieler in der demokratisch organisierten Universität“, schrieb der TU-Präsident. Dabei werde das Thema Religion ein Aspekt unter vielen sein. „Wir müssen uns auch die Erfahrungen anderer
Universitäten mit Räumen der Stille genau anschauen, damit solch ein Konzept nicht von vornherein zum Scheitern verurteilt ist.“
Dröge hatte die Entscheidung der TU in einem ebenfalls am Donnerstag veröffentlichten Gastbeitrag für die Boulevardzeitung „B.Z.“ kritisiert. „Eine offene und freie Gesellschaft darf die Religionsfreiheit nicht einschränken“, warnte der Bischof. Dabei müsse vor allem eine Bildungseinrichtung Vorbild sein. „Sie muss Raum und Gelegenheit geben, Religion auszuüben und einen kultivierten Umgang mit Religionsvielfalt im öffentlichen Leben einzuüben.“
Die freie Religionsausübung gehöre zu den Grundrechten, betonte der Bischof. Das Grundgesetz garantiere auch positive Religionsfreiheit. „Das heißt, niemand darf an der Ausübung seiner Religion gehindert werden“. Der Bischof verwies darauf, dass öffentliche Gebetsräume in Berlin „völlig normal und weit verbreitet“ seien. Als Beispiel nannte er die Kapelle im Olympiastadion, die sehr beliebt sei. „Wer Religionsausübung in die Hinterhöfe verdrängt, dient nicht dem friedlichen Zusammenleben unterschiedlicher Religionen in der Gesellschaft“, so der Bischof. (KNA,iQ)