Die Gebetsraumschließung an deutschen Hochschulen hat für viel Diskussion gesorgt. Der Rat muslimischer Studierender und Akademiker (RAMSA) hat im Interview mit IslamiQ die wichtigsten Antworten zur Klärung einer polarisierenden Debatte.
IslamiQ: Immer mehr Hochschulen schließen ihre Gebetsräume. Wie viele Universitäten sind momentan davon betroffen?
Kaan Orhon: Wenige. Wir wissen von drei Universitäten. Wobei an der Universität Duisburg-Essen, statt ausschließlich muslimische Gebetsräume, der Neutralität der Uni und massiven Baumaßnahmen wegen, Räume der Stille entstehen werden sollen.
IslamiQ: Wie ist der Kontakt des RAMSA zu den Rektoraten der betroffenen Universitäten? Sind gemeinsame Strategien zur Lösungsfindung geplant?
Orhon: Wir haben auf Wunsch der Studierenden Hochschulgruppen und Mitarbeiterinnen vor Ort an mehreren Rektoratsgesprächen teilgenommen. Wir bieten einen Fundus an Bestpractice-Beispielen bundesweit wo Ruhe- und Gebetsräume tadellos funktionieren. Das müssen schlussendlich aber die Unileitungen entscheiden, ob sie dem folgen und es in Anspruch nehmen wollen.
IslamiQ: Werden in naher Zukunft noch weitere Schließungen folgen?
Orhon: Das wissen wir nicht.
IslamiQ: Es wurden viele Gerüchte und Unwahrheiten über die Schließung der Gebetsräume verbreitet – auch über die Medien. Wie können muslimische Hochschulgruppen solchen Nachrichten entgegentreten?
Orhon: Sie sollten sich am besten mit uns in Verbindung setzen. So können wir gemeinsam falschen Tatsachenbehauptungen entgegentreten und gemeinsam widersprechen
IslamiQ: In Berlin beispielsweise sind nun die muslimischen Gebetsräume geschlossen. Der Grund: Religiös-Weltanschauliche Neutralität habe Priorität. Stehen muslimische Gebetsräume denn in Konflikt mit dem verfassungsrechtlichen Neutralitätsgebot?
Orhon: Der RAMSA folgt in seiner Auffassung dem Bundesverfassungsgericht und sieht die staatliche Neutralität nicht im Gegensatz zur Existenz eines Gebets- oder Ruheraums. Staatliche Neutralität in Deutschland wird als „eine […] die Glaubensfreiheit für alle Bekenntnisse gleichermaßen fördernde Haltung“ verstanden. Das Bundesverfassungsgericht sieht in Art. 4 des Grundgesetzes sogar das Gebot „im positivem Sinn, den Raum für die aktive Betätigung der Glaubensüberzeugung […] zu sichern“. Der Staat ist zur religiös-weltanschaulichen Neutralität verpflichtet, was aber die Ausübung der Religion durch Individuen und Gruppen innerhalb staatlicher Einrichtungen nicht ausschließt.
IslamiQ: Das Beten wird für muslimische Studierende mit den Schließungen erschwert. Wie sollen sie nun vorgehen, um ihrer religiösen Pflicht nachzukommen?
Orhon: Grundsätzlich sind die Studierenden aufgerufen sensibel mit dieser Situation umzugehen. Aber sie werden an Hochschulen, wo es keine Räume mehr gibt, unauffällig unter Treppen oder auf Gängen ihrem Pflichtbedürfnis nachkommen. Angesichts der dramatisierten Debatte, sehen wir aber da ein erhöhtes Risiko für Diskriminierungserfahrungen, durch Menschen, die sich dadurch gestört fühlen.
IslamiQ: Würden Sie die Entwicklungen um die Gebetsräume unter antimuslimischem Rassismus einordnen?
Orhon: Nein, aber der Diskurs hat für unnötige Polarisierung gesorgt und eine Problematisierung einer Personengruppe heraufbeschwört.
IslamiQ: Die aktuelle Debatte orientiert sich an negativen Beispielen. Gibt es auch gute Beispiele an deutschen Hochschulen?
Orhon: Es steht ein einziges Negativbeispiel, wo es keine muslimische Hochschulgruppe (MHG) gab, gegenüber 30 und mehr guten Beispielen. Wir konnten zuletzt feststellen, dass dort wo muslimische Hochschulgruppen sich als Ansprechpartner anbieten, es durchweg konstruktiv und sogar bereichernd zugeht. Genannt seien da u.a. Karlsruhe, Düsseldorf und Kaiserslautern. In dem positiven Klima der Muslimischen Hochschulgemeinden mit Stadt und Universität werden gemeinsam wunderbare Sozial-,Bildungs- und Dialogprojekte umgesetzt. Solche Entwicklungen sollten ausgebaut werden.