Im schleswig-holsteinischen Landtag wird die Entscheidung bezüglich der Volksinitiative für mehr Gottesbezug in der Landesverfassung verzögert. Bald läuft die Frist ab.
Im vergangenen Jahr hat der schleswig-holsteinische Landtag darüber diskutiert, ob der Gottbezug in die Landesverfassung aufgenommen werden soll. Beispielsweise mit einer Formulierung, wie sie seit 1949 im Grundgesetz verankert ist: „Verantwortung vor Gott und den Menschen“. Zusätzlich gefordert wurde das von der Initiative, die sich für „Für Gott in Schleswig-Holstein“ einsetzte.
Die Abgeordneten im Kieler Landtag hatten es mit knapper Mehrheit abgelehnt, eine Verantwortung vor Gott und den Menschen in die neue Verfassung aufzunehmen. Mit den 40.000 Unterschriften, die bis zum Sommer 2015 gesammelt wurden, wurde das Parlament gezwungen, sich noch einmal mit der Frage zu befassen. 69 Abgeordneten müssten über den Vorstoß bis zum 18. April inhaltlich abstimmen, was bisher nicht erfolgt ist. Die Befürworter der Initiative könnten nach Fristablauf ein Volksbegehren erzwingen, müssten dazu jedoch noch einmal binnen sechs Monaten 80000 Unterschriften sammeln.
Wenn die Unterschriften gesammelt sind, kommt es zum Volksentscheid. Dazu hätten die Initiatoren bis zum 26. September eine Frist. Verfällt diese Frist, wäre das Anliegen