„Viehzeug“, „Gelumpe“, „Dreckspack“. Wegen dieser Bezeichnungen für Flüchtlinge und Muslime steht Pegida-Chef Bachmann vor Gericht. Der Vorwurf: Volksverhetzung.
Wegen Volksverhetzung muss sich der Gründer des islam- und fremdenfeindlichen Pegida-Bündnisses, Lutz Bachmann, ab Dienstag in Dresden vor Gericht verantworten. Es geht um herabwürdigende Bezeichnungen für Flüchtlinge. Als „Viehzeug“, „Gelumpe“ und „Dreckspack“ hat der 43-Jährige sie laut Staatsanwaltschaft im September 2014 in Facebook-Kommentaren diffamiert und dabei in Kauf genommen, den öffentlichen Frieden zu stören.
Bachmann habe die Menschenwürde der Schutzsuchenden angegriffen, sie beschimpft und böswillig verächtlich gemacht und damit zum Hass aufgestachelt, argumentiert die Staatsanwaltschaft in ihrer sechseitigen Anklageschrift. Sollte der Strafrichter am Amtsgericht, Hans Hlavka, ihr folgen, drohen Bachmann eine Geldstrafe oder bis zu fünf Jahre Gefängnis.
Als die Postings im Januar 2015 bekanntwurden, hatten die „Patriotischen Europäer gegen die Islamisierung des Abendlandes“ (Pegida) noch im Namen Bachmanns bestätigt, dass sie von ihm stammten. „Ich entschuldige mich aufrichtig bei allen Bürgern, die sich von meinen Postings angegriffen fühlen“, wurde er damals in einer Pressemitteilung zitiert. Inzwischen soll er die Urheberschaft laut Medienberichten allerdings bestreiten.
Am ersten Verhandlungstag sind zwei Zeugen geladen. Zwei weitere Sitzungstermine hat das Gericht für Anfang Mai anberaumt. Das Interesse ist groß. Um dem erwarteten Andrang gerecht zu werden, hat das Amtsgericht zusätzliche räumliche Kapazitäten für Journalisten und Zuschauer geschaffen.
Bachmann sieht in dem Prozess ein politisches Verfahren, das ihn und die Pegida diskreditieren solle. Seine Anhänger haben für Dienstag Protestkundgebungen vor dem Gericht angekündigt. Unter dem Motto „Für konsequente Strafverfolgung rechter Gewalt“ sind auch Gegendemos geplant.
Bei der letzten Pegida-Kundgebung vor dem Prozess ging Bachmann am Montagabend inhaltlich nicht weiter auf die Vorwürfe ein. Er dankte lediglich für die Unterstützung, die er erfahren habe, und kündigte an, vor Beginn der Verhandlung die Kundgebung seiner Anhänger vor dem Gerichtsgebäude besuchen zu wollen.
Bachmann hat Erfahrungen mit Strafprozessen: Ende der 90er Jahre wurde er unter anderem wegen Diebstahls, Einbruchs, Körperverletzung und Drogenhandels verurteilt. Mehr als ein Jahr saß der Mann – der für null Toleranz bei straffälligen Ausländern eintritt – schon im Gefängnis.(dpa/iQ)