Volksverhetzung

Pegida-Chef Bachmann vor Gericht

„Viehzeug“, „Gelumpe“, „Dreckspack“. Wegen dieser Bezeichnungen für Flüchtlinge und Muslime steht Pegida-Chef Bachmann vor Gericht. Der Vorwurf: Volksverhetzung.

19
04
2016
Der Vorsitzende der Pegida: Lutz Bachmann © metropolico.org auf flickr, bearbeitet by IslamiQ

Wegen Volksverhetzung muss sich der Gründer des islam- und fremdenfeindlichen Pegida-Bündnisses, Lutz Bachmann, ab Dienstag in Dresden vor Gericht verantworten. Es geht um herabwürdigende Bezeichnungen für Flüchtlinge. Als „Viehzeug“, „Gelumpe“ und „Dreckspack“ hat der 43-Jährige sie laut Staatsanwaltschaft im September 2014 in Facebook-Kommentaren diffamiert und dabei in Kauf genommen, den öffentlichen Frieden zu stören.

Bachmann habe die Menschenwürde der Schutzsuchenden angegriffen, sie beschimpft und böswillig verächtlich gemacht und damit zum Hass aufgestachelt, argumentiert die Staatsanwaltschaft in ihrer sechseitigen Anklageschrift. Sollte der Strafrichter am Amtsgericht, Hans Hlavka, ihr folgen, drohen Bachmann eine Geldstrafe oder bis zu fünf Jahre Gefängnis.

Als die Postings im Januar 2015 bekanntwurden, hatten die „Patriotischen Europäer gegen die Islamisierung des Abendlandes“ (Pegida) noch im Namen Bachmanns bestätigt, dass sie von ihm stammten. „Ich entschuldige mich aufrichtig bei allen Bürgern, die sich von meinen Postings angegriffen fühlen“, wurde er damals in einer Pressemitteilung zitiert. Inzwischen soll er die Urheberschaft laut Medienberichten allerdings bestreiten.

Am ersten Verhandlungstag sind zwei Zeugen geladen. Zwei weitere Sitzungstermine hat das Gericht für Anfang Mai anberaumt. Das Interesse ist groß. Um dem erwarteten Andrang gerecht zu werden, hat das Amtsgericht zusätzliche räumliche Kapazitäten für Journalisten und Zuschauer geschaffen.

Bachmann sieht in dem Prozess ein politisches Verfahren, das ihn und die Pegida diskreditieren solle. Seine Anhänger haben für Dienstag Protestkundgebungen vor dem Gericht angekündigt. Unter dem Motto „Für konsequente Strafverfolgung rechter Gewalt“ sind auch Gegendemos geplant.

Bei der letzten Pegida-Kundgebung vor dem Prozess ging Bachmann am Montagabend inhaltlich nicht weiter auf die Vorwürfe ein. Er dankte lediglich für die Unterstützung, die er erfahren habe, und kündigte an, vor Beginn der Verhandlung die Kundgebung seiner Anhänger vor dem Gerichtsgebäude besuchen zu wollen.

Bachmann hat Erfahrungen mit Strafprozessen: Ende der 90er Jahre wurde er unter anderem wegen Diebstahls, Einbruchs, Körperverletzung und Drogenhandels verurteilt. Mehr als ein Jahr saß der Mann – der für null Toleranz bei straffälligen Ausländern eintritt – schon im Gefängnis.(dpa/iQ)

Leserkommentare

Andreas sagt:
Der Lutz Bachmann ist schon ein dreister Kerl. Erst entschuldigt er sich für seine Beleidigungen und nun behauptet er, die Beleidigungen stammen gar nicht von ihm. Warum hat er sich denn dann seinerzeit entschuldigt? Und wieso kann er dreist behaupten, der Prozess sei ein politisches Verfahren, das ihn und Pegida diskreditieren soll? Die Beleidigungen standen objektiv bei Facebook zu lesen. Damit sind sie strafrechtlich natürlich auch relevant. Es ist auch spaßig, dass er Ende der 90er Jahre bereits selbst Straftaten begangen hat, die er permanent Zuwanderern zum Vorwurf macht. Aber für ihn selbst gelten seine Forderungen der Null-Toleranz natürlich nicht.
19.04.16
15:26
Johannes Disch sagt:
@Andreas Völlig richtig analysiert. Und da der selbsternannte "Abendlandretter" Lutz B. zu Zeit seiner Äußerungen auf Bewährung draußen war, droht ihm bei einem Schuldspruch Knast. "Facebook" hat heute die Seite von Bachmann komplett gelöscht. lg Johannes Disch
21.04.16
0:54
Sibylla Dütsch sagt:
Wo soll das alles noch hinführen. Ich bin einfach nur entsetzt. Es sollte jeder, der solche Meinungen vertritt, mal Ahnenforschung betreiben. Da würde der einer oder andere wohl entsetzt sein, wenn er erfährt, dass er jüdische oder islamische Vorfahren hat (meinen Erfahrungen zur Folge sind das nicht wenige). Also alle die gegen Ausländer/Andersgläubigen sind, bitte erst vor der eigenen Haustüre kehren. Lg Sibylla Dütsch
09.06.16
23:10