Der Umgang mit dem Islam sorgt weiter für Diskussionen. In der Debatte um einen Anti-Islam-Kurs der AfD weist der frühere Verfassungsrichter Dieter Grimm darauf hin, dass Religionen nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sein müssen.
Die Mehrheit der Deutschen (63 Prozent) lehnte im ZDF-Politbarometer vom Freitag die Aussage führender AfD-Politiker ab, wonach der Islam nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sei. 52 Prozent der Befragten glauben demnach, dass die meisten Muslime in Deutschland die im Grundgesetz festgeschriebenen Werte akzeptieren.
Unterdessen wies der frühere Verfassungsrichter Dieter Grimm darauf hin, dass Religionen nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sein müssen. Diese Frage sei müßig, schreibt er in einem Gastbeitrag in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“. Das Grundgesetz verlange keine Vereinbarkeit. Die Religionsfreiheit gewährleiste vielmehr, „dass die Glaubensgemeinschaft den Inhalt ihres Bekenntnisses und die daraus folgenden Verhaltensanforderungen an die Gläubigen selbst bestimmt.“
Davon zu unterscheiden sei die Frage, welche „Verhaltensanforderungen an die Gläubigen der freiheitliche demokratische Staat hinzunehmen hat und welche er verbieten kann“, führte der Rechtswissenschaftler aus. Glaubensgemeinschaften könnten ihre Inhalte zwar frei bestimmen, aber nicht ungehindert verwirklichen. „Freiheit der Religion gibt es in multireligiösen Gesellschaften nur, wenn es keiner Religion gestattet ist, ihre Wahrheit allgemeinverbindlich zu machen.“
Auch die freiwillige Unterwerfung unter religiöse Vorschriften werde durch grundgesetzliche Prinzipien begrenzt, so Grimm, etwa durch die Menschenwürde. „Kein Glaube muss mit dem Grundgesetz vereinbar sein, aber nicht alles, was ein Glaube fordert, darf unter dem Grundgesetz verwirklicht werden.“ (KNA,iQ)