Verfassungsrichter

Debatte um Umgang mit dem Islam hält an

Der Umgang mit dem Islam sorgt weiter für Diskussionen. In der Debatte um einen Anti-Islam-Kurs der AfD weist der frühere Verfassungsrichter Dieter Grimm darauf hin, dass Religionen nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sein müssen.

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04
2016
Zwischen Normalität und Unbehagen, Muslime in Europa. © metropolico.org auf flickr, bearbeitet by IslamiQ

Die Mehrheit der Deutschen (63 Prozent) lehnte im ZDF-Politbarometer vom Freitag die Aussage führender AfD-Politiker ab, wonach der Islam nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sei. 52 Prozent der Befragten glauben demnach, dass die meisten Muslime in Deutschland die im Grundgesetz festgeschriebenen Werte akzeptieren.

Unterdessen wies der frühere Verfassungsrichter Dieter Grimm darauf hin, dass Religionen nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sein müssen. Diese Frage sei müßig, schreibt er in einem Gastbeitrag in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“. Das Grundgesetz verlange keine Vereinbarkeit. Die Religionsfreiheit gewährleiste vielmehr, „dass die Glaubensgemeinschaft den Inhalt ihres Bekenntnisses und die daraus folgenden Verhaltensanforderungen an die Gläubigen selbst bestimmt.“

Davon zu unterscheiden sei die Frage, welche „Verhaltensanforderungen an die Gläubigen der freiheitliche demokratische Staat hinzunehmen hat und welche er verbieten kann“, führte der Rechtswissenschaftler aus. Glaubensgemeinschaften könnten ihre Inhalte zwar frei bestimmen, aber nicht ungehindert verwirklichen. „Freiheit der Religion gibt es in multireligiösen Gesellschaften nur, wenn es keiner Religion gestattet ist, ihre Wahrheit allgemeinverbindlich zu machen.“

Auch die freiwillige Unterwerfung unter religiöse Vorschriften werde durch grundgesetzliche Prinzipien begrenzt, so Grimm, etwa durch die Menschenwürde. „Kein Glaube muss mit dem Grundgesetz vereinbar sein, aber nicht alles, was ein Glaube fordert, darf unter dem Grundgesetz verwirklicht werden.“ (KNA,iQ)

Leserkommentare

shm sagt:
Nix gelernt Herr Professor !!! Weimarer Republik, 1933, - das alles hat für Sie wohl nicht stattgefunden ?? WEHRET DEN ANFÄNGEN !!! Überzeugungen, egal ob politisch oder religiös, die verfassungsfeindlich in Geist und Inhalt sind, egal ob aktiv oder "nur" glaubend-überzeugt, haben in einer Demokratie nichts verloren. Verfassungsfeinde wie Sie, egal ob aktiv oder nur "glaubend" auch nicht....... SHM
25.04.16
6:20
SoWas sagt:
@shm: Nix gelesen werter Mitforist?? Zitat: "Auch die freiwillige Unterwerfung unter religiöse Vorschriften werde durch grundgesetzliche Prinzipien begrenzt, so Grimm" Übersetzt für sie: "Jeder kann/darf jede Religion haben/vertreten/machen, die er will .... die Grenze ist aber durch das Grundgesetz gegeben" Interessant finde ich hier nur den Aspekt, dass die Grundrechte, ehemals Schutzrechte gegenüber dem Staat zwischenzeitlich auch im Miteinander Entfaltung und Wirkung zeigen. Ich benötige also zB schon das Grundgesetz, nur um zu sagen, dass ich meine negative Religionsfreiheit in Ansprruch nehme und dies ist doch schon schade, wenn Religionen in meinen privaten Wirkungskreis eindringen und dies nicht akzeptieren wollen.
25.04.16
12:44
Manuel sagt:
Solange der Islam in Europa sich nicht von Kopftuch, bewaffneten Dschihad und Scharia distanziert, wird es schwierig werden.
25.04.16
13:12
Ute Fabel sagt:
Wenn ein Verein verfassungsfeindliche Inhalte in seinen Statuten hat, wird er vom Staat aufgelöst und das ist gut so. Verfassungsrichter Grimm vertritt, dass Religionen da noch immer eine rechtliche Extrawurst genießen sollen. Die Heiligen Schriften und Glaubenslehren dürfen durchaus verfassungsfeindlich sein, aber halt dann nicht ausgelebt werden. Herr Grimm scheint entgangen zu sein, dass es mittlerweile EU-Richtlinien zur Gleichbehandlung von Religionen und nicht religiösen Weltanschauungen gibt, mit welchen ein solches Messen mit zweierlei Maß nicht vereinbar ist. Religionen sind keine Heiligen Kühe sondern sollten verstärkt auch rechtlich angehalten werden ihrer Dogmen regelmäßig zu entrümpeln.
26.04.16
8:34
Andreas sagt:
Man kann nicht die Religionsfreiheit einschränken, nur weil so mancher glaubt, dass durch die Präsenz der Religionen in der Öffentlichkeit seine negative Religionsfreiheit beschnitten würde. Das ist kompletter Blödsinn.
26.04.16
11:56
SoWas sagt:
@Andreas: Da stimme ich ihnen zu. Präsenz von Religionen in der Öffentlichkeit haben wir jede Menge, das geht von Umzügen, Prozessionen, Hochzeit, Beerdigung und Informationsständen. Der Artikel spricht von Verhaltensanforderungen. Für mich gehört zu meiner negativen Religionsfreiheit z.B. die Verhaltensanforderung, dass keiner mich unaufgefordert über mein Verhalten in der Öffentlichkeit aus religiösen Gründen angeht. Dies ist sehr wohl eine berechtigte Anforderung und kein kompletter Blödsinn. ... und außerhalb der Öffentlichkeit muss ich noch viel weniger dulden, egal von welcher Religion....
27.04.16
10:53
Manuel sagt:
@Andreas: Und man kann auch nicht jeden als Rassisten bezeichnen, wenn er eine Religion wie den Islam und seinen übertriebenen Dogmatismus ablehnt. Oder sind Kritiker des Katholizismus bzw. solche die ihn ablehnen auch plötzlich Rassisten?
27.04.16
12:01
Düsselbarsch sagt:
@ Frau Fabel Natürlich kenne ich die Rechtslage in Österreich nicht. In Deutschland ist die Grundgesetzwidrigkeit z.B. einer Vereinssatzung a l l e i n nicht ausreichend für ein Verbot. Dazu kommen muss "eine aggressiv-kämpferische Tätigkeit gegen die verfassungsmäßige Ordnung". (Diverse Quellen, z.B. Landeszentrale für politische Bildung Brandenburg). Das ist zwar häufig ärgerlich, je nachdem an welche Organisation man denkt, aber sinnvoll gemäß der Definition Kants, der den Einfluss des Rechts auf die Sanktionierung äußerer Handlungen beschränkt. Denn glauben kann jede(r) was er will.
27.04.16
18:14
Andreas sagt:
@Manuel: Würden Sie tatsächlich nur kritisieren, würde ich Ihnen Recht geben. Was Sie machen, ist aber Hetze.
28.04.16
11:33
Manuel sagt:
@Andreas: Und was Sie machen, macht übrigens auch Erdogan, nur heißen dort alle, die ihm nicht passen, Terroristen.
01.05.16
16:08