Die Bundesregierung will ab dem 1. Januar 2017 islamfeindlich motivierte Straftaten separat erfassen, bislang wurden sie unter Hasskriminalität kategorisiert.
Ab dem 1. Januar 2017 sollen islamfeindlich motivierte Straftaten separat in einer Unterkategorie erfasst werden, berichtet „Tagesschau“. Bislang wurden sie in die Kategorie Hasskriminalität eingeordnet.
Aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linkspartei geht hervor, dass die Innenministerkonferenz im Juni eine Überarbeitung bezüglich der islamfeindlichen Straftaten beschließen wird. In der Antwort heißt es zudem, die Bundesregierung habe im ersten Quartal 2016 sechs islamfeindliche Straftaten registriert.
Bereits letztes Jahr forderten jüdische und muslimische Vertreter die Erfassung von religionsfeindlichen Straftaten.
Die IGMG hatte Ende September 2014 eine Hashtag- und Plakataktion gestartet, in der sie gemeinsam mit Usern von sozialen Medien eine separate Erfassung antimuslimischer Straftaten forderten. Mit der Aktion sollte die Politik noch einmal aufgefordert werden, ihre bisherige Haltung zu überdenken.
Seit dem Sommer 2015 kann Hasskriminalität schwerer bestraft werden, wenn rassistische, fremdenfeindliche oder sonstige menschenverachtende Motive nachgewiesen werden können.