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Nazi-Symbole in der Gefängniszelle

Moschee-Brandstifter muss längere Haftstrafe absitzen

Zweifacher Moschee-Brandstifter aus Bielefeld erhält Strafverlängerung wegen Nazi-Symbolen in der Gefängniszelle.

03
05
2016
Bilder von der fast vollständig beschädigten Moschee in Auch. copyright: Seb Lapeyrere twitter, bearbeitet by IslamiQ.

Der verurteilte Moscheebrandstifter aus Bielefeld, der im August 2014 Koran-Schriften in zwei Moscheen angesteckt hatte, wurde nun zu sechs weiteren Monaten Haft verurteilt. Grund für die Verlängerung der Haftstrafe sind Nazi-Symbole, die in seiner Gefängniszelle entdeckt wurden.

Nach den Brandanschlägen konnte dem 34-jährigen Täter zunächst kein rechtsradikaler Hintergrund nachgewiesen werden. Vor Gericht beteuerte er damals keine rechtsradikale Gesinnung zu haben. Deshalb wurde er nur wegen „Sachbeschädigung“ in den Moscheegemeinden zu eineinhalb Jahren Haft verurteilt. Die Tat wurde lediglich als „allgemeine Kriminalität“ eingestuft.

Inzwischen wurden in der Haftzelle des Einzelhandelskaufmanns in der Justizvollzugsanstalt Bielefeld verschiedene Nazi-Symbole entdeckt, unter anderem SS-Runen, Totenköpfe, die Nazi-Symbolzahl „88“ oder auch Hitler-Zeichnungen.

Am Mittwoch wurde der Prozess deshalb wieder aufgerollt, da nun eine rechtsradikale Motivation hinter den Bränden vermutet wird. Der Brandstifter leugnete zwar immer noch rechtsradikal zu sein. Die Amtsrichterin glaubte ihm diesmal jedoch nicht und verurteilte ihn zu sechs weiteren Monaten Haft. Und dies obwohl die Staatsanwaltschaft lediglich eine Geldstrafe beantragte. „So etwas hat in unserer Gesellschaft nichts zu suchen. Man verwendet die Symbole, um die Nazi-Botschaft weiter zu tragen. Und das wollen wir nicht“, begründete die Richterin ihr Urteil.

Der Täter mit acht Vorstrafen bleibt demnach bis zum Sommer 2017 im geschlossenen Vollzug.

Leserkommentare

Daniel sagt:
Die Richterin konnte jetzt offenbar § 46 StGB in seiner seit August letzten Jahres geltenden Fassung anwenden und die fremdenfeindlichen Beweggründe der Tat bei der Strafzumessung verschärfend berücksichtigen.
03.05.16
17:59