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Augsburg

Gericht kippt Kopftuchverbot für Rechtsreferendarin

Das in Bayern seit acht Jahren geltende Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen ist rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht Augsburg entschieden. Geklagt hatte eine muslimische Jura-Studentin.

30
06
2016
Symbolfoto: Muslima mit einem Kopftuch. © Garry Night auf flickr, bearbeitet by IslamiQ.

Das in Bayern seit acht Jahren geltende Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen ist rechtswidrig. Es handele sich um einen Eingriff in die Religions- und Ausbildungsfreiheit ohne gesetzliche Grundlage, entschied das Verwaltungsgericht Augsburg am Donnerstag. Die bayerische Landesregierung kündigte Berufung an. Geklagt hatte eine Jura-Studentin mit deutscher und pakistanischer Staatsangehörigkeit im sogenannten Vorbereitungsdienst.

Das Oberlandesgericht München (OLG) hatte ihr auferlegt, bei Auftritten mit Außenwirkung kein Kopftuch zu tragen, und verwies dabei auf eine Verordnung des bayerischen Justizministeriums von 2008. Es gebe für den Eingriff in die Religions- und Ausbildungsfreiheit keine gesetzliche Grundlage, so das Verwaltungsgericht nun. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung ließ das Gericht jedoch eine Berufung beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zu.

„Meine Haltung ist klar: Ich will nicht, dass Rechtsreferendarinnen auf der Richterbank, beim staatsanwaltschaftlichen Sitzungsdienst oder bei sonstigen hoheitlichen Tätigkeiten ein Kopftuch tragen“, sagte Justizminister Winfried Bausback. Eine unabhängige und neutrale Justiz gehöre zu den Grundpfeilern des freiheitlich-demokratischen Rechtsstaates. Jede Partei, jeder Angeklagte und jeder sonstige Verfahrensbeteiligte müsse auf die Unabhängigkeit, die Neutralität und erkennbare Distanz der Richter und Staatsanwälte vertrauen können. Dies gelte auch für Rechtsreferendare. „Dieses Vertrauen darf schon durch das äußere Erscheinungsbild nicht erschüttert werden“, so der Justizminister.

Der religionspolitische Sprecher der Grünen im Bundestag, Volker Beck, begrüßte dagegen die Augsburger Entscheidung. „Kopftuch, Kippa und Schleier gefährden nicht die Rechtsfindung“, sagte Beck. Sie seien Ausdruck der jeweiligen religiösen Haltung und gehörten zur Wahrnehmung der individuellen Glaubensfreiheit. Es sei zwar richtig, dass auch unter Muslimen umstritten sei, ob das Tragen eines Kopftuchs religiös geboten sei. „Aber der Staat hat nicht zu entscheiden, was die richtige oder zeitgemäße Interpretation einer Religion zu sein hat.“ Das sehe auch das Bundesverfassungsgericht so.

Wie kam es überhaupt bis zu diesem Punkt? Wir haben den jahrzehntelangen Kopftuchstreit in einem Video zusammengefasst. Klicken Sie auf das Bild, um zum Video zu gelangen.

Kopftuchkarte2

 

Leserkommentare

Manuel sagt:
Super und wieder ein Angriff auf den Säkularismus! Hoffentlich wird dies vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof wieder rückgängig gemacht. Die Generalanwältin der EUGH hat überigens ein Kopftuchverbot am Arbeitsplatz für zulässig erklärt.
30.06.16
16:30
Sarah sagt:
Das altbewährte Lieblingsthema der antimuslime "Kopftuch". Dabei beklagen sich immer nur Männer dagegen überwiegend. Seit wann darf sich ein Mann erlauben sich in die Angelegenheiten einer Frau einzumischen und dann reden sie von Unterdrückung seitens der muslimischen Männer gegenüber Frauen. Wenn die hoheitliches mit viel nackter Haut oder mit schönen Haaren sehen wollen, was bedeutet die Frau dann für sie. Sehr unlogisches verhalten Danke für den Bericht.
30.06.16
19:45
Ute Fabel sagt:
Es gibt auch viele Moslems und Musliminnen, denen Säkularius ein großes Anliegen ist. Ich habe eine bosnische Arbeitskollegin, die aufgrund ihres muslimischen Glaubens während des Jugoslawienkriegs nach Österreich geflohen ist. Sie ist für ein Kopftuchverbot in der Justiz - in Bosnien und Österreich. Die Trennung von Staat und allen Religionen ist ein hohes Gut und darf nicht untergraben werden. Wehret den Anfängen!
04.07.16
18:50
Yavuz Hallac sagt:
Säkularismus bedeutet doch, dass der Staat von der Religion getrennt wird. Wenn Richterinnen, die einen Kopftuch tragen, ihre Entscheidung auf religiösen Grundlagen treffen, hat sicherlich jeder Recht, der dagegen ist. Jedoch ist dies zum jetzigen Zeitpunkt eine Vorverurteilung, welches - zumindest in Deutschland - nicht rechtens ist. Keiner zweifelt einen Rechtpruch von einem Richter an, der Paul (abgeleitet von Paulus) heißt, weil der Name eine Zugehörigkeit zu einer Religion anzeigt.
25.10.16
23:59