Eine 60-jährige Frau wurde angeklagt, da sie zuvor Wahlplakate der islamfeindlichen und rechtsextremen Pro-Köln abgehangen hatte. Jetzt wurde sie von dem Amtsgericht Köln freigesprochen.
Eine 60 Jahre alte Frau ist von dem Vorwurf freigesprochen worden, Wahlplakate der rechtsextremen und islamfeindlichen Partei Pro Köln abgehängt zu haben. Das Amtsgericht Köln entschied am Mittwoch, dass ihr die konkrete Tat nicht nachgewiesen werden könne.
Laut Anklage hatte die Frau im April 2014 vor den Wahlen zum Europaparlament zusammen mit anderen die Kabelbinder, mit denen die Plakate an Bäumen und Laternenpfählen befestigt waren, mit einer Astschere durchtrennt. Auf den Plakaten standen Slogans wie „Bürgermut stoppt Asylantenflut“, „Wut im Bauch? Lass es raus!“ oder „Angstraum Stadt – Wir haben’s satt!“. Auf letzterem war zudem noch eine durchgestrichene Moschee abgebildet.
Anschließend waren die unbeschädigten Plakate der Polizei übergeben worden und Anzeige wegen Volksverhetzung und Aufruf zu Straftaten gegen Pro Köln erstattet worden. Die Angeklagte sagte vor Gericht, Kabelbinder seien ersetzbar, „eine verletzte Menschenwürde jedoch nicht“.
Oberstaatsanwalt Ulf Willuhn erklärte in seinem Plädoyer, auch er finde die Aktion 2als Bürger der Stadt richtig“. Dennoch verlange „die Rechtsordnung uns allen ab, diese widerwärtige Polemik zu ertragen“. Das Abhängen der Plakate sei „Selbstjustiz“. Letztlich blieb für das Gericht aber unklar, wer aus der Gruppe die Schere betätigt hatte.
Neben der Frau war ursprünglich auch der inzwischen verstorbene Kölner Ehrenbürger Kurt Holl angeklagt. Weitere 17 Verfahren waren mit Strafbefehlen gegen Zahlung von 50 Euro zugunsten der Kölner Tafeln beigelegt worden. (dpa, iQ)