In Nordrhein-Westfalen bleibt das Kopftuch hinter der Richterbank weiter verboten. Es vertrage sich nicht mit der Neutralität, die von Richtern erwartet werde.
Auf den Richterbänken in Nordrhein-Westfalen bleibt das Kopftuch verboten. Das hat das NRW-Justizministerium klargestellt. Das Verwaltungsgericht Augsburg hatte das Kopftuch Ende Juni zumindest für dortige Rechtsreferendarinnen erlaubt. Ein Ministeriumssprecher in Düsseldorf sagte jedoch auf dpa-Anfrage: „Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Augsburg ist noch nicht rechtskräftig und dürfte eine Einzelfallentscheidung bleiben.“
Nach der Praxis in NRW dürften weder Richter noch Staatsanwälte oder Referendare, wenn sie hoheitliche Aufgaben wahrnehmen, ein Kopftuch tragen. Dies folge aus dem Gebot der strikten staatlichen Neutralität und den einschlägigen Vorschriften zur Dienstkleidung. Das Verwaltungsgericht Köln habe dies 1998 in einem Eilverfahren bestätigt.
Letzte Woche äußerte sich auch der baden-württembergische Justizminister Guido Wolf (CDU) zu dieser Debatte. Er möchte ebenfalls Richterinnen und Staatsanwältinnen das Tragen eines Kopftuches im Gerichtssaal verbieten, um die Neutralität der Justiz zu gewahren.
Das Augsburger Verwaltungsgericht hat Ende Juni das Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen für unzulässig erklärt, weil dieser Eingriff in die Religionsfreiheit nicht auf einem formellen Gesetz beruhe.
Die Augsburger Richter gaben damit der Klage einer muslimischen Studentin statt. Bayern kündigte allerdings umgehend Berufung an. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits ein pauschales Kopftuchverbot in öffentlichen Schulen als unzulässig eingestuft. Es sei nicht mit der vom Grundgesetz garantierten Glaubens- und Bekenntnisfreiheit vereinbar, urteilte Karlsruhe Anfang 2015 in einem Rechtsstreit um das nordrhein-westfälische Schulgesetz. (dpa, iQ)
Wie kam es überhaupt bis zu diesem Punkt? Wir haben den jahrzehntelangen Kopftuchstreit in einem Video zusammengefasst.